„Niemand steht über dem Gesetz“: Ex-FBI-Chef Comey wegen Falschaussage angeklagt

Eine Bundes-Grand-Jury im US-Bundesstaat Virginia hat am Donnerstag Anklage gegen den früheren FBI-Direktor James Comey zugelassen. Ihm werden Falschaussage und die Behinderung einer Kongressuntersuchung vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm für jede Anklage bis zu fünf Jahre Haft.
Der frühere FBI-Direktor Comey ist angeklagt worden. (Archivfoto)
Der frühere FBI-Direktor Comey ist angeklagt worden. (Archivfoto)Foto: Andrew Harnik/AP/dpa
Von 26. September 2025

In Kürze:

  • Grand Jury in Virginia lässt Anklage gegen James Comey in zwei Punkten zu
  • Vorwürfe: Falschaussage und Behinderung einer Kongressuntersuchung
  • Drohende Strafe: bis zu fünf Jahre Haft je Anklagepunkt
  • Vorwurf der illegalen Weitergabe geheimer Informationen zurückgewiesen

 

Am Donnerstag, 25. September, hat eine Bundes-Grand-Jury eine Anklage gegen den früheren FBI-Chef James Comey in zwei Punkten zugelassen. In einem Punkt wiesen sie diese zurück. Bezirksstaatsanwältin Lindsey Halligan hatte die Anklage vor dem Bezirksgericht für den östlichen Bezirk in Alexandria, Virginia, eingebracht.

Die zugelassenen Anklagepunkte lauten Falschaussage und Behinderungshandlungen in einer Kriminalermittlung. Im Fall eines Schuldspruchs drohen Comey für jeden Anklagepunkt bis zu fünf Jahre Haft. Ein Verfahrenshindernis besteht nicht: Der frühere FBI-Chef gehört nicht zu jenem Personenkreis, für den der frühere Präsident Joe Biden kurz vor Ende seiner Amtszeit eine Vorabbegnadigung unterzeichnet hatte.

Erster Anklagepunkt: Falschaussage vor dem Justizausschuss des Kongresses

Der erste der beiden gegen Comey erhobenen Anklagepunkte bezieht sich auf eine Aussage vor dem Justizausschuss des Kongresses am 30. September 2020. Dabei ging es um Vorgehensweisen des FBI. So hatte Comey unter Eid ausgesagt, niemandem im FBI die Genehmigung erteilt zu haben, gegenüber Medien als anonyme Quelle für Ermittlungen zu fungieren.

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Der Anklageschrift zufolge, die das Justizministerium eingereicht hat, erklärte Comey auf Nachfrage, er habe bezüglich einer FBI-Untersuchung, die eine ungenannte „Person 1“ betreffe, „nicht ‚jemand anderen beim FBI autorisiert, eine anonyme Quelle in Nachrichtenberichten zu sein‘“. Einige der im Dokument erwähnten Personen werden nur durch Nummern bezeichnet.

Die Staatsanwaltschaft schreibt jedoch in ihrer Anklage:

„Diese Aussage war falsch, denn wie [Comey] damals und dort wusste, hatte er tatsächlich PERSON 3 autorisiert, als anonyme Quelle in Nachrichtenberichten über eine FBI-Untersuchung gegen PERSON 1 zu dienen.“

DOJ geht von Ermächtigung zur Tätigkeit als anonyme Quelle aus

Senator Ted Cruz (Republikaner; Texas) hatte zu politisch sensiblen Ermittlungen innerhalb seiner Amtszeit befragt, die der Fachaufsicht Comeys unterlagen. Dabei ging es um das Gebaren der früheren Außenministerin Hillary Clinton und die Vorwürfe einer angeblichen geheimen Absprache des Wahlkampfteams von Donald Trump und der Russischen Föderation.

Cruz befragte Comey zu früheren Aussagen, die er gegenüber dem damaligen Vorsitzenden des Justizausschusses, Chuck Grassley (Republikaner; Iowa) getätigt hatte. Der ehemalige FBI-Chef hatte Grassley gegenüber erklärt, er habe in keiner der beiden Ermittlungen je als anonyme Quelle gehandelt oder jemanden Dritten ermächtigt, dies zu tun. Das Justizministerium (DOJ) hält dies für eine bewusste Falschaussage.

