Öffentliche Aufträge: EU verschärft Kurs gegenüber China – und will Beweise sammeln

Die EU-Kommission will ihre Restriktionen gegen chinesische Anbieter bei öffentlichen Aufträgen überprüfen – und bittet Wirtschaft, Bürger und Whistleblower um Mithilfe. Ziel ist es, Beweise für unfaire Subventionen zu sammeln, die europäische Anbieter im Wettbewerb benachteiligen.
Profitiert vom Streit seines Landsmannes Breton mit Ursula von der Leyen: Stéphane Séjourné. (Archivbild)
EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné sieht europäische Unternehmen in China benachteiligt. (Archivbild)Foto: Michel Euler/AP/dpa
Von 13. August 2025

In Kürze:

  • EU-Kommission sammelt Beweise zu wettbewerbsverzerrenden Subventionen aus China.
  • Bevölkerung, Unternehmen und Whistleblower sind aufgerufen, Hinweise einzureichen.
  • Restriktionen für chinesische Anbieter im Medizinsektor gelten seit Juni 2025.
  • China reagiert mit Gegenmaßnahmen gegen europäische Unternehmen.

Im nächsten Jahr will die EU ihre derzeit geltenden Regeln über Restriktionen gegenüber chinesischen Anbietern bei öffentlichen Aufträgen überprüfen. In diesem Kontext hofft Brüssel nun auf die Mithilfe von Bevölkerung, Unternehmen und Whistleblowern.

Wie „Euractiv“ berichtet, sammelt die Kommission nun Beweise dafür, dass sich chinesische Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge in der EU bewerben, ungerechtfertigte Vorteile verschaffen. Konkret geht es um wettbewerbsverzerrende Subventionen. Binnenmarktkommissar Stéphane Séjourné rief Unternehmen auf, diese einzureichen.

EU wirft China gezielte Manipulation von Angeboten vor

Gleichzeitig sollen die Unternehmen auch auf unnötige Bürokratie hinweisen, die für europäische Anbieter selbst einen Wettbewerbsnachteil schafft. Séjourné betont die Bedeutung des Vorhabens für die Staatengemeinschaft:

Das öffentliche Beschaffungswesen macht rund 15 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU aus.“

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Seit 2016 gilt in der EU ein Gesetz gegen subventionierte Importe aus Drittstaaten. Ende 2022 hatte der damalige Industriekommissar Thierry Breton dieses noch ausgeweitet. Seit Oktober 2023 läuft eine Antisubventionsuntersuchung gegen chinesische E-Autos. Mittlerweile gibt es bereits mehrere Verfahren gegen chinesische Anbieter von Medizintechnik bis zu Eisenbahnen.

Brüssel verdächtigt das kommunistische Regime in China, eigenen Anbietern durch staatliche Unterstützung und Vergünstigungen ideale Voraussetzungen zu verschaffen. Dies habe zur Folge, dass europäische Anbieter bei Ausschreibungen in der EU mit chinesischen nicht mithalten können.

„Unangemessen vorteilhafte“ Angebote im Visier

Bis 2026 will die EU-Kommission in Brüssel ein umfassendes Bild von dem vollen Ausmaß der Subventionen haben, von denen Drittstaatenanbieter innerhalb des Binnenmarktes profitieren. Zudem soll es eine erste Bilanz über die Auswirkungen der Befugnis geben, selbst Untersuchungen einzuleiten.

Als eines der bedeutsamsten Verfahren in diesem Kontext gilt unter anderem eine von Breton im Jahr 2024 eingeleitete Untersuchung eines Angebots von CRC. Der chinesische Hersteller von Eisenbahnen, Straßenbahnen und anderen Schienenfahrzeugen habe damals ein „unangemessen vorteilhaftes Angebot“ abgegeben. Ähnliche Fälle hätten sich auch mit Blick auf Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen ergeben.

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Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte die EU China vorgeworfen, den fairen Wettbewerb auf dem Markt für E-Autos in Europa zu untergraben. So sollen die Hersteller, die ohnehin einen leichteren Zugang zu Seltenen Erden und anderen Rohstoffen haben, von Subventionen profitieren und gezielt den Markt überschwemmen. Die EU hatte damit auch die Verhängung von Strafzöllen gegen chinesische E-Auto-Importe im Vorjahr gerechtfertigt.

EU macht von „Instrument für Beschaffungswesen“ Gebrauch

Mitte 2025 hat die EU zudem Maßnahmen aufgrund von Praktiken verhängt, mit denen China im eigenen Land europäische Unternehmen benachteilige. Auf der Grundlage des 2022 geschaffenen „Instruments für internationales Beschaffungswesen“ gelten nun Restriktionen für chinesische Unternehmen bei Aufträgen in der EU. Der Schwerpunkt ist vorerst der Bereich der Medizinprodukte.

Seither müssen öffentliche Auftraggeber in der EU chinesische Anbieter von der Teilnahme an Vergabeverfahren für Medizinprodukte ausschließen, sofern der Nettoauftragswert 5 Millionen Euro übersteigt. Die Regelung umfasst eine Vielzahl medizinischer Produkte – von Masken über medizinische Geräte bis hin zu robotergestützten Systemen.

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Darüber hinaus sind auch nicht chinesische Anbieter ausgeschlossen, wenn der Anteil von medizinischen Produkten chinesischen Ursprungs in deren Angebot 50 Prozent übersteigt. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen zwischen 10 und 30 Prozent des Auftragswerts. Die Maßnahme gilt zunächst für die Dauer von fünf Jahren – eine Verlängerung ist möglich. Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen, wenn ausschließlich chinesische Anbieter den Bedarf decken können.

Unternehmen aus der EU bei bis zu 87 Prozent der Ausschreibungen benachteiligt

Die EU hat ihr Vorgehen mit dem Ergebnis einer eigenen Untersuchung begründet. Dieser zufolge seien 87 Prozent der öffentlichen Ausschreibungen für Medizinprodukte in China unfair formuliert. Sie enthielten diskriminierende Vorgaben oder „Buy China“-Klauseln. Oft bildeten sie auch Marktpraktiken ab, die ausländische Anbieter gezielt ausschlössen.

Die Maßnahmen der EU traten am 20. Juni 2025 in Kraft. China hat mit fast identischen Gegenmaßnahmen zuungunsten europäischer Unternehmen reagiert. Die Eskalation betrifft einen der größten und innovativsten Beschaffungsmärkte. Brüssel und Peking wollen über mögliche Lösungen im Gespräch bleiben. Ausnahmeregelungen sollen drohende Engpässe bei der Versorgung mit Medizinprodukten verhindern.

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Die EU hält ihr Vorgehen für WTO-konform, da sie gegenüber China keine verbindlichen Beschaffungsverpflichtungen eingegangen sei. Peking wirft Brüssel Diskriminierung chinesischer Anbieter vor – und den Versuch, durch die aktuelle Initiative zur Beweiserhebung an Geschäftsgeheimnisse zu gelangen. Ein EU-Sprecher wies den Vorwurf gegenüber „Euractiv“ zurück und verwies auf gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtungen.



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