„Chatkontrolle“: EU-Staaten für Freiwilligkeit statt Pflicht

Sollten WhatsApp, Signal und Co. Nachrichten anlasslos kontrollieren müssen? Die EU-Staaten haben eine Einigung gefunden – auch bei den Alterschecks auf Apps und Plattformen.
Mit den Jahren wurde ICQ von anderen Messaging-Angeboten überholt.
Einem Gesetzesvorschlag nach sollen Messaging-Dienste künftig mehr tun, um Kinder auf ihren Plattformen zu schützen (Symbolbild).Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Epoch Times26. November 2025

Nach jahrelangem Ringen haben sich Vertreter der EU-Staaten auf eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle geeinigt.

Messaging-Dienste wie Whatsapp, Signal und Co. sollen demnach nicht verpflichtet werden, Nachrichtenverläufe nach kinderpornografischen Inhalten zu durchsuchen, heißt es in einer Mitteilung. Das ursprüngliche Vorhaben, eine Pflicht einzuführen, scheiterte auch am Widerstand der deutschen Bundesregierung.

Stattdessen setzen die EU-Staaten auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen. Eine bisher befristete Ausnahme, die ihnen diesen Eingriff trotz europäischer Datenschutzregeln erlaubt, soll laut Gesetzesvorschlag nun dauerhaft verankert werden.

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Drei Jahre nach Inkrafttreten soll die EU-Kommission demnach prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht.

EU-Zentrum gegen kinderpornografische Inhalte im Netz

Auch ohne die verpflichtende Kontrolle sind die Messaging-Dienste und Online-Plattformen dem vorgeschlagenen Gesetzestext nach aufgefordert, gegen kinderpornografische Inhalte vorzugehen.

Die Anbieter sollen etwa verpflichtet werden, Risiken für Kinder zu benennen und zu minimieren. Das kann auch bedeuten, dass Apps Altersangaben der Nutzer verlässlich überprüfen sowie Altersgrenzen durchsetzen müssen.

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Der Gesetzestext sieht zudem vor, ein EU-Zentrum für den Kampf gegen Kindermissbrauch im Netz einzurichten. Es soll in Verbindung mit den Messaging-Diensten sowie Plattformen stehen und die nationalen Behörden bei ihrer Arbeit unterstützen.

Verhandlungen im EU-Parlament

Nach der Positionierung des Rats der EU-Staaten sollen bald die Verhandlungen über den Gesetzestext mit dem Europäischen Parlament beginnen.

Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten. Die EU-Kommission hatte den ursprünglichen Gesetzesentwurf („Vorschlag über Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“) 2022 eingebracht. (dpa/red)



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