Spanien: Gesetz gegen „Konversionstherapien“ – Kritiker warnen vor Angriff auf Grundrechte

In Spanien schlagen konservative Gruppierungen Alarm aufgrund eines Gesetzentwurfs, den das Unterhaus des Parlaments am 24. Juni zur Beratung angenommen hat. Sie befürchten staatlichen Druck und sogar Eingriffe in Erziehungsrechte, wenn Eltern oder Vertrauenspersonen sich gegen geschlechtsangleichende Maßnahmen für Minderjährige aussprechen.
Demgegenüber stehen die Initiatoren auf dem Standpunkt, lediglich gegen die sogenannte Konversionstherapie und sonstige umstrittene Praktiken vorgehen zu wollen. Technisch gesehen soll das Vorhaben über eine Änderung des Paragrafen 173 des Strafgesetzbuches vonstattengehen. Dieser stellt „die erniedrigende Behandlung einer anderen Person, die deren moralische Integrität ernsthaft untergräbt“ unter Strafe.
Sogenannte Konversionstherapien als Form der „erniedrigenden Behandlung“
Mit deutlicher Mehrheit stimmte das Abgeordnetenhaus für die Befassung mit dem Antrag der sozialistischen Regierungspartei PSOE, die seit 2018 Spanien regiert. Lediglich die rechtsgerichtete Vox stimmte dagegen. Der Abgeordnete der Regionalpartei UPN enthielt sich der Stimme. Auch die konservative PP-Partei unterstützte den Antrag einstimmig.
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Wird das Gesetz ohne Änderungen beschlossen, drohen Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren oder Geldstrafen bis zu 150.000 Euro für die Vornahme oder Veranlassung sogenannter Konversionstherapien. Dies gilt für alle Angebote, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die sexuelle Identität oder den Geschlechtsausdruck zu beeinflussen.
In bestimmten Fällen wollen die Initiatoren des Entwurfs, dass die Strafe in der oberen Hälfte des Rahmens verhängt wird. Dies soll unter anderem dann der Fall sein, wenn die Therapie an Minderjährigen vollzogen werden soll und ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Beteiligten besteht.
Mit Berufsverboten und weitreichenden staatlichen Eingriffen gegen „tatsächliche Folter“
Ferner sollen Richter Berufsverbote von bis zu fünf Jahren in Fällen verhängen können, wenn ein Verstoß von bestimmten Personen oder Institutionen ausgeht. Dabei hat man insbesondere solche im Bereich von Lehre, Sport und Freizeit im Blick.
Als gelindere Maßnahmen sollen auch temporäre Betätigungsverbote, Schließungen von Räumlichkeiten oder ein Ausschluss von öffentlichen Fördermitteln in Betracht kommen. In Rede stehen auch Sanktionen gegen Angehörige von Gesundheitsberufen, die sich weigern, geschlechtsangleichende Maßnahmen vorzunehmen. Eltern droht dem Entwurf zufolge bei Veranlassung von „Konversionstherapien“ der Entzug des Erziehungsrechts von bis zu fünf Jahren.
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Der PSOE-Abgeordnete Victor Gutiérrez sprach im Zusammenhang mit den „Konversionstherapien“ von „tatsächlicher Folter“ an Homosexuellen und Transgender-Personen. Jeder, der diese anwende, müsse auf die Anklagebank, erklärte er im Parlament.
Die Praxis mache „Sekten“ reich, die „Wundermittel“ in diesem Zusammenhang verkauften. Außerdem würden die Praktiken zu Selbstmorden bei Jugendlichen beitragen. Zwar sei die Praxis, die darauf abzielt, traditionelle sexuelle Orientierungen oder bei der Geburt vorhandene Geschlechtszugehörigkeiten zu bewahren, bereits seit 2023 untersagt, allerdings würden „die meisten Opfer von ihren eigenen Verwandten zu diesen Praktiken gedrängt“. Dies mache eine noch weitergehende Regelung erforderlich.
Vox sieht eine Gefährdung individueller und religiöser Freiheiten
María de la Cabeza Ruiz Solás von Vox bezeichnete den Gesetzesvorschlag hingegen als einen „echten Irrweg“. Dieser ziele darauf ab, „unschuldige Menschen ins Gefängnis zu schicken“, nur weil diese andere Vorstellungen vom Leben hätten. Insgesamt sei das Vorhaben ein Angriff auf die individuelle, geistige und religiöse Freiheit.
Während sich Gutiérrez und der PP-Abgeordnete Jaime Miguel de los Santos González im Unterhaus darüber stritten, wer von ihnen tatsächlich an der Spitze der LGBTQ*-Bewegung stünde, gab es auch Kritik von links. Wie die Tageszeitung ABC berichtet, hatten die Parteien Sumar, Podemos, ERC, BNG und Junts bereits im Februar einen ähnlichen Gesetzentwurf unter dem Motto „It’s Not Therapy“ eingebracht. Der PSOE hatte diesen nicht unterstützt.
Das Bündnis aus linkssozialistischen und separatistischen Parteien warf dem PSOE vor, „institutionelles Marketing“ für den „Pride“-Monat zu betreiben. Der Entwurf vom Februar sah unter anderem auch Maßnahmen gegen „Hassrede“ vor, die sich gegen potenziell Betroffene richte.
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Evangelikale: Begriff der „Konversionstherapie“ unklar gefasst
Konservative Kritiker des Gesetzes hingegen bemängeln eine unklare Fassung des Begriffs der „Konversionstherapie“. Die Föderation der evangelischen Religionsgemeinschaften Spaniens (FEREDE) sieht Grundrechte gefährdet. Dazu gehörten die Religionsfreiheit, die Gewissensfreiheit und das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen zu erziehen. Vor allem evangelikale Gruppen werden häufig beschuldigt, „Konversionstherapien“ zu praktizieren. Der Verband weist diesen Vorwurf zurück und spricht von seelsorgerischer Begleitung für Menschen im Zweifel über ihre Geschlechtsidentität.
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Die spanische Anwältin Paula Fraga, spezialisiert auf Familienrecht und Kinderschutz, gab im Gespräch mit der französischsprachigen Epoch Times ihrer Befürchtung Ausdruck, dass sich das Gesetz nicht allein gegen tatsächliche Konversionstherapien richte. Vielmehr öffne es einer Kriminalisierung von Menschen Tür und Tor, die Vorbehalte gegen affirmative Therapien hätten. Das Argument, dadurch verstärke man die Suizidgefahr unter Jugendlichen, hält Fraga für vorgeschoben. Sie erklärte, dass es die Hormontherapien sind, „die experimenteller Natur sind, weil wir nicht einmal alle ihre negativen Auswirkungen auf Kinder kennen.“
Kinder müssten vor irreversiblen Eingriffen geschützt werden, deren einziger Nutznießer die Pharmaindustrie sei, für die lebenslange Patienten ein lukratives Geschäft bedeuteten.
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