Schon wieder: Ursula von der Leyen muss sich Misstrauensanträgen stellen

Nur gut zwei Monate nach einem überstandenen Misstrauensvotum sieht sich die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen wieder mit Misstrauensanträgen konfrontiert. Die Abstimmung steht schon bald an.
EU Commission President Ursula von der Leyen gives her annual State of the Union address during a plenary session at the European Parliament in Strasbourg, eastern France, on September 10, 2025. (Photo by SEBASTIEN BOZON / AFP) (Photo by SEBASTIEN BOZON/AFP via Getty Images)
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält am 10. September 2025 während einer Plenarsitzung im Europäischen Parlament in Straßburg ihre jährliche Rede zur Lage der Union.Foto: Sebastien Bozon/AFP via Getty Images
Epoch Times16. September 2025

Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen muss sich Anfang Oktober im Europäischen Parlament der Abstimmung über zwei Misstrauensanträge stellen. Nach dpa-Informationen unterrichtete Parlamentspräsidentin Roberta Metsola die Abgeordneten darüber.

Die Kritik in den von der rechten PfE-Fraktion und der Linkenfraktion eingebrachten Anträgen richtet sich vor allem gegen von der Leyen, Misstrauensanträge können aber nur gegen die gesamte EU-Kommission gestellt werden. Im Juli hatte das Gremium ein erstes Misstrauensvotum überstanden.

Zuvor war geprüft worden, ob die Misstrauensanträge wie in den Regeln vorgesehen von mindestens einem Zehntel der 720 Abgeordneten unterstützt werden.

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Kritik an Klimapolitik und Handelsabkommen

Im PfE-Antrag wird unter anderem von der Leyens Klima- sowie Migrationspolitik kritisiert. Zudem werfen ihr die Abgeordneten Intransparenz und Zensur vor.

Linken-Fraktionschef Martin Schirdewan hatte unter anderem kritisiert: „Die Kommission hat ein verheerendes Zollabkommen mit Trump geschlossen.“ Der Pakt sei ein Angriff auf Europas Industrie und werde Tausende Arbeitsplätze vernichten. Außerdem habe die Kommission angesichts der humanitären Katastrophe im Gazastreifen zu lange geschwiegen.

Ist ein Scheitern vorprogrammiert?

Die Unterstützung der Anträge durch jeweils mindestens ein Zehntel der Abgeordneten bedeutet, dass darüber während der Tagung des Parlaments Anfang Oktober debattiert und abgestimmt wird. Sollte einer der Misstrauensanträge angenommen werden, müsste die EU-Kommission geschlossen zurücktreten.

Ein solches Szenario gilt als unwahrscheinlich, da es dafür die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und gleichzeitig die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments bräuchte. Das wären mindestens 361, und wenn alle Abgeordneten anwesend sind und ihre Stimmen abgeben, sogar 480 Stimmen.

Bei der Wahl im vergangenen November hatte die Kommission von Ursula von der Leyen 370 von 688 abgegebenen Stimmen bekommen.

Vorwürfe zur Corona-Politik

Das Misstrauensvotum im Juli wurde unter anderem mit den Vorwürfen begründet, dass Informationen zu in der Corona-Krise ausgetauschten Textnachrichten zwischen von der Leyen und dem Chef des US-Pharma-Konzerns Pfizer zurückgehalten worden seien.

Misstrauensanträge gegen die Kommission sind eigentlich selten. Vor dem Antrag im Juli waren Rechtsgerichtete im Jahr 2014 mit einem Misstrauensantrag gegen die damalige EU-Kommission um Jean-Claude Juncker gescheitert. Bei der Abstimmung damals votierten lediglich 101 Abgeordnete für den Vorstoß aus dem EU-kritischen Lager. 461 lehnten ihn ab, 88 enthielten sich.

Zum Rücktritt einer EU-Kommission führte lediglich ein drohender erfolgreicher Misstrauensantrag im Jahr 1999. Damals stellte eine von Jacques Santer geführte Kommission ihre Posten vorsorglich zur Verfügung, nachdem ein Bericht über Betrug, Missmanagement und Vetternwirtschaft vorgelegt worden war. (dpa/red)



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