Trump geht juristisch gegen „New York Times“ vor: Klage über 15 Milliarden US-Dollar

US-Präsident Donald Trump hat eine Milliardenklage gegen die „New York Times“ eingereicht. Er wirft der Zeitung und ihren Autoren gezielte Diffamierung im Wahlkampf vor und verlangt 15 Milliarden US-Dollar Schadenersatz.
US-Präsident Donald Trump hat eine Milliarden-Klage gegen die renommierte «New York Times» eingereicht.
US-Präsident Donald Trump hat eine Milliarden-Klage gegen die „New York Times“ eingereicht.Foto: Mark Lennihan/AP/dpa
Von 16. September 2025

In Kürze:

  • Donald Trump klagt vor einem Bezirksgericht in Florida gegen die „New York Times“ und mehrere Mitarbeiter.
  • Es geht um 15 Milliarden Dollar Schadenersatz wegen Diffamierung und angeblicher „illegaler Parteispende“.
  • Zuvor hatte Trump bereits Vergleiche mit ABC News, Meta und Paramount erzielt.
  • Rechtsexperten sehen die Erfolgsaussichten der Klage aufgrund strenger Maßstäbe für Verleumdung in den USA als offen an.

 

US-Präsident Donald Trump hat eine Klage über 15 Milliarden US-Dollar gegen die „New York Times“ und mehrere ihrer Mitarbeiter eingebracht. Dies hat Trump in einem Beitrag auf Truth Social am Montag, 15. September, angekündigt. Der Präsident beschuldigt das Blatt und dessen Mitarbeiter der Diffamierung und spricht sogar von einer „illegalen Parteispende“ an die Demokraten, der die Berichterstattung gleichkomme.

Buch und mehrere Artikel im Vorfeld der Wahl beanstandet

Trump stützt die Klage vor einem Bezirksgericht in Florida auf eine Reihe von Artikeln und die Veröffentlichung eines Buches in der heißen Phase des Präsidentschaftswahlkampfs im Vorjahr. Diese seien „in bösartiger Absicht“ erfolgt – mit dem kalkulierten Ziel, dem Kandidaten „maximalen Schaden“ zuzufügen. In der Klage heißt es:

„Die Beklagten publizierten böswillig das Buch und die Artikel in Kenntnis der Tatsache, dass diese abstoßende Verdrehungen und Lügen über Präsident Trump enthielten.“

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Die 85-seitige Klage des US-Präsidenten richtet sich neben der „New York Times“ und mehreren ihrer Mitarbeiter auch gegen den Verlag Penguin Random House. Dieser hatte das Buch „Lucky Loser: Die Wahrheit über Donald Trump und sein Vermögen“ veröffentlicht.

In diesem behaupten die „Times“-Journalisten und Autoren Russ Buettner und Susanne Craig unter anderem, das Vermögen der Trump-Familie sei auf unsauberem Wege erlangt worden. Zudem sei Donald Trump kein erfolgreicher Geschäftsmann gewesen, sondern habe lediglich von seinem Erbe profitiert.

Trump: „New York Times“ ist „Sprachrohr der radikal linken Demokraten“

In dem Beitrag Trumps auf Truth Social heißt es, das Blatt sei zum „Sprachrohr der radikal linken Demokratischen Partei“ geworden. Die Wahlempfehlung der Redaktion für Trumps Gegenkandidatin Kamala Harris im 2024-Wahlkampf, zentral auf der Titelseite, sei „die größte illegale Parteispende aller Zeiten“ gewesen. Das Blatt habe jedoch auch darüber hinaus „in Jahrzehnten eine Methode entwickelt, um über euren Lieblingspräsidenten (mich!), meine Familie, meine Geschäfte, die America-First-Bewegung, MAGA und unsere Nation selbst zu lügen“.

