Im Interesse des U30-Publikums: ARD-Gremienvorsitzende wollen mehr Geld für „Funk“-Formate

Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GKV) der ARD verlangt für die jungen Onlineformate von ARD und ZDF, die unter dem Namen „Funk“ im Netz verbreitet werden, auch dieses Jahr mehr Budget. Trotz aller Sparzwänge gehe es auch um die Generationengerechtigkeit.
Titelbild
Das Symbolbild zeigt Jugendliche beim Blick ins Smartphone. „Funk“, das Content-Angebot von ARD und ZDF für junge Leute, braucht nach Ansicht der Gremienvorsitzendenkonferenz (GKV) der ARD ein höheres Budget.Foto: Wavebreakmedia/iStock
Von 5. August 2025

In Kürze:

  • Die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz will mehr Geld für den Output der „Funk“-Angebote für ein jüngeres Publikum.
  • Intendanten von ARD und ZDF sollen über Aufstockung entscheiden.
  • Immer weniger Formate im Netz, aber immer größere Nachfrage bei der Zielgruppe.

Die derzeit 60 Kanäle des öffentlich-rechtlichen Video- und Podcast-Netzwerks „Funk“ verschlangen im vergangenen Jahr 45,8 Millionen Euro. „Peanuts“, gemessen an jenen 8,32 Milliarden Euro, die ARD und ZDF im selben Jahr insgesamt über die Rundfunkbeitragspflicht einstrichen.

Rechnerisch entsprachen die Ausgaben für das Content-Angebot für Zuschauer im Alter von 14 bis 29 Jahren damit einem Anteil von 0,55 Prozent der reinen Beitragseinnahmen der beiden großen Sender – Werbe- und Sponsorenzuflüsse nicht mitgerechnet. Die Formate sind nicht nur auf der Website „funk.net“, sondern auch auf privaten Plattformen wie YouTube, TikTok, Spotify oder Instagram erreichbar.

GKV fordert „effektiven Teuerungsausgleich“

Nach Angaben des Evangelischen Pressediensts (epd) war das Geldvolumen für „Funk“-Formate wie „STRG_F“, „maiLab“, „Y-Kollektiv“, „MrWissen2go“ oder „offen un’ ehrlich“ zuletzt im Jahr 2024 um 300.000 Euro angehoben worden. Im Jahr davor sogar um 900.000 Euro.

Doch nun verlangt Klaus Sondergeld, der Vorsitzende der Gremienvorsitzendenkonferenz (GKV) der ARD, noch einmal einen höheren Anteil vom Kuchen für die jungen Onlineformate. Der epd hatte als erstes Medium mit ihm darüber gesprochen.

Sowohl die Kaufkraft im Allgemeinen als auch der Anteil von „Funk“ an den Gesamtbeitragseinnahmen im Besonderen sei gesunken, begründete Sondergeld seinen Standpunkt. Insofern benötige der Etat dieses Mal „einen effektiven Teuerungsausgleich“. Wie viel genau er sich vorstelle, damit sich die „Funk“-Angebote bei wenigstens gleichbleibendem Output der Inflation entgegenstemmen könnten, ließ der GKV-Chef gegenüber dem epd offen: Das sei die Sache der Intendantinnen und Intendanten.

„Generationengerechtigkeit“ Teil des ÖRR-Auftrags

Die „Funk“-Sparte erfülle immerhin Funktionen sowohl als „Zukunftswerkstatt“ als auch als wichtiger „Nachwuchspool“, gab Sondergeld zu bedenken. Die Formate seien jedenfalls unverzichtbar, um „den jüngeren Zielgruppen, insbesondere der Zielgruppe von Funk, ein ausreichendes Angebot“ machen zu können.

Und nur unter dieser Prämisse könne der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) „nachhaltig erfüllt werden“, so Sondergeld. Schließlich gehe es auch um die „Generationengerechtigkeit“. Gleichzeitig sei er sich bewusst, dass „die ARD an vielen Ecken und Enden sparen“ müsse.

