Abschwächung von Lieferkettengesetz: EU-Verhandlungen auf den letzten Metern
Im Streit um das EU-Lieferkettengesetz dürften die Vorstellungen einer konservativen Mehrheit Wirklichkeit werden: Vor der womöglich letzten Verhandlungsrunde am Montagabend in Brüssel stehen die Zeichen auf ein deutliches Abschwächen der Regeln für Unternehmen.
In vielen wesentlichen Punkten stimmen die Verhandler bereits überein. Einigen sich die Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der EU-Länder auf eine gemeinsame Linie, müssen beide Seiten die Änderungen noch einmal absegnen.
Worum geht es beim Lieferkettengesetz?
Ursprünglich sollte das Gesetz Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Lieferkette in die Pflicht nehmen.
Firmen sollten dafür Angaben zu ihren Lieferanten an die Behörden melden – ob zu den Bedingungen in einer Näherei in Bangladesch, einer Kakaoplantage in Brasilien oder einer Rohstoffmine in der Demokratischen Republik Kongo.
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Greift das Gesetz schon?
Nein. Das Gesetz war im Frühjahr 2024 beschlossen worden. Nach einer ersten Verschiebung ist der Stichtag derzeit der 26. Juli 2028. Zahlreiche Wirtschaftsverbände halten die Belastung für zu hoch.
Auf ihren Druck hatte die EU-Kommission eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen, das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Regierungen wollen in ihren Verhandlungen noch weiter gehen.
Was soll sich ändern?
Die Regeln sollen weniger Firmen betreffen. Eine deutliche Mehrheit der Beteiligten will die Schwelle auf 5.000 Beschäftigte und einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro anheben, von bislang 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro.
Die Unternehmen sollen außerdem weniger Informationen liefern und nicht mehr ihre gesamte Lieferkette überwachen müssen. Die Dokumentationspflicht könnte sich auf direkte Zulieferer beschränken. Zudem sollen Firmen nur dort nachforschen müssen, wo sie ein hohes Risiko für Verstöße vermuten.
Eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen das Gesetz soll gestrichen werden. Damit hingen etwa Entschädigungen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung von den Gerichten in den unterschiedlichen EU-Staaten ab.
Strittig ist noch, ob Firmen im Falle von Verstößen die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten aufkündigen müssen. (afp/ks)
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