Berlin, Paris und London wollen Atomgespräche mit dem Iran wieder aufnehmen

Nach dem Auslösen des Snapback-Mechanismus bieten Deutschland, Frankreich und Großbritannien dem Iran neue Atomgespräche an und fordern die Einhaltung der UN-Sanktionen.
Berlin, Paris und London hatten im Atomstreit mit dem Iran die Notbremse gezogen. (Archivbild)
Berlin, Paris und London hatten im Atomstreit mit dem Iran die Notbremse gezogen. (Archivbild)Foto: Vahid Salemi/AP/dpa
Epoch Times10. Oktober 2025

Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben der iranischen Regierung eine Wiederaufnahme der Gespräche über das Atomprogramm Teherans angeboten.

„Wir sind entschlossen, Verhandlungen mit dem Iran und den Vereinigten Staaten wieder aufzunehmen, um ein umfassendes, dauerhaftes und überprüfbares Abkommen zu erzielen“, hieß es am Freitag in einer gemeinsamen Erklärung der sogenannten E3-Staaten.

E3-Staaten: Abkommen muss Irans Atomwaffen verhindern

Ein solches Abkommen müsse sicherstellen, „dass der Iran niemals in den Besitz einer Atomwaffe gelangt.“

Es sei richtig gewesen, den Snapback-Mechanismus auszulösen, hieß es weiter. Teherans Atomprogramm „stellt eine ernsthafte Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar“.

Die europäischen Länder hatten den Mechanismus im August aktiviert, nachdem neue Verhandlungen über das iranische Atomprogramm ergebnislos geblieben waren.

Dadurch traten die UN-Sanktionen gegen Teheran automatisch wieder in Kraft. Die E3-Staaten riefen alle UN-Mitgliedstaaten auf, sich an die wiedereingesetzten Restriktionen zu halten.

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Westliche Staaten werfen dem Iran vor, nach der Atombombe zu streben. Nach Einschätzung der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ist der Iran das einzige Land ohne eigene Atomwaffen, das Uran auf 60 Prozent anreichert.

Zur Herstellung von Atomsprengköpfen ist auf 90 Prozent angereichertes Uran nötig, zur Stromerzeugung mit Atomkraft ist eine Anreicherung auf 3,67 Prozent ausreichend. Teheran versichert beharrlich, sein Atomprogramm lediglich zur zivilen Nutzung zu betreiben.(afp/red)



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