Trump will Medikamentenpreise um bis zu 80 Prozent senken – Pharmaindustrie unter Druck

US-Präsident Donald Trump hat am Montag, 12. Mai, ein Dekret unterschrieben, das die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente senken soll. Im Wege einer sogenannten Meistbegünstigungspolitik sollen die Erstattungspreise der Krankenversicherungen in den USA sinken. Trump sieht eine Reduktion der Kosten um 30 bis 80 Prozent vor – und das „fast sofort“.
Trump will außerdem den US-Bundesstaaten mehr Spielraum beim Import preiswerterer Medikamente aus dem Ausland geben. Dies soll eine günstigere Preisgestaltung zwischen den Krankenversicherungen und den Pharmaunternehmen ermöglichen.
Pharmaunternehmen künftig zur „Fairness gegenüber den USA“ verpflichtet
Konkret sollen die Erstattungspreise für Medikamente in den USA künftig an den niedrigsten Preis gekoppelt sein, der in anderen Industrieländern für das jeweilige Medikament fällig wird. Als Korrekturfaktoren werden lediglich Volumen und Unterschiede im jeweiligen BIP anerkannt. Auf diese Weise will Trump, wie er in einem Beitrag auf Truth Social betont, „Fairness nach Amerika“ bringen.
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Einem Bericht des US-Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2024 zufolge werden in den USA höhere Preise für verschreibungspflichtige Medikamente bezahlt als anderswo auf der Welt. Zum Teil wird das Doppelte an Erstattungen fällig. Bei den teuersten Medikamenten ist die Diskrepanz noch größer. Die Pharmaunternehmen verteidigen ihre Preispolitik mit den hohen Kosten für Forschung und Entwicklung.
Hauptsächlich sollen Bezieher von Medicare Part B von der Neuerung profitieren. Dieses System stellt im Wesentlichen eine öffentliche, bundesweite Krankenversicherung für Einwohner über 65 Jahre oder mit Behinderung dar. Der Part B betrifft Erstattungen für medizinisch erforderliche Dienstleistungen und Präventivmaßnahmen. Begünstigte bezahlen dafür eine monatliche Prämie.
Trump plante ähnliche Vorgaben bereits 2020
Die Meistbegünstigungsvorgabe verlangt nun von Pharmaunternehmen, dass diese den niedrigsten Preis unter bestimmten Vergleichsnationen für einige teure verschreibungspflichtige Medikamente anbieten. Trump schrieb, die Konzerne dürften die Amerikaner nicht länger zu ihren „Deppen“ machen, die allein ihre Kosten für Forschung und Entwicklung schultern müssten.
Die Durchführungsverordnung setzt eine Vorgabe des US-Präsidenten aus dem Jahr 2020 in Kraft. Diese hatte sich zum Zeitpunkt des Ausscheidens Trumps aus dem Amt im Prozess der Umsetzung befunden. Sein ursprünglicher Plan stellte ein siebenjähriges Pilotprogramm dar. Es habe den Versicherungsprogrammen Medicare und Medicaid zufolge in diesem Zeitraum etwa 87,8 Milliarden US-Dollar eingespart.
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Die Umsetzung blockiert hatten vier Klagen und eine landesweite einstweilige Verfügung, die vonseiten der Pharmaverbände eingebracht worden waren. Am 5. Mai brachten auch Abgeordnete des Kongresses einen überparteilichen Gesetzesentwurf ein, um den Preis von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den USA anzupassen.
Restriktionen zur Preisbildung von Pharmaunternehmen schon länger in der EU
Die Vorlage soll es verbieten, Medikamente in den USA zu einem Preis zu verkaufen, der über dem Durchschnittspreis mehrerer Referenzländer liegt. Genannt wurden dabei Kanada, Frankreich, Deutschland, Japan, Italien und das Vereinigte Königreich. Verstöße sollen mit einer Geldbuße geahndet werden. Diese soll das Zehnfache der Differenz zwischen dem US-Durchschnittspreis und jenem der Referenzländer pro abgesetzter Einheit betragen.
Trump machte im Vorfeld des Erlasses seines Dekrets deutlich, dass die Pharmaunternehmen ihre Kosten in anderen Ländern wieder hereinholen sollten. Dies wirft die Frage auf, inwieweit diese künftig versuchen werden, die Einnahmenverluste wettzumachen, die ihnen infolge der restriktiveren Praxis in den USA drohen.
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Dies wird allerdings nicht in uneingeschränktem Maße möglich sein. Immerhin bestehen in Ländern wie Deutschland oder anderen EU-Ländern schon länger staatliche Preisregulierungen für Medikamente. In Deutschland gibt es etwa das AMNOG-System. Dieses räumt zwar dem Hersteller in den ersten sechs Monaten nach Markteintritt eines Arzneimittels die Hoheit zur Preisgestaltung ein, ab dem siebten Monat gilt jedoch das Ergebnis der Zusatznutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss als relevant für die Höhe des Erstattungsbetrages.
Preisregelung könnte Standortwettbewerb zwischen USA und Europa neu beleben
Die Pharmaunternehmen haben nun mehrere Möglichkeiten, auf die neuen Regelungen in den USA zu reagieren. Eine davon ist, zu versuchen, dort, wo Spielraum besteht, Preisdruck auf die europäischen Gesundheitssysteme auszuüben. Die Konzerne können auch ihre Marktzugangsstrategien anpassen.
Deutschland versucht, seinen Markt für Pharmakonzerne attraktiv zu halten, indem man stabile geistige Eigentumsrechte und regulatorische Vereinfachungen in Aussicht stellt. Auf diese Weise will die Bundesrepublik Innovationsanreize bieten. Im ungünstigeren Fall könnten die Konzerne an ihrer Forschungstätigkeit sparen. Dies eröffnet jedoch potenzielle Spielräume für neue Marktteilnehmer, die ihre Preispolitik an die neuen Verhältnisse anpassen könnten.
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Weitere mögliche Spielräume bestehen in der Diversifizierung von Lieferketten oder der Einrichtung von Handelskooperationen, um den Einfluss von Preisregulierungen abzufedern. Für eine gewisse Erleichterung könnten auch zusätzliche Handelsabkommen sorgen, wo der Bereich der Regulierung von Pharmapreisen regelmäßig einen Verhandlungspunkt darstellt. Ein solches ist mit Blick auf die USA und die EU derzeit jedoch nicht in Sicht.
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