Gericht: Auch Afghanen mit Aufnahmezusage müssen durch Sicherheitsprüfung

Auch Afghanen mit gültiger Aufnahmezusage müssen sich vor der Einreise nach Deutschland einer Sicherheitsprüfung unterziehen und dazu persönlich bei der Botschaft vorsprechen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach Angaben vom Donnerstag im Fall einer Familie, die derzeit in Pakistan wohnt.
Am Dienstag war bekannt geworden, dass einige der in Pakistan festsitzenden Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage einreisen dürfen.
Dies betrifft nach Angaben aus Regierungskreisen jene, bei denen die Bundesrepublik durch rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zur Visaerteilung und Gestattung der Einreise verpflichtet wurde. Sie sollten das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsprüfung vollständig durchlaufen. Wie viele betroffen sind, war noch unklar.
Die Sicherheitsprüfung ist nicht abgeschlossen
Die Bundesregierung hatte nach der Eroberung Afghanistans durch die radikalislamischen Taliban im August 2021 Aufnahmeprogramme gestartet. Damit sollte besonders stark gefährdeten Afghanen dauerhaft eine Aufnahme in Deutschland aus humanitären Gründen ermöglicht werden. Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag allerdings, die Aufnahmeprogramme „so weit wie möglich“ zu beenden. In Pakistan sind deshalb viele afghanische Menschen zurzeit gestrandet.
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So auch die vierköpfige Familie, um die es nun vor dem Oberverwaltungsgericht ging. Die Familienmitglieder haben eine deutsche Aufnahmezusage, die bestandskräftig ist. Bei der deutschen Botschaft in Pakistans Hauptstadt Islamabad beantragten sie Visa. Das Auswärtige Amt stellte aber mit Hinweis auf Sicherheitsbedenken keine aus – die Sicherheitsprüfung sei nicht abgeschlossen.
Die Familie wandte sich mit einem Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht. Dieses entschied, dass die Visa erteilt werden müssten. Der automatisierte Datenabgleich in den Datenbanken der Sicherheitsbehörden habe keine sicherheitsrelevanten Erkenntnisse erbracht.
Das Auswärtige Amt legte gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein, welches den Eilantrag der Afghanen nun ablehnte. Alle Voraussetzungen müssten vorliegen, auch die Sicherheitsprüfung, erklärte es. Nur in einem persönlichen Gespräch könne die Botschaft klären, ob es Sicherheitsbedenken gebe. Der automatisierte Datenabgleich reiche nicht aus. (afp/red)
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