Schüsse in Washington: Zwei Nationalgardisten laut FBI in „kritischem Zustand“

Ein Bewaffneter hat im Zentrum der US-Hauptstadt Washington zwei Soldaten der Nationalgarde angeschossen. Der Chef der Bundespolizei FBI, Kash Patel, sagte am Mittwoch, sie seien schwer verletzt und in einem „kritischem Zustand“.
Das FBI teilt mit, dass die Nationalgardisten in einem kritischen Zustand seien.
Das FBI teilt mit, dass die Nationalgardisten in einem kritischen Zustand seien.Foto: Franziska Spiecker/dpa
Epoch Times26. November 2025

Der Gouverneur von West Virginia, Patrick Morrisey, hatte in einer ersten Stellungnahme mitgeteilt, die beiden Soldaten aus seinem Bundesstaat seien „ihren Verletzungen erlegen“. Später erklärte er jedoch, ihr Tod sei nicht bestätigt, es gebe dazu „widersprüchliche Angaben“.

Nach Polizeiangaben wurde ein Verdächtiger festgenommen. Über seine Identität war vorerst nichts bekannt. US-Präsident Donald Trump schrieb im Onlinedienst Truth Social, der mutmaßliche Täter sei schwer verletzt und werde einen „sehr hohen Preis“ für seine Tat zahlen. Er bezeichnete den Schützen als „Tier“.

Vizepräsident JD Vance rief alle US-Bürger auf, für die beiden Soldaten zu beten. Der Vorfall ereignete sich laut Polizei zwei Straßenblocks nordwestlich des Weißen Hauses in der Nähe der Metrostation Farragut West. Trump hielt sich währenddessen für die Thanksgiving-Feier am Donnerstag in Florida auf.

US-Verteidigungsminister Pete Hegseth kündigte nach dem Vorfall an, die Zahl der Nationalgardisten in der Hauptstadt um 500 auf mehr als 2500 aufzustocken. Der Schusswaffenvorfall stärke den Entschluss der Regierung, Washington wieder „sicher und schön“ zu machen, betonte er am Rande eines Besuchs in der Dominikanischen Republik. Trump hatte die Soldaten ab August in der Hauptstadt stationiert hatte. Sie sollten dort für mehr Sicherheit sorgen.

Eine US-Bundesrichterin hatte den Einsatz der Nationalgarde in der US-Hauptstadt erst vergangene Woche für gesetzwidrig erklärt. Die Richterin Jia Cobb räumte der Regierung aber drei Wochen Zeit ein, um dagegen Rechtsmittel einzulegen. (afp)



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