Welche Rechte haben Fluggäste bei Verspätungen? EU-Verkehrsminister stimmen ab

Nach langem Stillstand wird in der EU wieder über eine Änderung der Fluggastrechte diskutiert. Im Zentrum der Debatte: Nach wie viel Verspätung sollten Reisende Anspruch auf Entschädigung haben?
Flugzeuge waren noch nie so ausgelastet wie 2024.
Die Verkehrsminister der Europäischen Union verhandeln am Donnerstag in Luxemburg über eine Reform der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen. (Symbolbild).Foto: Sina Schuldt/dpa
Epoch Times5. Juni 2025

Die Verkehrsminister der EU-Staaten wollen am Donnerstag über eine Änderung der europäischen Fluggastrechte abstimmen. Im Zentrum der Reform steht, ab welcher Verspätung, Reisende Anspruch auf Entschädigung haben. Zur Debatte steht unter anderem, ob dies nach drei, vier oder fünf Stunden Verspätung der Fall sein soll.

Dabei zeichnet sich nach Angaben aus EU-Kreisen für keinen der Vorschläge bislang eine klare Mehrheit ab. Deutschland stellt sich in der Debatte klar gegen die Vier- und Fünf-Stunden-Vorschläge. So hatte etwa Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gesagt, sie werde sich dafür einsetzen, dass Fluggäste auch weiterhin ab einer Verspätung von drei Stunden entschädigt werden.

Bislang Entschädigung von bis zu 600 Euro

Laut geltender Fluggastrechteverordnung besteht für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet:

  • 250 Euro für Flüge bis 1.500 km
  • 400 Euro für Flüge bis 3.500 km
  • 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 km

Airlines argumentieren mit schnelleren Ersatzflügen

Die Airlines und ihre Verbände argumentieren, dass sie an vielen Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien. Fünf Stunden sei die bessere Frist.

Verbraucherschützer warnen davor, dass bei einer Änderung auf fünf Stunden 80 Prozent der betroffenen Passagiere nicht mehr entschädigt werden würden.

EU-Parlamentarier: EU-Staaten greifen zu stark in Fluggastrechte ein

„Der Vorschlag der Mitgliedstaaten greift zu tief in die Fluggastrechte der Passagiere ein“, so der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen. Im Europäischen Parlament gebe es bereits eine Position „und ich sehe keinen Grund, diese gute Position noch einmal anzupassen.“ Voraussichtlich wolle das Europaparlament die Drei-Stunden-Vorgabe beibehalten.

Grundsätzlich haben die Parlamentarier bei dem Vorhaben noch ein Wort mitzureden und müssten den neuen Regeln ebenfalls zustimmen. Nach Angaben aus dem Parlament besteht jedoch die Befürchtung, dass die EU-Staaten ein Verfahren anwenden wollen, das Verhandlungen mit dem Parlament erschweren könnte und das seit elf Jahren nicht mehr angewendet worden sei. Damit könnten neue Regeln schneller als üblich in Kraft treten. (dpa/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion