Vier Messer-Delikte pro Tag: Was die Statistik verrät und was sie verschweigt

Im ersten Halbjahr 2025 hat die deutsche Bundespolizei 730 Gewaltdelikte registriert, die mit Messern zu tun hatten. In 451 Fällen ist es zum Einsatz eines Messers gekommen, 281 Mal ist das Messer lediglich mitgeführt worden. Die Zahlen stammen aus der Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag. 730 Fälle in sechs Monaten entsprechen rund 121 Fällen im Monat und damit etwa vier pro Tag.
Die Zahlen beziehen sich allerdings lediglich auf Delikte, die in die Einsatzbereiche der Bundespolizei fallen, also besonders Bahnhöfe, Bahnstrecken, Flughäfen und Grenzübergänge.
Messerattacken in Privatwohnungen, auf der Straße oder auf Plätzen hingegen, für die die jeweilige Länderpolizei zuständig ist, tauchen in der Antwort des BMI (BT-Drucksache 21/1148) nicht auf. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Gesamtjahr 2025 wird erst im Frühjahr 2026 vorliegen.
Im ersten Halbjahr des vorherigen Jahres hatte die Bundespolizei nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei und der Bundesregierung 430 Messerangriffe gezählt.
409 Fälle an Bahnhöfen
Der Löwenanteil der nun von der Bundespolizei festgestellten Messerdelikte des ersten Halbjahres 2025 fand in Bahnhöfen statt (409 Fälle). In weiteren 193 Fällen traten als solche erkannte Messerbesitzer an anderen Tatorten in Erscheinung, zum Beispiel auf einem Bahnhofsvorplatz, im 30-Kilometer-Grenzbereich oder während einer Anzeigenaufnahme durch die Bundespolizei. Dazu kamen 108 registrierte Messerdelikte an einem Bahnstreckenpunkt.

Die Tabelle zeigt die Anzahl der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit Messern, aufgeschlüsselt nach Tatörtlichkeit. Foto: Bildschirmfoto/Bundestag.de/BT-Drucksache 21/1148 (PDF)
An Haltepunkten oder S-Bahn-Haltestellen (jeweils drei), auf Flughäfen oder an Grenzübergängen (je zwei) oder in einem Hafen (ein Fall) ging es nach Angaben des BMI deutlich ruhiger zu.
Nichtdeutsche Tatverdächtige überrepräsentiert
Die Tatverdächtigen besaßen in 278 Fällen die deutsche Staatsbürgerschaft. Bei etwas mehr als der Hälfte ihrer Registrierungen (143) wurde ein Messer allerdings lediglich mitgeführt, zum Einsatz kam es „nur“ in 135 Fällen.
Unter den 270 Tatverdächtigen ohne deutschen Pass setzten dagegen 174 ihre Waffe ein. Diese Gruppe war damit nicht nur stark überrepräsentiert, sondern wohl auch schneller bereit, mit dem Messer zur Tat zu schreiten.
In 189 Fällen ließ sich die Staatsangehörigkeit nicht ermitteln. Aber auch unter ihnen überwogen die Fälle, in denen ein Messer tatsächlich zum Einsatz kam, nämlich genau 149 Mal.

Die Tabelle zeigt die Anzahl der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit Messern, aufgeschlüsselt nach deutscher, nicht-deutscher und unbekannter Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen. Foto: Bildschirmfoto/Bundestag.de/BT-Drucksache 21/1148 (PDF)
Syrer, Afghanen und Polen stellen die größten Gruppen
Unter den ausländischen Tatverdächtigen machten Syrer die relativ größte Gruppe aus: Mit 29 zumindest mitgeführten Messern unter den 270 definitiv ausländischen Tatverdächtigen stammte mehr als jeder Zehnte aus Syrien. In 17 Fällen waren die tatverdächtigen Syrer Erwachsene, in zwölf Fällen handelte es sich um Heranwachsende oder Jugendliche.

Die Tabelle zeigt die zehn häufigsten Nationalitäten von Ausländern, die im Zusammenhang mit Messerdelikten im ersten Halbjahr 2025 von der Bundespolizei registriert wurden. Foto: Bildschirmfoto/Bundestag.de/BT-Drucksache 21/1148
Auch Afghanen (23 Fälle/9 Erwachsene, 14 Jüngere), Polen (20/18, 2), Türken (12, alle erwachsen) und Ukrainer (11/5 Erwachsene, 6 Jüngere) traten zweistellig in Erscheinung, gefolgt von Rumänen (9), Marokkanern (7), Algeriern, Bulgaren und Tunesiern (je 6). Bei den letzten fünf Nationalitäten wurde nicht nach Erwachsenen oder Jüngeren differenziert.

Die Tabelle zeigt die „Anzahl von Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Gewaltdelikten mit Messer“ nach Nationalität, Altersgruppe und Messereinsatz, die von der Bundespolizei im ersten Halbjahr 2025 registriert wurden. Foto: Bildschirmfoto/Bundestag.de/BT-Drucksache 21/1148
Kampf gegen Gewalt- und Messerkriminalität
Bereits vor einem Jahr hatte die damalige BMI-Chefin Nancy Faeser (SPD) verschärfte Gesetze und Maßnahmen, unter anderem „Messerverbotszonen“, auf den Weg gebracht.
Hintergrund waren nicht nur spektakuläre Fälle wie der tödliche Angriff eines Islamisten in Mannheim im Mai 2024, bei dem der Polizeibeamte Rouven Laur ums Leben kam und fünf Mitglieder der islamkritischen Bewegung Pax Europa teils schwer verletzt wurden, sondern generell die Erkenntnisse aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der vergangenen Jahre.
[etd-related posts=“4916450,4824666″]
2024 bundesweit mehr als 15.700 Fälle von Messerkriminalität
In der PKS für das Jahr 2024 waren unter den insgesamt 5,84 Millionen Straftaten 15.741 Fälle verzeichnet, in denen ein Messer verwendet wurde. Die PKS 2023 hatte noch insgesamt 8.951 Messerangriffe im Zusammenhang mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung ausgewiesen.
Die generelle Gewaltkriminalität erreichte 2024 mit 217.277 Fällen (plus 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) den höchsten Stand seit 16 Jahren.
[etd-related posts=“4743174,5093451,4730499″]
Messerangriffe werden erst seit Anfang 2020 in der PKS erfasst. Während das BKA weder nach Migrationshintergrund noch nach deutscher oder nicht deutscher Herkunft unterscheidet, notiert die Bundespolizei auch die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen. Das BKA weist – anders als die Bundespolizei – in seiner Statistik auch nicht das bloße Mitführen eines Messers aus.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion