Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Frankreich für mangelnden Schutz von Vergewaltigungsopfern
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich für das Versagen beim Schutz von drei Minderjährigen verurteilt, die Vergewaltigungen angezeigt hatten. Die ermittelnden Behörden und französischen Gerichte hätten dabei versagt, die zur Tatzeit 13, 14 und 16 Jahre alten Klägerinnen „in angemessener Weise zu schützen“, erklärte das in Straßburg ansässige Gericht am Donnerstag.
Der Menschenrechtsgerichtshof urteilte, die französischen Gerichte hätten die Tatumstände – wie etwa eine Alkoholisierung der Opfer – und das junge Alter der Mädchen nicht ausreichend berücksichtigt.
In einem der Fälle hatte eine Klägerin mehreren Feuerwehrleuten vorgeworfen, sie vergewaltigt zu haben, als sie jünger als 15 Jahre war. Das Opfer ist nach mehreren Suizidversuchen heute schwerbehindert. Nach einem langen Gerichtsstreit waren zwei der Feuerwehrleute im November zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
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Eine weitere Klägerin warf zwei Männern vor, sie im Alter von 14 Jahren vergewaltigt zu haben. Eine dritte Klägerin zeigte eine Vergewaltigung als 16-Jährige an. In beiden Fällen sprachen Gerichte die Angeklagten frei und die Verfahren wurden eingestellt.
Der EGMR urteilte, der französische Staat sei in allen drei Fällen „seiner Pflicht nicht nachgekommen, ein strafrechtliches System anzuwenden, das nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen bestraft“.
Insbesondere seit dem aufsehenerrengenden Prozess um die von ihrem Ehemann und dutzenden Fremden vergewaltigte Gisèle Pelicot wird in Frankreich eine strafrechtliche Neudefinition von Vergewaltigung debattiert.
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