Österreich: Ex-Verfassungsschützer wegen mutmaßlicher Spionage für Russland angeklagt

In Österreich ist der Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott wegen mutmaßlicher Spionage für Russland angeklagt worden. Ott werde unter anderem zur Last gelegt, zwischen 2017 und 2021 „geheime Tatsachen und eine Vielzahl an personenbezogenen Daten aus polizeilichen Datenbanken“ zur Weitergabe an Moskau gesammelt zu haben, teilte die Wiener Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Mit der Weitergabe von Informationen waren demnach auch finanzielle Gegenleistungen verbunden. Weitere Ermittlungen gegen Ott laufen demnach noch.
Laut Anklageschrift gehören zu den aktuellen Anklagepunkten gegen Ott Spionage zum Nachteil Österreichs, Missbrauch der Amtsgewalt, Korruption und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 63-Jährigen und einem weiteren Mitangeklagten – einem Polizisten – bis zu fünf Jahre Haft. Ein Termin für die Verhandlung steht noch aus.
Mutmaßlicher Auftraggeber war der frühere Wirecard-Chef Jan Marsalek
Mutmaßlicher Hintermann und Auftraggeber in dem Spionage-Skandal war nach Angaben der Staatsanwaltschaft der flüchtige Österreicher Jan Marsalek. Der frühere Wirecard-Chef, der nach Bekanntwerden eines gigantischen Lochs in der Bilanz des Unternehmens im Juni 2020 aus Deutschland geflohen war, soll heute unter falscher Identität in Russland leben.
Den Ermittlern zufolge soll Ott im Auftrag von Marsalek gegen Zahlung von 20.000 Euro einen Laptop an einen unbekannten Mittäter ausgehändigt haben, der mit einer „von EU-Staaten verwendeten elektronischen Sicherheitshardware“ ausgerüstet war. Der Laptop sei schließlich an „einen russischen Nachrichtendienst“ übergeben worden. Diese Aktion soll im November 2022 stattgefunden haben – also nach Beginn des Ukraine-Krieges.
Überdies wirft die Staatsanwaltschaft Ott vor, 2019 im Zusammenhang mit der sogenannten Ibiza-Affäre personenbezogene Daten von Verfassungsschutzmitarbeitern an den damaligen Generalsekretär des Außenministeriums, Johannes Peterlik, weitergegeben zu haben.
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Der Fall hatte Österreich erstmals im vergangenen Jahr erschüttert, als die beunruhigenden Verbindungen aus Geheimdienstkreisen nach Russland bekannt wurden. Der damalige Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) warnte nach Bekanntwerden der Doppelagenten-Affäre um Ott, Österreich müsse verhindern, dass „russische Spionagenetzwerke unser Land bedrohen, indem sie politische Parteien oder Netzwerke unterwandern“ – eine Anspielung auf die rechtspopulistische FPÖ.
Allerdings wurde Ott im März in einem Nebenverfahren freigesprochen. Dem Gericht zufolge lagen keine eindeutigen Beweise vor, dass an die rechtsextreme Szene weitergegebene Daten aus internen Quellen stammten. Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft vom Freitag ebnet nun den Weg für die Hauptverhandlung gegen Ott, der bereits seit 2017 im Fokus der Ermittler steht. (afp/red)
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