Korruptionsverdacht: EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Abgeordneten Bystron auf

Wegen des Verdachts auf Korruption, Geldwäsche und Steuervergehen hat das EU-Parlament dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron die Immunität entzogen. Die Vorwürfe wiegen schwer – es geht um Bargeldzahlungen, Kryptowährungen und angebliche Einflussnahme auf politische Entscheidungen.
Das Europaparlament hebt die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron auf. (Archivbild)
Das Europaparlament hebt die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron auf. (Archivbild)Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Von 6. Mai 2025

Das EU-Parlament hat am Dienstag, 6. Mai, die parlamentarische Immunität des deutschen Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Dem AfD-Politiker werden mehrere Finanzdelikte zur Last gelegt, darunter passive Korruption, Geldwäsche, Betrug und Steuerhinterziehung. Bereits der Deutsche Bundestag hatte in dieser Sache seine Immunität aufgehoben. Bystron wurde jedoch wenig später ins EU-Parlament gewählt, wodurch er erneut eine solche erlangte.

Bystron einer von mehreren Interviewpartnern von „Voice of Europe“

Die Staatsanwaltschaft München wirft ihm vor, vom Betreiber der Nachrichtenplattform „Voice of Europe“ (VoE) Bargeld und Kryptozahlungen erhalten zu haben. Im Gegenzug soll Bystron sich dazu verpflichtet haben, „als Mitglied des nationalen Parlaments im Interesse der russischen Regierung zu sprechen und abzustimmen“.

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Die Plattform wurde 2017 aus dem Umfeld des niederländischen Politikers Thierry Baudet gegründet und 2023 von einem polnischen Unternehmer in Tschechien neu aufgesetzt. VoE veröffentlichte unter anderem Beiträge, die sich kritisch zu Waffenlieferungen an die Ukraine positionierten. Zudem führte sie Interviews mit vorwiegend rechtsgerichteten Politikern aus EU-Ländern.

Als Geschäftsführer fungierte Artem Martschewskyj, der Geldgeber soll der von der Ukraine ausgebürgerte Unternehmer Wiktor Medwedtschuk gewesen sein. Die Führung in Prag stufte die Plattform unter Berufung auf Geheimdiensterkenntnisse als von der russischen Regierung gesteuert ein. VoE kam 2014 auf die Sanktionsliste der EU und erhielt ein Sendeverbot: Wie beim russischen staatlichen Auslandssender „RT Deutsch“ läuft der Betrieb mittlerweile über ein Konsortium in Kasachstan.

Hatte USAID mit dem Vorgehen gegen VoE zu tun?

Der Sender soll einigen Politikern, die ihm für ein Interview zur Verfügung standen, auch Geld gezahlt haben. Einer davon sei Bystron gewesen. Dieser spricht seinerseits von „Justizterror“ und einem ausschließlich politisch motivierten Verfahren. Eine gegen ihn geführte Kampagne bezwecke die „Kriminalisierung meiner friedenspolitischen Ansichten“.

Mittlerweile, so Bystron, habe es gegen ihn bereits 21 Hausdurchsuchungen gegeben – darunter auch im Pflegeheim seiner dementen Mutter. Belastbare Beweise hätten sie nicht erbracht. Als treibende Kraft hinter dem Vorgehen gegen VoE sieht der EU-Abgeordnete die US-Auslandshilfeorganisation USAID. Diese steht zurzeit im Zentrum eines erbittert geführten Rechtsstreits, nachdem die Regierung von Präsident Donald Trump deren Auflösung angeordnet hatte.

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Die Regierung Trump hatte Zweifel an der Effizienz und am Agieren von USAID im Sinne der amerikanischen Interessen geäußert. Außerdem war vonseiten des Weißen Hauses die Rede davon, dass USAID in fremden Ländern destabilisierende Maßnahmen getroffen und damit dem Ansehen der USA geschadet haben könnte.

Russlandfreundlichen Politiker Bystron für russlandfreundliche Politik bestochen?

Bystron äußerte im Anschluss an den Beschluss, USAID habe VoE und insbesondere jene Politiker ins Visier genommen, die sich am aktivsten für ein Ende des Ukraine-Krieges ausgesprochen hätten. Die deutschen Behörden sollten, so der Politiker, „gegen die Täter und nicht die Opfer dieser Kampagne“ vorgehen.

Der tschechische Geheimdienst hatte im April 2024 von einer angeblichen Audioaufnahme berichtet. Diese soll beweisen, dass Medwedtschuk in seinem Auto Bystron 20.000 Euro übergeben haben soll. Die Aufnahme soll erkennen lassen, wie der Politiker das Geld gezählt habe.

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Warum Bystron, der seit 2017 im Deutschen Bundestag saß und ein nicht unerhebliches Abgeordnetengehalt bezog, für ein Agieren im Interesse Russlands bezahlt werden sollte, bleibt ungewiss. Er galt schon lange vor Beginn der ihm zur Last gelegten Geschäftsbeziehung als russlandfreundlicher Politiker.

Immunität weiterer EU-Politiker aufgehoben

Vor einem Monat hatte das EU-Parlament erstmals die Immunität Bystrons aufgehoben. In einem separaten Verfahren wird ihm eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Diese zeigte mehrere Personen des öffentlichen Lebens, unter anderem auch Altbundeskanzlerin Angela Merkel, mit Armhaltungen, die an den Hitlergruß erinnern. Mithilfe dieser Collage illustrierte er einen ironischen Abschiedsgruß an den damaligen ukrainischen Botschafter Andrij Melnyk.

Das EU-Parlament hob „Euractiv“ zufolge am Dienstag auch die Immunitäten von zwei weiteren Abgeordneten auf. In Litauen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen behaupteter homophober Äußerungen gegen den TTS-Abgeordneten Petras Gražulis. Er ist wie Bystron Mitglied der Fraktion „Europa Souveräner Nationen“ (ESN).

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Zudem erging ein entsprechender Beschluss gegen den polnischen Präsidentschaftskandidaten Grzegorz Braun. Der Politiker der „Konföderation“, dessen Aufnahme in die ESN von der AfD abgelehnt wurde, muss sich in Polen unter anderem wegen antisemitischer Übergriffe verantworten.



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