Mehr Videoüberwachung in Österreich: Über 100 Standorte geplant

In Kürze:
- Innenministerium plant Ausbau der Videoüberwachung auf über 100 Standorte
- Polizei darf künftig auch aufgrund von Gefährdungsprognosen Kameras einsetzen
- Messerverbotszonen und härtere Maßnahmen gegen Jugendkriminalität vorgesehen
- Kritik von FPÖ: Warnung vor „totalitären Verhältnissen“
Österreich wird bei der Kriminalitätsbekämpfung künftig verstärkt auf Videoüberwachung setzen. Zudem soll die Polizei zusätzliche Befugnisse erhalten, die auf die Entwicklung zeitgemäßer und moderner Technologien abgestimmt sind. Wie das Ö1-„Morgenjournal“ des ORF am Montag, 11. August, berichtete, hat das Innenministerium unter Gerhard Karner einen Erlass vorbereitet. Dieser soll vor allem die Überwachung des öffentlichen Raumes erleichtern.
Wien als Schwerpunkt der künftigen Videoüberwachung
Derzeit gibt es eine permanente Videoüberwachung öffentlicher Plätze an 20 Orten in Österreich. Schwerpunkt ist dabei die Bundeshauptstadt Wien mit kriminalitätsbelasteten Orten wie dem Reumannplatz, dem Praterstern oder dem Schwarzenbergplatz. Aber auch der Jabominiplatz in Graz wird bereits jetzt videoüberwacht. Demgegenüber gibt es im Burgenland und in Vorarlberg bisher überhaupt keine Polizeikameras auf öffentlichen Plätzen.
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Künftig soll es die Videoüberwachung österreichweit an mehr als 100 Orten geben. Entscheidend dafür sollen die Potenziale für die Entwicklung von Kriminalität sein. Wo genau die Kameras angebracht sein sollen, müssen Städte und Gemeinden im Zusammenwirken mit der Polizei bestimmen.
Von besonderer Relevanz sollen dabei jedoch Einschätzungen der Exekutive selbst sein. Die Polizei definiert auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen und Erkenntnisse, an welchen Orten es Anhaltspunkte für „gefährliche Angriffe oder kriminelle Strukturen“ gebe.
Aufnahmen 48 Stunden lang gespeichert – keine Live-Überwachung
Derzeit ist es für eine Gefahreneinschätzung, die eine Überwachung des öffentlichen Raumes mit Kameras rechtfertigt, erforderlich, dass dort tatsächlich bereits gefährliche Angriffe stattgefunden haben. Der Karner-Erlass lässt künftig eine „sicherheitspolizeiliche Lageeinschätzung“ und eine Gefährdungsprognose ausreichen.
Allerdings werden die Kameraaufnahmen im Regelfall nur zur Beweisauswertung im Rahmen von Ermittlungen zu Straftaten herangezogen – und das in beschränktem Ausmaß. Zum einen verfolge die Polizei selbst die Aufnahmen nicht live mit, es sei denn, es handele sich um Schwerpunktaktionen. Zum anderen wird das Videomaterial nur 48 Stunden gespeichert. Bis dahin muss eine strafbare Handlung zur Anzeige gelangt sein.
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Karner betont, dass die Erweiterung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen auch einem Wunsch entspreche, den Städte und Gemeinden selbst an ihn herangetragen hätten. Gemeindebundpräsident Johannes Pressl hat das Vorgehen des Ministers begrüßt. Es gehe, so zitiert ihn „Mein Bezirk“, „nicht um flächendeckende Überwachung, sondern um punktgenaue Prävention“.
Neben Videoüberwachung will Karner auch Messerverbotszonen forcieren
Wie der „Standard“ berichtet, will Karner auch Messerverbotszonen ausweiten. Dies sei Teil einer Strategie gegen Jugendkriminalität, die man im Herbst forcieren wolle. Rückschläge wie eine Stichwaffenattacke, die sich trotz des Verbots auf dem Yppenplatz in Wien ereignet hatte, sieht er nicht als Indiz für mangelnde Wirksamkeit:
Wenn etwas verboten ist, heißt es leider noch lange nicht, dass es damit verhindert wurde.“
Das Verbot gebe der Exekutive immerhin die Möglichkeiten, an solchen Orten robuster „reinzufahren“, beispielsweise durch anlasslose Kontrollen. Zu der Offensive gegen Jugendkriminalität gehören dem Minister zufolge auch „gefängnisähnliche Aufenthalte“ für nicht strafmündige Jugendliche, die durch erhebliche kriminelle Akte in Erscheinung getreten waren.
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Keine nennenswerten Fortschritte gibt es bei der von der ÖVP verlangten Messenger-Überwachung. Die Koalitionspartner SPÖ und NEOS sperren sich gegen ein solches Vorgehen. Sie können sich maximal zusätzliche Maßnahmen zur Gefährderüberwachung vorstellen – allerdings müsse erst geklärt werden, welche Software dabei überhaupt zur Anwendung kommen soll. Eine Umsetzung sei erst für 2027 zu erwarten.
Deutschland kennt „gefährliche Orte“ schon länger
Die FPÖ erklärte, erweiterte Videoüberwachung grundsätzlich zu unterstützen. Diese dürften jedoch nicht zu „totalitären Verhältnissen“ führen, erklärte Sicherheitssprecher Gernot Darmann. Er fügte hinzu:
„Nur weil der ÖVP-Innenminister bei der Bekämpfung der Kriminalität versagt, dürfen unsere Bürger nicht grundlos bespitzelt werden.“
In Deutschland gibt es das Konzept der „gefährlichen Orte“ schon länger. Die Bundesländer setzen in ihren Polizeigesetzen fest, welche Plätze aufgrund welcher Kriterien als solche eingestuft werden.
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An ausgewiesenen Kriminalitätsschwerpunkten sind die Hürden für polizeiliche Angriffe deutlich abgesenkt. Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen von Personen sind auch ohne konkreten Tatverdacht möglich, auch die Videoüberwachung wird dort häufiger eingesetzt.
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