Gerrymandering: Texas vor Eskalation wegen des Zuschneidens von Wahlkreisen

In Kürze:
- Republikaner wollen durch Neuzuschnitt von Wahlkreisen ihre Mehrheit im Kongress sichern.
- Demokratische Gouverneure in Kalifornien, New York und Illinois erwägen Vergeltungsmaßnahmen.
- Demokraten in Texas fliehen vor einer Abstimmung, Republikaner reagieren mit Haftbefehlen.
- Supreme-Court-Urteile lassen bislang Raum für parteipolitisches Gerrymandering.
In den USA droht eine Eskalation des Streits zwischen Republikanern und Demokraten um die Anpassung der Wahlkreisgrenzen im Vorfeld der Kongresswahlen 2026. Derzeit verfügen die Republikaner im Kongress über eine hauchdünne Mehrheit. In Texas, Florida und Ohio arbeiten sie jedoch daran, durch das sogenannte Gerrymandering die Aussichten für deren Ausbau zu verbessern.
Die Demokraten kündigten nun an, in den von ihnen regierten Staaten einen ähnlichen Weg zu gehen. Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom verkündete, man werde „Feuer mit Feuer bekämpfen“. Auch die Gouverneure Kathy Hochul in New York und J. B. Pritzker in Illinois sagten, ihre Wahlkreisgrenzen neu zu ziehen.
Bundesjustizministerium beanstandet Zuschnitt von Wahlkreisen
Ausgangspunkt des Konflikts ist das Vorhaben des Gouverneurs von Texas, Greg Abbott, mehrere Kongresswahlbezirke neu zu ordnen. Das US-Justizministerium hatte zuvor die Grenzen von vier Wahlkreisen beanstandet. Dabei handelt es sich um Wahlkreise, die Houston und Dallas einschließen.
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All diese Bezirke sind urban und weisen seit Jahrzehnten überdeutliche Mehrheiten für die demokratische Partei auf. Geografisch sind viele davon jedoch nur lose verbunden. Das Ministerium hat nun Bedenken geäußert, dass diese Minderheiten zu künstlichen Mehrheiten zusammenfasse und dies den Voting Rights Act und den 14. Verfassungszusatz verletzen könne. Dieser schützt die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Präsident Donald Trump hatte sich offen für eine Überprüfung der Wahlbezirke gezeigt und erhoffte bis zu fünf zusätzliche Sitze für die Republikaner im Repräsentantenhaus.
Newsom, Hochul und Pritzker drohen Gegenmaßnahmen an
In Kalifornien beabsichtigt Newsom jetzt, ein Referendum zum Anpassen der Wahlbezirke in seinem Bundesstaat zu prüfen. So will er die Zuständigkeit der unabhängigen Redistricting-Kommission umgehen, die eigentlich für Empfehlungen in diesem Bereich zuständig ist. Sollte Texas die Grenzen der Wahlkreise neu ziehen, werde Kalifornien „nicht untätig zuschauen, wie die Demokratie verkümmert“.
Hochul will „alle Optionen prüfen“ und mit den Demokraten in New York einen möglichen Verfassungszusatz vorbereiten. Dieser soll eine Neuordnung der Wahlbezirke schon nach fünf statt wie bislang üblich nach zehn Jahren ermöglichen. In Kraft treten würde dieser jedoch erst nach der Wahl 2026.
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Illinois’ Pritzker erklärte, dass bezüglich weiterer Veränderungen in der Zuschneidung von Wahlbezirken in Illinois „alles auf dem Tisch“ liege. Allerdings stellen die Republikaner in Illinois derzeit ohnehin nur drei von 17 Abgeordneten im Repräsentantenhaus. Dort hätten, so warfen Kritiker den Verantwortlichen des Bundesstaats regelmäßig vor, die Demokraten ohnehin schon in der Vergangenheit Stimmkreise parteiisch zugeschnitten.
Beabsichtigen Demokraten in Texas die Legislative lahmzulegen?
In Texas droht der Konflikt um das sogenannte Gerrymandering, das parteiische „Zuschneiden“ von Wahlkreisen, unterdessen zu eskalieren. Das dortige Repräsentantenhaus stimmte am Montag, 4. August, mit 85 zu 6 Stimmen für eine Ausstellung von zivilrechtlichen Haftbefehlen gegen mindestens 51 demokratische Abgeordnete. Diese hatten sich vor der Abstimmung über die Neuzuschneidung der Wahlkreise aus dem Bundesstaat entfernt.
