„Gefährdungsprognosen“ erstellen
Direkt nach dem Asylantrag eines potenziellen „Gefährders“ in Österreich soll nach Angaben des Migranten und zusätzlichen Recherchen der Behörden in Datenbanken und im Internet , sowie nach gewissen Anhaltspunkten eine „Gefährdungsprognose“ erstellt werden.
Infolge dessen können dann „zielgerichtete Maßnahmen“ eingeleitet werden, wie beispielsweise die geplante „Sicherungshaft“. (sm)
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