Trump zeigte sich zuversichtlich, mit seiner gerichtlichen Offensive gegen die „New York Times“ ähnlich erfolgreich zu sein wie zuvor schon gegen andere Medienunternehmen. Im Dezember des Vorjahres gab es einen Vergleich zwischen ihm und „ABC News“. Das Netzwerk äußerte eine öffentliche Entschuldigung für eine Behauptung ihres Moderators George Stephanopoulos.

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Dieser hatte wahrheitswidrig behauptet, Trump sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden. „ABC News“ erklärte sich auch bereit, als Schadensersatz 15 Millionen US-Dollar an Trumps Präsidentenbibliothek zu spenden.

Mehrere Medienunternehmen stimmten außergerichtlichem Vergleich zu

Am 29. Januar erklärte sich Facebook-Muttergesellschaft Meta bereit, 25 Millionen US-Dollar an Trump zu bezahlen. Auf diese Weise vermied Meta einen Rechtsstreit um die Deaktivierung der Facebook- und Instagram-Accounts des Präsidenten unter dem Eindruck der Unruhen vom 6. Januar 2021.

Paramount hat im Juli einer Vereinbarung mit Trump zugestimmt. Der Präsident erklärte, die Muttergesellschaft von CBS habe sich bereit erklärt, 16 Millionen US-Dollar an ihn zu bezahlen. Weitere 20 Millionen wollen die „neuen Eigentümer“ ihm in Form von Werbezeit und „Public Service Announcements“ zur Verfügung stellen – Paramount bestreitet, dass so etwas von der Vereinbarung umfasst sei.

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Anlass dafür war ein Interview mit Harris. CBS soll dieses nachträglich in einer Weise editiert haben, die für Harris vorteilhaft gewesen sei. Dies habe Trumps Anwaltsteam zufolge gegen den Texas Deceptive Trade Practices-Consumer Protection Act verstoßen. Dieses Konsumentenschutzgesetz soll Verbraucher vor falschen, unvollständigen oder verfälschenden Angaben schützen. Es ist strittig, ob dieses auch auf Medien und deren Darstellungen anwendbar ist.

Eingeklagte Summe würde Marktwert der Zeitung übersteigen

Eine Klage vom 17. Dezember gegen den „Des Moines Register“ hat Trump hingegen von einem Bundesgericht zurückgezogen und vor einem Gericht in Iowa neu eingebracht. Das Blatt hatte am 2. November, wenige Tage vor der Wahl, eine Umfrage zitiert, der zufolge Harris im Bundesstaat mit drei Punkten Vorsprung vor Trump liege. Tatsächlich lag Trump am Wahltag in dem Swing State mit 13 Punkten vorn.

Die „New York Times“ verfügt derzeit über eine Marktkapitalisierung von mehr als 9,6 Milliarden US-Dollar. Die von Trump gegen das Blatt erhobene Forderung würde diese übersteigen. Der Jahresumsatz des börsennotierten Unternehmens lag im Vorjahr bei 2,59 Milliarden US-Dollar.

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Inwieweit die Klage Trumps – vor allem in dieser Höhe – Erfolgschancen hat, ist ungewiss. Das Blatt beruft sich auf den Ersten Verfassungszusatz. Dieser garantiert grundsätzlich eine nicht vom Staat beschränkbare Redefreiheit. Allerdings haben die Gerichte einige Tatbestände herausgearbeitet, die nicht mehr vom Ersten Verfassungszusatz geschützt sind.

Chancen der Klage von Donald Trump gegen „New York Times“ strittig

Dazu gehören Verleumdung und üble Nachrede – also falsche Tatsachenbehauptungen, die den Ruf einer Person schädigen („Libel“ oder „Slander“). Auch Medienberichte, die vorsätzlich irreführend oder betrügerisch sind, sind nicht vom Schutz umfasst. Seit dem Supreme-Court-Urteil „New York Times Co. v. Sullivan, 376 U.S. 254“ (1964) ist der Maßstab allerdings sehr streng. Medien können seither nur in engen Grenzen wegen Diffamierungstatbeständen zur Rechenschaft gezogen werden.



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