Einigung: Schweren Verkehrssündern droht EU-weiter Führerscheinentzug

Fahrverbote für massive Verkehrssünder sollen künftig EU-weit gelten. Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten haben eine vorläufige Einigung erzielt.
Mit den EU-Staaten muss noch ein Kompromiss ausgehandelt werden.
Bislang kann meist nur das EU-Land vollständig den Führerschein entziehen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde.Foto: Sina Schuldt/dpa
Epoch Times26. März 2025

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am Dienstag auf die Ausweitung des Führerscheinentzugs bei schweren Unfällen auf alle 27 Mitgliedsländer geeinigt.

Die Neuregelung soll insbesondere bei schweren Verstößen wie Trunkenheit am Steuer, erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen oder Unfällen mit Todesfolge greifen.

Zu schweren Verkehrsverstößen gehört demnach eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h. Die Abgeordneten legten eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit für Wohngebiete fest, was bedeutet, dass das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h auf diesen Straßen zum Entzug oder zur Aussetzung des Führerscheins führen kann.

Der vorläufigen Einigung nach gelten die von einem Mitgliedsstaat verhängten Fahrverbote oder Beschränkungen auch in dem Land, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen.

Fahrverbot bislang nur dort, wo Strafe verhängt wurde

Bislang kann meist nur das EU-Land vollständig den Führerschein entziehen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Bei Verkehrsdelikten in anderen Staaten gelten ein dauerhafter Entzug oder vorübergehende Fahrverbote nur dort, wo die Strafe verhängt wurde. In Zukunft sollen die Behörden Informationen zu schweren Verstößen untereinander austauschen.

Die „klareren und zeitgerechteren“ Kriterien für den Führerscheinentzug bei schweren Verstößen schützten nicht nur „verantwortungsbewusste Fahrer, sondern auch die gesamte Bevölkerung“, sagte der Europaabgeordnete Matteo Ricci.

Zuvor hatten sich das EU-Parlament und die Mitgliedsländer bereits unter anderem auf die Einführung des digitalen Führerscheins in der gesamten EU bis 2030 geeinigt. Der Rat und das Parlament müssen die Vorhaben noch formell annehmen, dies gilt jedoch als Formsache. (afp/red)



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