Polens Präsident stoppt Gesetz über Kindergeld für Ukrainer

Polens rechtskonservativer Präsident Karol Nawrocki hat mit seinem Veto einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge gestoppt. Er sei überzeugt, dass nur diejenigen Flüchtlinge diese Leistungen erhalten sollen, die in Polen Arbeit hätten, begründete Nawrocki seine Entscheidung. Das vorliegende Gesetz gebe die gesellschaftliche Debatte zu diesem Thema nicht wieder.
In Polen haben ukrainische Bürger mit Schutzstatus Anspruch auf monatlich umgerechnet 180 Euro Kindergeld pro Kind. Für das zweite und jedes weitere Kind gibt es während der ersten zwei Jahre noch ein Betreuungsgeld von 117 Euro im Monat. Außerdem haben die Geflüchteten kostenlosen Zugang zum Bildungssystem und zur Gesundheitsversorgung. Damit sind sie polnischen Familien gleichgestellt.
Der mit den Stimmen der Mitte-Links-Koalition von Regierungschef Donald Tusk verabschiedete Gesetzentwurf sah vor, dass die Flüchtlinge diese Sozialleistungen vorerst bis zum März 2026 weiter erhalten sollen.
Präsident auf Konfrontationskurs zu Regierung
In Polen gehören Präsident Nawrocki und Regierungschef Tusk verfeindeten politischen Lagern an. Nawrocki steht der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS nahe. Er hat bereits angekündigt, dass er die Politik von Tusks proeuropäischer Regierung torpedieren will.
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Die PiS möchte die Zahlung von Sozialleistungen an Ukraine-Flüchtlinge von deren Erwerbstätigkeit abhängig machen. Die Beschäftigungsquote unter den Geflüchteten liegt in Polen bei 65 Prozent – knapp doppelt so hoch wie in Deutschland. Insgesamt leben in Polen rund 989.000 ukrainische Bürger mit Schutzstatus.
Ein Bürgergeld für Erwachsene ohne Behinderungen, die keine Arbeit finden können oder wollen, gibt es in Polen – anders als in Deutschland – grundsätzlich nicht. (dpa/red)
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