Dieser Anklagepunkt stützt sich auf 18 U.S. Code § 1001. Dieser befasst sich mit „bewusst falschen, fiktiven oder betrügerischen Aussagen oder Darstellungen“ gegenüber Exekutivbeamten, Parlamenten oder Gerichten. Das DOJ sieht es als erwiesen an, dass Comey eine dritte Person ermächtigt habe, als anonyme Quelle zu fungieren.

Behinderung einer Untersuchung – Berufung auf 18 U.S. Code § 1505

Der zweite Punkt lautet auf Behinderung einer Kongressuntersuchung. Comey habe demnach einen Senator im Justizausschuss belogen und damit eine Untersuchung aktiv behindert. Dieser Anklagepunkt stützt sich auf 18 U.S. Code § 1505. Demnach habe Comey bezüglich der anonymen Quellen in den bereits genannten Zusammenhängen unter Eid falsch ausgesagt, um damit den Kongress daran zu hindern, seiner Kontrollfunktion nachzukommen.

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Konkret gehen die Vorwürfe auf die Behauptung zurück, Comey habe unter Eid falsch ausgesagt, niemandem im FBI genehmigt zu haben, als anonyme Quelle in Medienberichten über Ermittlungen zu dienen. Gerichtsdokumente und Medienberichte legen nahe, dass die Grand Jury im Bundesstaat Virginia insbesondere diese Aussagen als Falschaussage und als Versuch, den Kongress in seiner Kontrollfunktion zu behindern, bewertet hat.

Anklage wegen Geheimnisverrats zurückgewiesen

Die Grand Jury hat hingegen die Anklage nach dem Vorwurf der illegalen Weitergabe von geheimen, klassifizierten Informationen außerhalb des Dienstes zurückgewiesen. Dieser stand mutmaßlich im Zusammenhang mit der Einschätzung der CIA, Hillary Clinton habe die später als „Russiagate“ bekannt gewordene Kampagne gegen Trump autorisiert.

Comey hatte erklärt, von einem solchen Vorgehen nichts gewusst zu haben. Später freigegebene CIA-Dokumente belegen hingegen, dass eine entsprechende Geheimdienstinformation an Comey ergangen sei. Allerdings waren offenbar zwölf oder mehr Mitglieder der 16-köpfigen Grand Jury nicht davon überzeugt, dass die Beweise gegen Comey substanziell genug für eine Anklage erscheinen.

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Staatsanwältin Halligan bezeichnete die Comey zur Last gelegten Tathandlungen als „einen Bruch des öffentlichen Vertrauens auf außergewöhnlichem Niveau“. Es gebe klare Vorgaben bezüglich der Rechenschaftspflicht öffentlicher Amtsträger. Diese hätten eine unverfälschte Darstellung von Fakten von der Exekutive bis zur Kontrolle durch den Kongress zu gewährleisten. Sie fügte hinzu:

„Jede Absicht, die Einhaltung der Vorschriften zu vermeiden, zu umgehen, zu verhindern oder zu behindern, ist ein Verstoß gegen die berufliche Verantwortung und vor allem gegen das Gesetz.“

Comey sieht sich als Trump-Opfer und beteuert seine Unschuld

Generalstaatsanwältin Pam Bondi und FBI-Direktor Kash Patel äußern unisono zur Anklage gegen den früheren FBI-Chef, dass „niemand über dem Gesetz“ stehe. Bondi betont dabei die Entschlossenheit des Ministeriums, „diejenigen, die Machtpositionen missbrauchen, für die Irreführung des amerikanischen Volkes zur Rechenschaft zu ziehen“.

Patel sprach von „korrupten Führern und ihren Unterstützern, die die Strafverfolgung als Waffe eingesetzt haben“. Damit hätten diese „einst stolze Institutionen beschädigt und das Vertrauen der Öffentlichkeit schwer untergraben“. Man werde weiterermitteln und wolle dabei insbesondere die Verantwortlichen für „Russiagate“ zur Rechenschaft ziehen.

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James Comey selbst reagierte mit einem Video auf Instagram auf die Anklage. Er betonte, unschuldig zu sein, und stellte sich und seine Familie als Opfer seiner Unbotmäßigkeit gegenüber Donald Trump dar. Comey erklärte, dass „Furcht das Werkzeug der Tyrannen“ sei und er „keine Angst“ habe. Er blicke „mit gebrochenem Herzen“ auf das Justizministerium, habe aber großes Vertrauen in das Bundesjustizsystem: „Also lasst uns einen Prozess durchführen.“



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