Israelische Polizei darf Leichname palästinensischer Attentäter zurückhalten

Die israelische Polizei kann künftig die Herausgabe von Leichnamen palästinensischer Attentäter für unbestimmte Zeit verweigern.
Das Parlament in Jerusalem verabschiedete in der Nacht zum Donnerstag ein hoch umstrittenes Gesetz, das diese Praxis legalisiert. Die Vorlage wurde nach Angaben der Knesset mit 48 Stimmen bei 10 Gegenstimmen angenommen.
Wenige Stunden zuvor passierte ein weiteres Gesetz das Parlament, das es dem Innenministerium erlaubt, palästinensischen Einwohnern Ost-Jerusalems ihr Daueraufenthaltsrecht zu entziehen, wenn sie „in Terrorakte verwickelt sind“. Die Vorlage wurde mit 48 Stimmen gegen 18 Gegenstimmen gebilligt. Rund 300.000 Palästinenser im annektierten Ostteil Jerusalems haben diesen Aufenthaltstitel.
Leichname dürfen zurückgehalten werden, wenn Gewaltverherrlichung und neue Anschläge drohen
Das Gesetz zu den Leichnamen gibt Polizeichefs die Möglichkeit, die Herausgabe von Toten an Bedingungen zu knüpfen. Wenn nach Ansicht der Kommandeure die Gefahr besteht, dass die Begräbnisse der sogenannten Märtyrer zur Gewaltverherrlichung beitragen und neue Anschläge nach sich ziehen könnten, dürfen die sterblichen Überreste laut Gesetz so lange zurückgehalten werden, bis die Familien der Toten Auflagen bei den Begräbnissen zustimmten.
In der Praxis hatten israelische Behörden bereits seit der jüngsten Gewaltwelle im Oktober 2015 die Leichname von mutmaßlichen palästinensischen Gewalttätern oft über Monate nicht an ihre Angehörigen übergeben. Da im Islam Tote jedoch so schnell wie möglich bestattet werden müssen, hatte dies den Konflikt weiter geschürt.
Der oberste Gerichtshof Israels hatte die Praxis im Dezember als unrechtmäßig verurteilt und eine gesetzliche Regelung binnen sechs Monaten gefordert. (afp)
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