Ulrike Guérot verliert Professur – und spricht vom „Zustand der Willkür“

Ulrike Guérot hat ihren Rechtsstreit gegen die Uni Bonn auch in der zweiten Instanz verloren. Die wegen Plagiatsvorwürfen gekündigte Politologin sieht das Urteil als Beleg dafür, dass „dissidente Meinungen“ in Deutschland „kein Recht mehr bekommen“. Ihr bleibt eine Beschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht.
Titelbild
Das Archivbild zeigt die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot bei einem früheren Auftritt in der Hessischen Landesvertretung in Berlin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 6. Oktober 2025

In Kürze:

  • Politikwissenschaftlerin Guérot unterliegt mit Kündigungsschutzklage vor dem Landesarbeitsgericht Köln
  • Richter begründet Entscheidung mit älteren Verstößen gegen Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis
  • Beschwerde gegen Revisionsverweigerung möglich
  • Guérot spricht von „Willkür“

 

Die Politikwissenschaftlerin und EU-Expertin Ulrike Guérot ist zu Recht von der Universität Bonn gekündigt worden. Das hat die zehnte Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln am 30. September bekannt gegeben.

Nach einer Pressemitteilung des Justizportals Nordrhein-Westfalen wies das LAG den Berufungsantrag Guérots in der zweiten Instanz zurück und ließ auch die Revision nicht zu (Az.: 10 SLa 289/24). Schon die erste Instanz, das Arbeitsgericht (ArbG) Bonn, hatte der Universitätsleitung recht gegeben (Az.: 2 Ca 345/23).

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Vergleichsangebote hatten die Wissenschaftlerin und ihr Anwalt Tobias Gall bisher stets abgelehnt, wie der „Bonner General-Anzeiger“ (GA) berichtete.

Guérot bleibt damit noch die Möglichkeit, sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht zu wenden. Andernfalls würde das LAG-Urteil automatisch Rechtskraft erlangen. Laut GA (Bezahlschranke) räumte Gall ein, dass er erst die schriftliche Urteilsbegründung kennen müsse, bevor er eine Entscheidung zum Fortgang treffen wolle.

LAG: Kündigung „sozial gerechtfertigt und wirksam“

Das LAG Köln vertrat laut einer aktuellen Pressemitteilung die Auffassung, dass Guérot bereits mit der „Vorlage einer mit Plagiaten behafteten Veröffentlichung“ anlässlich ihrer Bewerbung auf eine Professur in Bonn ihre Pflichten verletzt habe: Der Text habe nicht den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entsprochen.

Die Politikwissenschaftlerin und Buchautorin könne auch nicht damit argumentieren, dass sie ihre Texte damals „nur zur Prüfung durch die Berufskommission vorgelegt“ habe. Selbst dann gelte, dass ihre Bewerbungsanlagen wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen müssten und keine Plagiate enthalten dürften. Die Verletzung dieser Pflicht wiege schwerer als Guérots Interesse am Bestandsschutz, der wegen ihrer kurzen Beschäftigungsdauer ohnehin „nicht sehr ausgeprägt“ gewesen sei.

Die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages zum 31. März 2023 sei angesichts all dieser Umstände auch ohne vorher ausgesprochene Abmahnung „sozial gerechtfertigt und wirksam“.

Das Archivbild zeigt die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot während einer Talkrunde bei der Epoch Times im Februar 2024. Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times

Das Archivbild zeigt die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot während einer Talkrunde bei der Epoch Times im Februar 2024. Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times

Guérot sieht zweierlei Maßstäbe

Laut GA sah ein Sprecher der Uni Bonn die eigene „Rechtsposition bestätigt“. Guérots Anwalt dagegen habe von einer „äußerst überraschenden Entscheidung“ gesprochen.

Guérot selbst erklärte im „Kontrafunk“, es gehe bei dem Urteil „de facto“ nicht um sie persönlich, sondern darum, dass „dissidente Meinungen in diesem Land […] kein Recht mehr bekommen“. Wenn man ihre Fehler arbeitsrechtlich zum Maßstab mache, könnten „90 Prozent der Professoren morgen gekündigt werden“ und man befände sich „arbeitsrechtlich im Zustand der Willkür“.

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Bereits am frühen Nachmittag der Urteilsverkündung hatte sie auf ihrem X-Kanal geschrieben:

„Ich hoffe immer noch, dass die Staatsmacht aufhört, sich wie das hässliche Mädchen zu verhalten, das den Spiegel zerschlägt, in der Meinung, er sei schuld an seinem Aussehen.“ (Václav Havel, 21. Februar 1989)

Guérot, die noch vor wenigen Jahren häufig in großen TV-Talkrunden zu Gast war, hatte sich seit 2020 immer wieder kritisch unter anderem zur damaligen Corona-Maßnahmenpolitik, zum Umgang mit dem Ukraine-Krieg, zur Massenmigration oder zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk geäußert.

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Ab Anfang Juni 2022 Plagiatsvorwürfe

Nach Angaben des ArbG Bonn hatte sich die EU-Expertin im Oktober 2020 in Bonn um eine „Professur (W2) für Politik in Europa unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-französischen Beziehungen“ beworben. Sie sei schließlich im Frühjahr 2021 angestellt worden, bevor Anfang Juni 2022 in der Presse Verdachtsvorwürfe wegen Plagiaten in einem ihrer älteren Bücher laut wurden.

Nach Informationen des GA war vor allem Guérots frühes Werk „Warum Europa eine Republik werden muss! Eine Utopie“ (2016), das die Autorin selbst als „populärwissenschaftliche Schrift“ bezeichnet habe, der Stein des Anstoßes.

Im Februar 2023 leitete die Uni Bonn schließlich „arbeitsrechtliche Schritte“ gegen Guérot ein. Seitdem schwelt der Rechtsstreit.



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