Staatsschutz ermittelt wegen Deutschlandflaggen an öffentlichen Masten

In Kürze:
- Staatsschutzabteilung der Polizei Hagen ermittelt gegen unbekannt: Wer hat in Nachrodt-Wiblingwerde Deutschlandflaggen aufgehängt?
- Vorwurf des Hausfriedensbruchs steht im Raum
- Gemeindebürgermeisterin befürchtet rechtsextremistischen Hintergrund
- Ideengeber könnte Kampagne aus Großbritannien sein
In der 6.500-Seelen-Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde im Sauerland, Nordrhein-Westfalen, ermittelt der Staatsschutz der Polizei Hagen. Er war von der Kreispolizeibehörde im Märkischen Kreis auf den Plan gerufen worden, nachdem Unbekannte in der Nacht von Freitag auf Samstag, 18. Oktober 2025, einige Dutzend schwarz-rot-goldene Flaggen an Laternenmasten, Straßenschildern und einem umzäunten Mobilfunkturm im Gemeindegebiet aufgehängt hatten.
Das bestätigte eine Sprecherin der Polizei Hagen auf Anfrage der Epoch Times. Die „Lokalstimme“ aus Iserlohn hatte offenbar als erstes Medium darüber berichtet.
Außer Hausfriedensbruch kein Straftatbestand ermittelt
Abgesehen von den Flaggen hatten der oder die Verantwortlichen lediglich einen Zettel mit der Aufschrift „National Stolz ist kein Verbrechen“ hinterlassen (Foto bei „Lokaldirekt.de“).
Weder dieser Satz noch das Hissen einer Deutschlandflagge seien strafbar, stellte die Sprecherin der Hagener Polizei gegenüber Epoch Times klar. Auch ein Personen- oder Sachschaden sei „nach aktuellem Kenntnisstand“ nicht entstanden, wenn man von den Kosten für die inzwischen erfolgte Entfernung der Flaggen absehe.
Außer dem Verdacht auf Hausfriedensbruch bestehe nach derzeitigem Ermittlungsstand zudem kein weiterer Straftatbestand. In der „Lokalstimme“ hatte die Polizei den Verdacht auf Hausfriedensbruch damit erklärt, dass der oder die Täter zur Befestigung der Flagge wohl über die Umzäunung des Mobilfunkturms klettern mussten.
Gegenüber Epoch Times erklärte die Hagener Polizeisprecherin, es sei „grundsätzlich“ so, dass der Staatsschutz prüfe, „ob eine politisch motivierte Tat mit dem Hissen der Flaggen in Verbindung stehen könnte“.
„Aussagen zu möglichen Absichten“ des oder der Initiatoren könnten aber „derzeit nicht getroffen werden“. Die Ermittlungen würden noch andauern.
Bürgermeisterin befürchtet „rechten Hintergrund“
Birgit Tupat, laut eigener Website „parteiunabhängige Bürgermeisterin“ der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde, hatte den Verdacht auf einen rechtsextremen Hintergrund nach Angaben der „Lokalstimme“ am Sonntagnachmittag mit den Worten „Das wäre erschreckend und kein Dummejungenstreich“ kommentiert.
„Ich finde es nicht schlimm, wenn jemand auf seinem Grundstück eine Deutschlandfahne hisst“, stellte Tupat kurz danach gegenüber dem Portal „come-on.de“ klar. „Aber diese Fahnen sind an Laternen, auf öffentlichen Wegen. Und wenn es einen rechten Hintergrund hat, dann geht das gar nicht.“
Keine Anzeige der Gemeinde
Die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde habe allerdings keine Anzeige erstattet und werde das auch nicht tun, teilte Tupat nun auf schriftliche Anfrage der Epoch Times mit. Damit widersprach die Bürgermeisterin anderslautenden Berichten.
Die Kreispolizeibehörde (KPB) Märkischer Kreis bestätigte auf Nachfrage der Epoch Times, dass sie von „externer“ Seite über den Sachverhalt informiert worden war. Die Quelle sei weder die Bürgermeisterin noch die Stadt Nachrodt-Wiblingwerde gewesen. Nähere Angaben wollte die KPB nicht machen.
„Nach Recherche der lokalen Presse handelt es sich wahrscheinlich um die Aktion ‚HissdieFahne‘“, schrieb Tupat auf Anfrage der Epoch Times. „In den dazugehörigen Videos geht es um rechtes Gedankengut“. Für sie selbst sei die Deutschlandflagge „eines der stärksten Symbole der freiheitlich demokratischen Grundordnung“, die „für eine solche Aktion nicht missbraucht werden“ dürfe:
„Jede missbräuchliche Verwendung der Deutschlandfahne ist für mich nicht in Ordnung.“
Tupat stellte klar, dass der Gemeindebauhof bisher „ausschließlich die Flaggen im öffentlichen Raum entfernt“ habe. Ob auch die Flagge am umzäunten Mobilfunkmast verschwunden ist, bleibt damit unklar. Deren Entfernung hatte Tupat dem Mast-Eigentümer überlassen – aus Sicherheitsgründen. Wie viel Geld die Entfernung der übrigen Flaggen die Gemeinde kostete, verriet sie nicht.
Vorbild Großbritannien?
