Facebook-Mutter Meta kündigt Einspruch gegen Millionenstrafe der EU an

Wegen seines Bezahlmodells hat die EU dem Facebook-Mutterkonzern Meta vorgeworfen, gegen Wettbewerbsregeln verstoßen zu haben. Der Konzern wehrt sich und zieht nun vor das EU-Gericht in Luxemburg.
Meta hat angekündigt, Verträge mit mehreren großen Nachrichtenunternehmen in Australien nicht zu verlängern.
Der Facebook-Mutterkonzern Meta.Foto: Rafael Henrique/Zuma Press/dpa
Epoch Times3. Juli 2025

Der Facebook-Mutterkonzern Meta geht vor Gericht gegen eine Millionenstrafe der EU-Kommission vor. Ein im April wegen Wettbewerbsverstößen verhängtes Bußgeld in Höhe von 200 Millionen Euro sei „falsch und unrechtmäßig“, teilte Konzern am Mittwochabend mit. Der Fall geht nun vor das EU-Gericht in Luxemburg.

EU wirft Meta Verstöße gegen Wettbewerbsregeln vor

Die EU-Kommission wirft Meta vor, mit seinem Bezahlmodell „pay or consent“ (zahlen oder zustimmen) auf den Plattformen Facebook und Instagram gegen die europäischen Wettbewerbsregeln verstoßen zu haben. Das Modell stellt Nutzende vor die Wahl, entweder ihre persönlichen Daten zu Werbezwecken freizugeben oder ein monatliches Abonnement für einen werbefreien Dienst abzuschließen.

Nach Einschätzung aus Brüssel zwingt Meta die Nutzenden damit indirekt zur Freigabe ihrer Daten und verschafft sich so einen Wettbewerbsvorteil. Die EU-Wettbewerbshüter eröffneten deshalb im März des vergangenen Jahres ein Verfahren wegen Verstößen gegen das EU-Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Mit dem Gesetz will die EU die Marktmacht großer Digitalkonzerne einschränken.

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Die Kommission forderte den Konzern auf, einen gleichwertigen Dienst kostenlos anzubieten, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden. Der Konzern passte im folgenden November sein Modell an. Diese Veränderungen prüft die Kommission derzeit noch, das Bußgeld von 200 Millionen Euro bezieht sich deshalb nur auf die Zeit zwischen März und November 2024.

Meta argumentierte, die Kommission übersehe „die kommerzielle Realität“ für Onlineplattformen. Die Wettbewerbshüter träfen ihre Entscheidung „ohne Rücksicht auf Kosten, Auswirkungen oder die Effektivität und legt ein potenziell nicht tragfähiges Geschäftsmodell fest“, kritisierte der Konzern.

Weitere Verfahren gegen Meta sind im Gange

Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Jahren wiederholt hohe Bußgelder gegen US-Digitalkonzerne verhängt. In Brüssel laufen zudem weitere Verfahren gegen Meta, unter anderem wegen mutmaßlichen Mängeln beim Schutz von Kindern und Jugendlichen. (afp/red)



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