Unesco stuft elf Traditionen als gefährdet ein

Von Balkan-Instrumenten bis zu Panamas Lehmbaukunst: Elf einzigartige Kulturformen drohen zu verschwinden. Wie die Unesco jetzt Alarm schlägt und was das für die betroffenen Gemeinden bedeutet.
Die Aufnahme der Traditionen in die Kulturerbeliste soll den Gemeinschaften und Mitgliedsländern dabei helfen, um internationale Unterstützung zu werben. (Archivbild)
Die Aufnahme der Traditionen in die Kulturerbeliste soll den Gemeinschaften und Mitgliedsländern dabei helfen, um internationale Unterstützung zu werben. (Archivbild)Foto: Christophe Ena/AP/dpa
Epoch Times9. Dezember 2025

Der zwischenstaatliche Unesco-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe hat das alte Keramikhandwerk Ñai’ũpo aus Paraguay sowie zehn andere Kulturpraktiken als gefährdet eingestuft.

Der Ausschuss der UN-Kulturorganisation entschied bei seiner diesjährigen Sitzung in der indischen Hauptstadt Neu-Delhi, die elf Fertigkeiten und Kulturformen auf die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes zu setzen.

Zu den Eintragungen gehören etwa auch das Gusle (Lahuta) genannte traditionelle Streichinstrument aus dem Balkanraum und die entsprechende Fertigkeit, darauf zu spielen. Weitere Elemente sind etwa der spirituelle Mwazindika-Tanz der Daida-Gemeinschaft Kenias sowie die Bautechnik für das ländliche Quincha-Haus aus Lehm in Panama.

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Schweizer Jodeln als Kulturerbe nominiert

Die Traditionen bedürfen nach Angaben betroffener Gemeinden und Vertragsstaaten „dringende Maßnahmen, um sie lebendig zu erhalten“, wie es auf der Unesco-Website heißt. Die Aufnahme in die Kulturerbeliste soll ihnen dabei helfen, um internationale Unterstützung zu werben.

Die 20. Sitzung des Ausschusses geht noch bis zum Samstag. Bei der einwöchigen Konferenz geht es um die Aufnahme in eine von drei Kulturerbe-Listen.

In diesem Jahr prüfen die Experten nach Angaben von Unesco auch 55 Nominierungen für die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit, darunter das Jodeln in der Schweiz, sowie einen Vorschlag für das sogenannte Register guter Praxisbeispiele. (dpa/red)



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