Die Aktion könnte mit einem Trend aus Großbritannien zu tun haben: Im August 2025 hatten regierungs- und einwanderungskritische Aktivisten damit begonnen, an vielen Orten im Land den „Union Jack“, die Flagge des Vereinigten Königreichs, oder das St.-Georgs-Kreuz, die Flagge Englands, aufzuhängen. Die umstrittene Aktion erregte sogar das Aufsehen des Ministerpräsidenten Keir Starmer.
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Die nächtliche Aktion von Nachrodt-Wiblingwerde könnte auf deutsche Nachahmer der britischen Idee hindeuten. In den sozialen Medien kursieren bereits der Slogan „Aktion Flagge hissen“ oder Hashtags wie „AktionhissdieFahne“, „HissdieFlagge“ oder „HissdieFahne“.
Der „Deutschland Kurier“ schrieb am Abend des 21. Oktober auf seinem X-Kanal, dass er die „#hissdieflagge-Kampagne“ gestartet habe. Als Anlass dafür wird die Aktion von „anonymen Patrioten im Sauerland“ genannt: „Wir stehen auf für unser VATERLAND, unsere IDENTITÄT, unsere FREIHEIT!“, schreibt das AfD-nahe Medium.
Steinmeier: „Schwarz-Rot-Gold lassen wir uns nicht nehmen“
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hatte anlässlich des Tages der Deutschen Einheit im Jahr 2020 in Potsdam betont, dass die Farben Schwarz, Rot und Gold für die demokratische Geschichte Deutschlands und für Einigkeit, Recht und Freiheit stünden. Und weiter:
„Das sind die Farben unseres Landes, und sie wehen vor den Gebäuden unserer Demokratie! Wir werden nicht zulassen, dass sie verdrängt, missbraucht oder vereinnahmt werden. Schwarz-Rot-Gold, das sind unsere Farben, und die lassen wir uns nicht nehmen!“
Steinmeier nahm damit Bezug auf einige Demonstranten, die im Rahmen von Protesten schwarz-weiß-rote Fahnen geschwenkt hatten.
Im Juni 2021 einigten sich die Landesinnenminister darauf, die Reichskriegsflagge und Reichsflagge unter bestimmten Umständen zu verbieten. Auf der Website des Verfassungsschutzes findet sich seit 2022 eine Liste der in Deutschland verbotenen Symbole, Zeichen und Organisationen aus dem rechtsextremen Spektrum (PDF).
Ramelow für neue Nationalfarben und -hymne
Einen gänzlich anderen Umgang mit der deutschen Nationalflagge hatte Ende August 2025 Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) vorgeschlagen. Der ehemalige Ministerpräsident Thüringens regte eine Abstimmung über alternative Farben an. Außerdem machte er sich dafür stark, die Nationalhymne durch die sogenannte Kinderhymne von Bertolt Brecht zu ersetzen.
„Ich würde das alles mit Artikel 146 zur Abstimmung stellen wollen, der ja besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde“, erklärte Ramelow.
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Flagge hissen: Nicht alles ist erlaubt
Nach Informationen des Portals „Fachanwalt.de“ ist „das Hissen der schwarz-rot-goldenen Deutschlandflagge ohne Bundesadler durch Privatpersonen, Firmen und Vereine […] grundsätzlich erlaubt und durch das Grundgesetz (Artikel 2 und 5) geschützt“, sofern sie nicht verkehrt herum oder auf andere Weise respektlos aufgehängt wird. Das würde als „Verunglimpfung“ ausgelegt werden können, was gemäß Paragraf 90a des Strafgesetzbuches (StGB) unter Strafe steht.
Wer allerdings eine in den Nationalfarben gehaltene Flagge hisse, die auch den Bundesadler zeige, müsse nach Paragraf 124 des Ordnungswidrigkeitengesetzes unter Umständen mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen – wegen unbefugter „Nutzung von Hoheitszeichen des Bundes“.
Ausnahmsweise geduldet werde das Hissen einer solchen Adler-bewehrten Flagge in der Regel aber „während nationaler Großereignisse“ wie internationaler Fußballturniere. „Alle anderen Flaggen mit Adler, die als reine Fantasieprodukte erkennbar sind, können ohne Konsequenzen verwendet werden“, heißt es bei „Fachanwalt.de“.
Auch die DDR-Flagge mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz zu zeigen sei mittlerweile „rechtlich unbedenklich“.
Verfassungsfeindliche Flaggen und Symbole: Gefängnis droht
Besonders streng beäuge der Gesetzgeber dagegen das Zeigen von Symbolen „verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisationen“ wie der im Nationalsozialismus gebräuchlichen Hakenkreuzflagge. Bis zu drei Jahre Gefängnis kann es laut Paragraf 86a StGB für einen Verstoß geben.
Was Deutschlands gesamte Flaggenregeln anbelange, sei es grundsätzlich zu empfehlen, sich mit den jeweiligen Landesgesetzen und -verordnungen zu beschäftigen, weil diese sich im Detail unterscheiden könnten.
Nach dem Inlandsprotokoll der Bundesregierung kann es aber auch zu Pflichten für Privatpersonen kommen, die Bundesflagge zu führen – jedoch nur im Bereich der „Handels- und Seeschiffe, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben“.
Ausländische Flaggen zu hissen, ist laut „Fachanwalt.de“ in Deutschland grundsätzlich problemlos möglich, es sei denn, sie enthielten extremistische Bezüge oder Symbole. Das Portal weist jedoch darauf hin, dass „seitens des jeweiligen ausländischen Staates Einschränkungen oder Verbote bestehen können“.






















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