Das Bildschirmfoto zeigt nur einen kleinen Teil der Angebote des gemeinsamen „Funk“-Netzwerks von ARD und ZDF. Foto: funk.net

Das Bildschirmfoto zeigt nur einen kleinen Teil der Angebote des gemeinsamen „Funk“-Netzwerks von ARD und ZDF. Foto: play.funk.net

Die „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ übernimmt laut epd vom „Funk“-Etat zwei Drittel, das ZDF ein Drittel. Die Federführung liege beim Südwestdeutschen Rundfunk (SWR), der zusätzlich eigene Gelder dafür aufwende.

„Funk“: Inflation nur teilweise aufgefangen, Formate-Angebot verringert

Eine Sprecherin von „Funk“ teilte dem epd mit, dass der finanzielle Zuwachs der vergangenen beiden Jahre hauptsächlich „für dringend benötigte Personalressourcen“ ausgegeben worden sei. Die tatsächlichen Preissteigerungen seien lediglich „partiell“ aufgefangen worden. Seit der Etablierung der „Funk“-Kanäle im Jahr 2016 habe es „keinen vollständigen Teuerungsausgleich“ gegeben. Diesem Umstand sei die Verringerung des Kanalangebots von 76 Formaten anno 2019 auf nur noch 60 Formate aktuell geschuldet.

„Mittelfristig könnten die Attraktivität und Reichweite von ,Funk‘ weiter beeinträchtigt werden“, sagte die Sprecherin gegenüber dem epd voraus. Denn durch die Nachfragesteigerung und die Branchenprofessionalisierung habe es weitere „Teuerungseffekte“ gegeben, die über den Durchschnittswert der allgemeinen Inflationsrate von drei Prozent hinaus gingen.

„Funk“-Bekanntheitsstudie 2024: Besonders beliebt bei Generation U20

Im Mai 2024 hatte das von SWR und ZDF beauftragte Marktforschungsinstitut Kantar Zuwächse für die „Funk“-Angebote innerhalb ihrer anvisierten Nutzerkohorte gemessen. „78 Prozent der Funk-Zielgruppe haben bereits Funk-Inhalte auf Plattformen wie TikTok, YouTube, Instagram und Spotify genutzt“, heißt es in einer Pressemeldung auf der ARD-Website. Im Vergleich zum Vorjahr habe die Nutzung damit ein Plus von sechs Prozentpunkten erreicht. Bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren sei die Nutzung sogar um elf Punkte auf 79 Prozent geklettert. Die Erfolge schrieb die ARD der „Verjüngung des ,Funk‘ Portfolios“ zu.

„Dass wir insbesondere in der jungen Altersgruppe so stark gewachsen sind, macht uns stolz und zeigt, dass der Austausch von über der Hälfte unseres Portfolios zugunsten jüngerer Zielgruppen richtig war“, kommentierte im Oktober 2024 Kristin Blum, die stellvertretende „Funk“-Programmgeschäftsführerin.

ARD und ZDF klagen für höhere Beiträge

Eine ursprünglich für das Jahr 2025 anvisierte allgemeine Beitragserhöhung für ARD, ZDF und das Deutschlandradio war im vergangenen Jahr am Widerstand mehrerer Landesregierungen gescheitert, darunter Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern. Im November 2024 entschieden ARD und ZDF, für eine Erhöhung um 58 Cent auf dann 18,94 Euro pro Monat vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Wann die Karlsruher Richter entscheiden werden, steht bisher nicht fest.

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1. Oktober: Grundsatzstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht

Ob das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung auf Dauer Bestand haben wird, erscheint ebenfalls unklar. Am 1. Oktober 2025 beginnt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit zwischen einer Beitragskritikerin und dem Bayerischen Rundfunk. Im Revisionsverfahren soll dann die Frage geklärt werden, ob Bürger auch dann Beiträge zahlen müssen, wenn der ÖRR seinem gesetzlichen Auftrag zur „Vielfaltssicherung“ strukturell nicht pflichtgemäß nachkommen sollte (Az.: BVerwG 6 C 5.24, PDF). Der Anwalt der Klägerseite, Dr. Harald von Herget, geht davon aus, dass der Fall am Ende ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte.



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