EU bestraft Google mit 2,95 Milliarden Euro – Trump droht der EU mit Vergeltung

Die EU-Kommission verhängt gegen Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft eine Strafe von 2,95 Milliarden Euro. Der US-Konzern habe eigene Online-Werbedienstleistungen zum Nachteil konkurrierender Anbieter bevorzugt, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass Google mit seinen Produkten eine marktbeherrschende Stellung einnehme. Diese habe der Konzern seit 2014 missbraucht, um seinen eigenen Produkten einen Vorteil zu verschaffen. Dadurch habe Google gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen.
EU kritisiert den Interessenkonflikt im Geschäftsmodell von Google
Laut der Brüssel Behörde entsteht durch das Geschäftsmodell von Google ein Interessenkonflikt: Das Tech-Unternehmen schaltet Werbung einerseits selbst, vermittelt aber auch zwischen Werbetreibenden und denen, die den Platz dafür online zur Verfügung stellen. Für die Vermittlung von den Werbeplätzen hat das Unternehmen einen eigenen Marktplatz. Die EU-Kommission fordert Google nun auf, sich nicht weiter selbst zu bevorzugen.
Die Haupteinnahmequelle des Unternehmens sei dabei Werbung, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission. Google hat 60 Tage Zeit, um der Kommission mitzuteilen, wie sie ihr Geschäftsmodell den Vorgaben entsprechend anpassen wollen.
Die US-Regierung fordert schon länger Änderungen an den strengen EU-Digitalgesetzen, die zum Beispiel die Verbreitung von Falschinformationen über Plattformen wie X verhindern sollen und auch Unternehmen wie Amazon, Apple, Meta (Facebook), Alphabet (Google) und Microsoft betreffen.
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„Sehr unfair“: Trump droht EU mit Sanktionen
US-Präsident Donald Trump hat der Europäischen Union wegen der Milliardenstrafe für Google mit Vergeltung gedroht. Die EU-Strafe in Höhe von knapp drei Milliarden Euro sei „sehr unfair“ und bedrohe US-Investitionen und Jobs, kritisierte Trump am Freitag in seinem Onlinedienst Truth Social. Er kündigte eine Untersuchung an, die höhere Zölle für die EU oder aber Importbeschränkungen nach sich ziehen könnte.
„Wir können nicht zulassen, dass dies dem brillanten und beispiellosen amerikanischen Erfindergeist widerfährt“, schrieb Trump auf seiner persönlichen Plattform am Freitag. Ansonsten werde er „gezwungen sein, ein Verfahren nach Abschnitt 301 einzuleiten“, um die „unfairen Strafen“, die steuerzahlenden US-Unternehmen auferlegt werden, aufzuheben.
Abschnitt 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 ermöglicht dem US-Präsidenten, Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen, um ausländische Regierungen zu einem Stopp bestimmter politischer Handlungen zu bewegen. Der Gesetzesabschnitt zielt auf Verstöße gegen internationale Handelsabkommen und auf diskriminierende Handelspraktiken ab. Zu möglichen Vergeltungsmaßnahmen zählen insbesondere Zölle.
Trump behauptete, die EU-Kommission habe mit der Strafe Geld einbehalten, das sonst in Investitionen und Arbeitsplätze in den USA geflossen wäre. Das sei „sehr unfair“ und die US-Steuerzahler würden das nicht hinnehmen. (dpa/dts/red)
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