Im Juli deutlich niedrigere Asylzahlen als vor einem Jahr

Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist im Juli deutlich niedriger gewesen als noch vor einem Jahr.
Insgesamt meldete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) am Donnerstag 13.659 Erst- und Zweitanträge auf Asyl für den Monat Juli und bestätigte damit bereits am Wochenende bekannt gewordene Zahlen. Im Juli 2024 hatte diese Zahl noch deutlich höher gelegen – bei 20.231.
Die Zahl der Asylanträge stieg zwar von 9405 im Juni innerhalb eines Monats deutlich an, dennoch setzte sich im Vergleich mit dem Vorjahr der Trend niedrigerer Werte fort.
In den ersten sieben Monaten des Jahres wurden 86.916 Asylanträge gestellt – davon 70.011 Erst- und 16.905 Zweitanträge. Im Vorjahr lag die Gesamtzahl in den ersten sieben Monaten noch bei 153.361.
Sprunghaft gestiegen ist im Juli 2025 allerdings die Zahl der Folgeanträge. Diesen gibt es, wenn jemand schon länger hier lebt und nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag stellt. Davon gab es im Juli 5366 – das ist mehr als eine Verdopplung der 2545 aus dem Juni.
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Laut Bamf stammte in den ersten sieben Monaten 2025 etwa die Hälfte der Folgeanträge von Menschen aus Afghanistan. Zwischen Januar und Juli stellten 16.905 Menschen einen Folgeantrag, darunter 8158 Afghanen. Aus der Türkei stammten dagegen nur 1490 Menschen, aus Syrien 585 und aus dem Irak 534.
Afghanische Frauen stellen doppelt so viele Anträge wie im Vormonat
Einen Teil dieses Anstiegs erklärt das Bamf mit der hohen Zahl afghanischer Frauen, die einen Antrag stellten. Demnach stellten im Juli 3104 Afghaninnen einen Asylantrag, mehr als doppelt so viele wie im Vormonat, als es noch 1334 waren.
„Seit der Machtübernahme der Taliban hat sich die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan aus Sicht des Bamf weiter verschlechtert“, teilte ein Sprecher mit.
„Durch die Maßnahmen der Taliban werden Frauen und Mädchen systematisch und institutionell unterdrückt und diskriminiert. Sie werden nach unserer Beobachtung aktuell umfassend aus dem öffentlichen Leben verdrängt und in der Ausübung ihrer fundamentalen Menschenrechte eingeschränkt.“
Das führe „zu einer außerordentlich hohen Schutzwahrscheinlichkeit für Frauen und Mädchen aus Afghanistan“. (afp/red)
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