Strafbefehl über 16.100 Euro: Beleidigung mit „Dürre im Kopf“ könnte Volkswirt teuer zu stehen kommen

Wegen Beleidigung in drei Fällen soll der Volkswirt Thomas Vierhaus 16.100 Euro Geldbuße zahlen. Das berichtet „Apollo News“. Dem Nachrichtenportal liegt eigenen Angaben zufolge der Strafbefehl des Düsseldorfer Amtsgerichts exklusiv vor.
Demnach habe Vierhaus die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt beleidigt. Diese habe im Juni 2023 auf X geschrieben: „Extreme Dürre in Spanien, beispiellose Waldbrände in Kanada, viel zu hohe Temperaturen auf den Meeresoberflächen. Die Klimakrise ist längst da, mit voller Wucht“. Das habe der nun Verurteilte entsprechend kommentiert: „Ja, es gibt eine extreme Dürre, und zwar bei KGE im Kopf.“
Anzeige über Portal „Hessen gegen Hetze“
In einem weiteren Fall soll Vierhaus einen ARD-Journalisten einen „Einfaltspinsel“ genannt haben. Zum Hintergrund: Am 7. Juli 2023 versuchte die Unionsfraktion, den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck dazu zu bewegen, persönlich an einer Bundestagsdebatte zum Heizungsgesetz teilzunehmen. Habeck war jedoch zeitgleich im Bundesrat, wo er zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz sprach.
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Die Unionsfraktion kritisierte, dass bei der Debatte nur wenige Regierungsmitglieder anwesend waren, und empfand Habecks Abwesenheit als besonders problematisch. Ihr Antrag, ihn zur Teilnahme zu verpflichten, blieb erfolglos. Später veröffentlichte der Journalist ein Foto von Habeck bei einer Pressekonferenz und zitierte ihn mit den Worten, es sei ein Zeichen des Respekts, im Bundesrat präsent zu sein statt im Bundestag.
Dies soll Vierhaus zur erwähnten Äußerung und einer weiteren Bemerkung bewegt haben: „Sie müssen noch sehr viel lernen, um nicht ständig hinter die Fichte geführt zu werden“. Der ARD-Journalist soll daraufhin beim Internetportal „Hessen gegen Hetze“, das dem Innenministerium des Bundeslandes angegliedert ist, eine entsprechende Meldung eingereicht haben. Diese wurde dann an die Frankfurter Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Anwalt Haintz: Absurdes Strafverfahren
Als „Denunzianten-Bürschchen“ soll Vierhaus im dritten Fall einen Mann bezeichnet haben, der ihn wegen angeblicher Beleidigung von Göring-Eckardt und anderen Politikern angezeigt hatte.
Vierhaus schrieb in Reaktion auf das Urteil auf X: „Die freie Meinungsäußerung gibt es nur auf dem Papier, charakterstarke Politiker nur in meiner Vorstellung und die unabhängige Justiz nur in diversen Sonntagsreden. […] Wenn die Justiz damit durchkommt, drohen uns düstere Zeiten, in denen sich niemand mehr trauen wird, seine Meinung kundzutun bzw. die Wahrheit auszusprechen.“
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Grundlage für die Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 230 Euro wegen Beleidigungen ist der Paragraf 185 Strafgesetzbuch. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Gegenüber „Apollo News“ hat Vierhaus bereits angekündigt, dagegen Einspruch einzulegen.
Vierhaus’ Anwalt Markus Haintz kommentierte den Strafbefehl auf X mit den Worten: „Wir vertreten Herrn Vierhaus in diesem absurden Strafverfahren, das mal wieder zeigt, dass Staatsanwälte politisch abhängige Beamte sind und viele Amtsrichter Strafbefehle entweder blind unterschreiben oder so wenig Ahnung von Meinungsfreiheit haben, dass sie sich besser einen anderen Beruf suchen sollten.“
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