Slowakei ändert Verfassung: Nur männlich und weiblich werden als Geschlechter anerkannt

Mehrheit im Parlament, Kritik von EU und Europarat: Wie die Slowakei mit der Zwei-Geschlechter-Regelung für Aufsehen sorgt.
Der slowakische Ministerpräsident Robert Fico (Archivbild)
Der slowakische Ministerpräsident Robert Fico (Archivbild)Foto: Roman Hanc/TASR/dpa
Epoch Times26. September 2025

Die Slowakei hat eine Verfassungsänderung beschlossen, welche die Rechte von Transmenschen und gleichgeschlechtlichen Paaren einschränkt.

„Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind“, heißt es künftig im Grundgesetz des EU-Mitgliedstaats.

Für die Änderung stimmten 90 Abgeordnete des Nationalrats in Bratislava, wie die Nachrichtenagentur TASR am Freitag berichtete. Es gab sieben Gegenstimmen und keine Enthaltungen.

Der Regierungschef Robert Fico hatte die Verfassungsänderung im Januar vorgestellt. Er folgte damit einem ähnlichen Vorstoß des US-Präsidenten Donald Trump.

Die Novelle, die am 1. November in Kraft treten soll, sieht ferner vor, dass nur noch verheiratete Paare Kinder adoptieren dürfen, was gleichgeschlechtliche Paare faktisch ausschließt, da es in dem Land keine Ehe für alle gibt. Leihmutterschaften werden ausdrücklich verboten.

Zur Bewahrung der „Traditionen“

Die Abstimmung über die Verfassungsänderung war zunächst für Mittwoch angesetzt worden. Nachdem eine Verschiebung auf unbekannte Zeit verkündet wurde, fand sie schließlich am Freitag doch statt.

Fico hatte die Abgeordneten am Donnerstag gesagt, es handele sich um eine „historische Gelegenheit“.

Ende Januar hatte Fico sein Vorhaben damit begründet, dass zur Bewahrung der „Traditionen, des kulturellen und geistigen Erbes unserer Ahnen“ ein „konstitutioneller Schutzwall gegen progressive Politik“ errichtet werden und wieder der „gesunde Menschenverstand“ maßgeblich sein müsse.

Droht ein neuer Konflikt mit Brüssel?

Proklamiert wird zudem, dass Entscheidungen über „kulturell-ethische Fragen“ wie Bildung, Familienleben und Sprache künftig ausschließlich in die Kompetenz der nationalen Gesetzgebung fallen.

Kritiker warnten, dass die Slowakei damit in Konflikt zu den Vorgaben der EU-Verträge geraten dürfte. Kritisch hatte sich im Vorfeld nach Medienberichten auch die Venedig-Kommission, ein in Verfassungsfragen beratendes Organ des Europarats in Straßburg, geäußert.

Das Ergebnis der Abstimmung im Nationalrat galt als Überraschung, denn lange Zeit hatte es nicht nach einer Mehrheit für den Entwurf ausgesehen. Letztlich halfen der Regierung auch Abgeordnete der Opposition.

Die Slowakei gilt als stark religiös geprägt. Bei der letzten Volkszählung im Jahr 2021 bekannten sich 55,8 Prozent der knapp 5,5 Millionen Einwohner zum römisch-katholischen Glauben. (dpa/afp/red)



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