Freigabe von Epstein-Akten: Trump empfiehlt Abstimmung
US-Präsident Donald Trump hat sich in einer Kehrtwende für eine Kongress-Abstimmung über eine Freigabe von Ermittlungsakten über den verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein ausgesprochen.
Auf seiner Plattform Truth Social schrieb Trump: „Die Republikaner im Repräsentantenhaus sollten für die Veröffentlichung der Epstein-Akte stimmen. Wir haben nichts zu verbergen, und es ist Zeit, mit diesem demokratischen Schwindel aufzuräumen, den radikale Linke nutzen, um von den Erfolgen der Republikanischen Partei abzulenken – einschließlich unseres jüngsten Erfolgs beim demokratischen ‚Shutdown‘.“ Zuvor hatte sich Trump klar gegen das von den Demokraten vorangetriebene Verfahren ausgesprochen.
Hintergrund zur Abstimmung
In der vergangenen Woche war das Repräsentantenhaus erstmals seit acht Wochen wieder zusammengekommen, um über ein Ende des Regierungsstillstands abzustimmen.
Kurz vor dieser Abstimmung wurde die demokratische Abgeordnete Adelita Grijalva aus Arizona vereidigt. Mit ihrer Unterschrift erreichte eine sogenannte discharge petition – ein parlamentarisches Mittel, um eine Abstimmung zu erzwingen – die nötigen 218 Unterstützer. Damit soll das Justizministerium verpflichtet werden, die Akten im Epstein-Fall offenzulegen.
Der Vorsitzende der Kongresskammer, der Republikaner Mike Johnson, kündigte daraufhin an, dass die Abstimmung über die Resolution noch in dieser Woche stattfinden werde. Neben den Demokraten wollen auch viele Republikaner für eine Freigabe der Dokumente stimmen.
Worum geht es beim Epstein-Fall?
Der einflussreiche US-Multimillionär Epstein hatte über viele Jahre einen Missbrauchsring betrieben, dem Dutzende junge Frauen und Minderjährige zum Opfer fielen. Dabei verging er sich auch selbst an seinen Opfern. Nach seiner Verurteilung als Straftäter wurde der Fall Jahre später nochmals aufgerollt und Epstein erneut festgenommen – der Finanzier aus New York starb 2019 mit 66 Jahren in seiner Gefängniszelle. Im Obduktionsbericht wurde Suizid als Todesursache genannt.
Kommen die Akten an die Öffentlichkeit?
Wenn das Repräsentantenhaus im US-Kongress für die Veröffentlichung der Akten stimmt, sind zwei weitere Schritte notwendig: Der Senat – also die andere Kammer im US-Kongress – muss ebenfalls zustimmen. Dort haben die Republikaner auch eine Mehrheit. Abschließend muss der US-Präsident seine Unterschrift leisten, damit das Justizministerium angewiesen werden kann, die Ermittlungsakten zu öffnen. (afp/dpa/dl)
Mit Material von theepochtimes.com
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