Gutachten des Internationalen Gerichtshofs: Klimawandel bedroht Menschenrechte

Am Mittwoch, 23. Juli, hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) sein Gutachten über die Folgen des Klimawandels veröffentlicht. Im März 2023 hatte die UN-Generalversammlung diesen einstimmig dazu aufgefordert, ein solches zu erstellen.
Auch der Inselstaat Vanuatu hatte eine Stellungnahme angefordert. Die Südseeinsel sieht sich in besonderer Weise durch einen weiteren Anstieg des Meeresspiegels bedroht und wollte wissen, ob er Emittenten von Treibhausgasen dafür zur Verantwortung ziehen könne.
IGH: Pflicht zum Klimaschutz als Ausdruck des Rechts auf Gesundheit und Lebensstandard
Nun hat der IGH seine Einschätzung dazu vorgelegt und die Folgen des Klimawandels als „mögliche Bedrohung für grundlegende Menschenrechte“ eingestuft. Dessen negative Folgen, so hieß es, könnten die Wahrnehmung bestimmter Menschenrechte „erheblich beeinträchtigen“.
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Gerichtspräsident Yuji Iwasawa erklärte am Mittwoch bei der Vorstellung eines Gutachtens zum Klimawandel, die Länder seien verpflichtet, „erhebliche Umweltschäden zu verhindern“. Dies gelte auch für das Klimasystem der Erde. Dieses sei „ein integraler und wesentlicher Bestandteil der Umwelt“ und müsse „für gegenwärtige und zukünftige Generationen geschützt werden“.
Iwasawa verwies unter anderem auf das Recht auf Gesundheit und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Energieexpertinnen wie Vijaya Ramachandran vom Breakthrough Institute sehen darin einen Widerspruch. So seien es gerade zu weitreichende Klimaschutzvorschriften, die den wirtschaftlichen Aufstieg ärmerer Länder durch unternehmerische Aktivität abbremsen. Demgegenüber würden Reparationen vor allem in den allgemeinen Staatshaushalt fließen.
Mögliche Grundlage für politische Forderungen
Erkenntnisse und Gutachten des IGH sollen dazu beitragen, das Völkerrecht auszulegen. Er entscheidet nur über Streitigkeiten zwischen Staaten, nicht zwischen Einzelpersonen oder Organisationen. Dabei muss die Zuständigkeit des IGH von allen beteiligten Staaten ausdrücklich anerkannt werden.
Dies kann entweder durch besondere Übereinkunft, über völkerrechtliche Verträge oder eine allgemeine Unterwerfungserklärung geschehen. Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen zu erarbeiten, ist eine weitere Zuständigkeit.
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Im Ergebnis kann das Urteil Staaten, die sich durch den Klimawandel in besonderer Weise beeinträchtigt sehen, als Grundlage für Forderungen nach Reparationen dienen. Immerhin stellt die Weigerung, internationale Klimaziele durchzusetzen, nach dieser Lesart eine Form rechtswidrigen Verhaltens dar.
Muster ohne Wert? Konkrete Durchsetzbarkeit von Ansprüchen fraglich
Inwieweit sich diese am Ende tatsächlich als durchsetzbar erweisen, ist allerdings ungewiss. Über direkte Zwangsmittel zur Durchsetzung seiner Urteile verfügt der IGH nicht. Die Umsetzung ist Angelegenheit der Staaten selbst. In konkreten Streitfällen kann ein Staat, sollte ein Urteil ignoriert werden, den Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen einschalten.
In diesem sitzen jedoch mehrere Staaten, die selbst zu den potenziellen Adressaten von Klimaklagen infolge ihres Ausstoßes von Treibhausgasen gehören. Die USA sind noch am Tag des Amtsantritts von Präsident Donald Trump aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015 ausgetreten. In diesem haben sich die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg infolge des Treibhauseffekts auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die US-Regierung, aber auch Länder wie Argentinien sehen Bemühungen zum Klimaschutz auf UN-Ebene skeptisch.
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