Polens Ministerpräsident: Verfassungsgericht soll Istanbul-Konvention überprüfen

Ministerpräsident Mateusz Morawiecki teilte am Donnerstag mit, er habe das polnische Verfassungsgericht gebeten, die Istanbul-Konvention des Europarats auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Die Konvention war 2012 noch von der Vorgängerregierung unterzeichnet und 2015 ratifiziert worden.
Morawiecki sagte, er habe „das Verfassungsgericht gebeten, festzustellen, ob die Istanbul-Konvention mit der Verfassung in Einklang steht“. Zudem dankte er Justizminister Zbigniew Ziobro und anderen dafür, dass sie ihre „Zweifel an bestimmten Bestimmungen“ der Konvention geäußert hätten.
Die Istanbul-Konvention des Europarats verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, jegliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie alle Formen häuslicher Gewalt als Verbrechen einzustufen und sich gegen die Diskriminierung von Frauen einzusetzen. Sie wurde von allen 27 EU-Mitgliedstaaten und zahlreichen weiteren Ländern unterzeichnet und in der Folge von den meisten ratifiziert. In Deutschland ist sie seit Februar 2018 in Kraft.
Die nationalkonservative Regierungspartei PiS, die der katholischen Kirche in Polen nahe steht, hatte das Abkommen infrage gestellt. Am Montag leitete Ziobro das Verfahren zur Rücknahme der Ratifizierung in die Wege. Er hatte das Abkommen in der Vergangenheit als „feministische Schöpfung zur Rechtfertigung der homosexuellen Ideologie“ bezeichnet. Am Montag bekräftigte er, einige Bestimmungen seien „ideologischer Natur“.
Die EU und der Europarat reagierten alarmiert auf die Entscheidung der polnischen Regierung. Auch in Polen selbst gab es Proteste. (afp/sua)
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