Welche Rechte haben Fluggäste bei Verspätungen? EU-Verkehrsminister stimmen ab

Die Verkehrsminister der EU-Staaten wollen am Donnerstag über eine Änderung der europäischen Fluggastrechte abstimmen. Im Zentrum der Reform steht, ab welcher Verspätung, Reisende Anspruch auf Entschädigung haben. Zur Debatte steht unter anderem, ob dies nach drei, vier oder fünf Stunden Verspätung der Fall sein soll.
Dabei zeichnet sich nach Angaben aus EU-Kreisen für keinen der Vorschläge bislang eine klare Mehrheit ab. Deutschland stellt sich in der Debatte klar gegen die Vier- und Fünf-Stunden-Vorschläge. So hatte etwa Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gesagt, sie werde sich dafür einsetzen, dass Fluggäste auch weiterhin ab einer Verspätung von drei Stunden entschädigt werden.
Bislang Entschädigung von bis zu 600 Euro
Laut geltender Fluggastrechteverordnung besteht für Fluggäste pauschal ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet:
- 250 Euro für Flüge bis 1.500 km
- 400 Euro für Flüge bis 3.500 km
- 600 Euro für Langstreckenflüge mit mehr als 3.500 km
Airlines argumentieren mit schnelleren Ersatzflügen
Die Airlines und ihre Verbände argumentieren, dass sie an vielen Zielen in Europa technisch nicht in der Lage seien, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug samt Crew zu stellen. Im Zweifel werde dann auf einen zusätzlichen Flug verzichtet, weil die hohen Entschädigungszahlungen ohnehin bereits angefallen seien. Fünf Stunden sei die bessere Frist.
Verbraucherschützer warnen davor, dass bei einer Änderung auf fünf Stunden 80 Prozent der betroffenen Passagiere nicht mehr entschädigt werden würden.
EU-Parlamentarier: EU-Staaten greifen zu stark in Fluggastrechte ein
„Der Vorschlag der Mitgliedstaaten greift zu tief in die Fluggastrechte der Passagiere ein“, so der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen. Im Europäischen Parlament gebe es bereits eine Position „und ich sehe keinen Grund, diese gute Position noch einmal anzupassen.“ Voraussichtlich wolle das Europaparlament die Drei-Stunden-Vorgabe beibehalten.
Grundsätzlich haben die Parlamentarier bei dem Vorhaben noch ein Wort mitzureden und müssten den neuen Regeln ebenfalls zustimmen. Nach Angaben aus dem Parlament besteht jedoch die Befürchtung, dass die EU-Staaten ein Verfahren anwenden wollen, das Verhandlungen mit dem Parlament erschweren könnte und das seit elf Jahren nicht mehr angewendet worden sei. Damit könnten neue Regeln schneller als üblich in Kraft treten. (dpa/red)
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