Gouverneur Abbott sieht darin ein Manöver, um gezielt eine Beschlussunfähigkeit des Parlaments herbeizuführen. Dort müssen mindestens 100 Abgeordnete anwesend sein, um das erforderliche Quorum für Entscheidungen aufzuweisen. Das Repräsentantenhaus des Bundesstaats weist 150 Sitze auf.
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Abbott, der auch die Texas Rangers einschalten will, um mögliche Korruption im Umfeld der mutmaßlichen Quorumverweigerung zu untersuchen, kündigte ein hartes Vorgehen an. Die gewählten Repräsentanten hätten sich „ihren Pflichten entzogen“. Er strebt offenbar die Feststellung einer Verwirkung der Parlamentssitze an.
Flucht der texanischen Demokraten: Haftbefehle und politische Eskalation
Rückendeckung erhalten die abwesenden Parlamentarier aus den Bundesstaaten, in denen sie sich zuletzt aufgehalten haben – darunter Illinois, New York und Massachusetts. Auch die demokratische Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses, Jasmine Crockett aus Texas, stellt sich hinter die aus dem Bundesstaat geflohenen Abgeordneten. Diese kämpften „nicht gegen, sondern für das Volk“, erklärte sie gegenüber den Medien.
Ob die nunmehrigen Sanktionen überhaupt eine Wirkung haben, bleibt unklar. Selbst, wenn Gerichte in Texas dem Antrag auf Haftbefehle stattgeben sollten, hätte dieser außerhalb des Bundesstaats keine Wirkung. Kehren die Abgeordneten nach Texas zurück, fällt jedoch deren Rechtsgrundlage weg.
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Juristische Grundlagen: Supreme Court-Urteile zum Zuschneiden von Wahlkreisen
Das Zuschneiden von Wahlkreisen ist prinzipiell eine Angelegenheit der Bundesstaaten. Die Eingriffsmöglichkeiten insbesondere von Behörden und Gerichten des Bundes sind gering – allerdings nicht vollständig ausgeschlossen. In der Entscheidung zu „Baker v. Carr“ im Jahr 1962 urteilte der Supreme Court, dass das Gerrymandering grundsätzlich von Gerichten überprüft werden kann.
Dort ging es vor allem um Wahlkreisgrößen. Diese dürften nicht in unverhältnismäßiger Weise zugeschnitten sein, sondern müssten eine einigermaßen ähnliche Anzahl an Einwohnern aufweisen. Diese Entscheidung wurde durch „Reynolds v. Sims“ (1964) bestätigt.
In der Entscheidung „Shaw v. Reno“ (1993) untersagte der Supreme Court sogenannte „racial classifications“. Eine solche sei zu erkennen, wenn „extrem unregelmäßig“ oder „absurde“ Wahlkreisgrenzen den Schluss nahelegten, es sollte gezielt Angehörigen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ein Direktandat verschafft werden. „Miller v. Johnson“ (1995) bestätigte diese Entscheidung und betonte, überwiegend aus rassischen Erwägungen gezogene Grenzen verstießen gegen die Verfassung. Das gelte selbst dann, wenn sie der Verbesserung der Repräsentation von Minderheiten dienen sollten. Hier seien strenge Maßstäbe anzulegen.
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Während Gerrymandering nach rassischen Kriterien demnach eindeutig verfassungswidrig ist, zeigte sich der Supreme Court im Hinblick auf parteipolitisch motiviertes Zuschneiden von Wahlkreisen abwartend. In mehreren Entscheidungen hieß es vonseiten des höchsten Gerichts, dass es für dieses Phänomen keine greifbaren juristischen Kriterien gebe. Entsprechend sei diese Frage politisch zu klären.
Im Jahr 2023 hieß es jedoch in „Moore v. Harper“, dass dies nicht gänzlich unbegrenzt gelte. So seien Staatsgerichte in den Bundesstaaten befugt, parteiische Wahlkreispläne auf Basis ihrer eigenen Landesverfassungen zu überprüfen.
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