Scheinarbeitsaffäre: Frankreichs Ex-Premier Fillon zu Bewährungsstrafe verurteilt

François Fillon stürzte 2017 über die Scheinarbeitsaffäre – der Skandal kostete ihn die Präsidentschaft und verhalf Macron zum Sieg. Jetzt wurde Fillon zu vier Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Titelbild
Frankreichs früherer Premierminister François Fillon (Archivbild)Foto: Lionel Bonaventure/AFP/Getty Images
Epoch Times17. Juni 2025

Frankreichs früherer Premierminister François Fillon ist wegen einer Scheinarbeitsaffäre zu vier Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter erlegten ihm zudem eine Geldstrafe in Höhe von 375.000 Euro auf und ein fünfjähriges Verbot, bei Wahlen anzutreten.

Damit blieben sie leicht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die ein zehn Jahre dauerndes Kandidaturverbot gefordert hatte.

Affäre kostete Fillon 2017 den Wahlsieg

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Fillon seine Frau Penelope jahrelang als parlamentarische Assistentin angestellt hatte, ohne dass diese dafür gearbeitet hatte.

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Sie hatte zudem einen lukrativen Vertrag als „literarische Beraterin“ eines befreundeten Geschäftsmanns. Die Affäre hatte Fillon 2017 seinen als wahrscheinlich geltenden Sieg bei der Präsidentschaftswahl gekostet.

Beide waren im Berufungsverfahren 2022 bereits wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt worden: Fillon zu vier Jahren Haft, davon drei auf Bewährung, seine Frau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Das Kassationsgericht, die höchste Instanz in Frankreich, hatte den Schuldspruch vor einem Jahr bestätigt, zugleich aber angeordnet, das Strafmaß für den Ex-Premier neu zu bestimmen.

Die einträglichen, aber fiktiven Posten von Penelope Fillon waren bekannt geworden, als ihr Mann Präsidentschaftskandidat der konservativen Partei war und sich Hoffnungen auf das höchste Staatsamt machte.

Dies hatte 2017 in Frankreich für einen Skandal gesorgt und den Weg für den Sieg des bis dahin recht unbekannten Emmanuel Macron bei der Präsidentschaftswahl geebnet.

Fillon: Es war gängige Praxis

Fillon hatte vor Gericht betont, dass es zu seiner Zeit gängige Praxis gewesen sei, Familienmitglieder als parlamentarische Assistenten anzustellen. „Es gab aber auch Ehefrauen, die tatsächlich für ihre Männer gearbeitet haben“, betonte der Anwalt der Nationalversammlung.

Penelope Fillon hatte als parlamentarische Assistentin ihres Mannes zwischen 1998 und 2013 insgesamt 612.000 Euro netto verdient.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte sie jedoch lediglich die „gesellschaftliche Rolle“ der „Ehefrau eines Politikers“ eingenommen. Fillon hatte zudem als Senator zwischen 2005 und 2007 zwei der fünf gemeinsamen Kinder als Mitarbeiter angestellt. (afp/red)



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