Trumps „One Big Beautiful Bill“: Was bedeutet das für Deutschland?

Am 4. Juli konnte Trump das von ihm als „One Big Beautiful Bill“ bezeichnete Gesetz in Kraft setzen. Dafür hatte er im Kongress die Mehrheit erhalten. Während die Auswirkungen für die Amerikaner in ihrem Alltag äußerst vielfältig ausfallen, stellt sich die Frage, inwieweit Deutschland davon betroffen sein könnte. Eine erste Einschätzung.
Titelbild
US-Präsident Donald Trump bei der Unterzeichnung des „One Big Beautiful Bill Act“ im Weißen Haus in Washington, D.C. am 4. Juli 2025.Foto: Brendan Smialowski/POOL/AFP via Getty Images
Von 7. Juli 2025

Im Vorfeld der Verabschiedung des neuen amerikanischen Steuergesetzes „One Big Beautiful Bill Act“ (BBB; Ein großes schönes Gesetz) waren in Europa die schlimmsten Befürchtungen geäußert worden.

Markus Ferber (CSU), stellvertretender Vorsitzender des Steuerausschusses des Europäischen Parlaments, ging am 12. Juni mittels eines „Euronews“-Interviews an die Öffentlichkeit. Seine Äußerungen machten bis nach China Schlagzeilen, denn Ferber befürchtete, dass das BBB eine Steuer von bis zu 20 Prozent auf Einkünfte ausländischer Investoren in den USA vorsehen könnte. Diese Warnung hat sich nicht bewahrheitet.

Im Gegenteil, nach Ansicht von Volker Treier bringt das BBB „mehr Rechtssicherheit“ für den internationalen Handel mit den USA. Treier ist Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer und zeigt sich erleichtert, dass der ursprünglich vorgesehene kritische Passus, auf den Ferber angesprochen hatte, aus dem Steuergesetz herausgenommen wurde.

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Was bedeuten die Section 899 und das BEPS 2.0?

Es handelt sich dabei um die sogenannte Section 899. Dieser Passus war zunächst als Reaktion der USA auf die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geforderte Mindestbesteuerung geplant.

Ziel der 38 Mitgliedstaaten der OECD ist es, einen steigenden Lebensstandard in den Mitgliedstaaten zu fördern. Ende 2021 stimmten die 38 OECD-Mitglieder dafür, Unternehmen ab einem Konzernumsatz von 750 Millionen Euro einer international gültigen Mindeststeuer von 15 Prozent zu unterziehen. Diese globale Mindeststeuer – in der Fachwelt „BEPS 2.0“ (Base Erosion and Profit Shifting) genannt – wurde 2024 eingeführt. 102 weitere Staaten sind dem Abkommen inzwischen beigetreten.

Obwohl die USA ebenfalls OECD-Mitglied sind, hat sich Donald Trump (Republikaner) seit seinem zweiten Amtsantritt massiv gegen das von seinem Vorgänger Joe Biden (Demokrat) unterzeichnete BEPS-2.0-Abkommen ausgesprochen und mit Gegenmaßnahmen gedroht. BEPS 2.0 wurde bislang vom Kongress nicht in amerikanisches Recht umgesetzt. Trotz Unterzeichnung dürfte es bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen auch künftig nicht ratifiziert werden.

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G7 hat Trumps Druck nachgegeben

Nachdem sich die G7-Staaten kürzlich bei ihrem Jahrestreffen in Kanada darauf verständigt hatten, US-Firmen von der globalen Mindeststeuer auszunehmen, ist diese von Trump geplante „Vergeltungssteuer“ nun entfallen. G7 sind die größten westlichen Industriestaaten USA, Deutschland, Großbritannien, Kanada, Frankreich, Italien und Japan, die alle ebenfalls Mitglieder der OECD sind.

„Es ist gut, dass sich die G7 und die US-Regierung zur sogenannten Section 899 geeinigt haben“, kommentiert der Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer. „Die ursprünglich vorgesehene Regelung hätte deutsche Unternehmen, die in den USA investieren, erheblich belastet.“

Der Investitionsstandort USA wäre andernfalls „extrem beeinträchtigt und die Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen gehemmt worden“, gibt Volker Treier zu bedenken. Die Rücknahme der Vergeltungsmaßnahme „bringt ein gutes Stück Rechts- und Planungssicherheit zurück und stärkt auch deutsche Unternehmen bei ihrem Engagement auf dem US-amerikanischen Markt“.

Jedoch zeigte sich nicht nur die G7 über die Rücknahme der Vergeltungssteuer zufrieden. Auch in der amerikanischen Hauptstadt Washington, D.C. meldete sich etwa das Investment Company Institute (ICI) zu Wort und erklärte: Das ICI begrüße, dass Section 899 nach der Vereinbarung der Regierung mit den G7-Ländern aus dem BBB gestrichen worden sei, damit die USA „weiterhin das wichtigste Zielland für globale Investoren bleiben“.

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Made in USA wird stark gefördert

Nachdem festgestellt werden konnte, welche Auswirkungen das BBB nicht auf die deutsche Wirtschaft haben wird, stellt sich die Frage: Welche Konsequenzen gibt es? Möglicherweise nur indirekte. Denn beim BBB handelt es sich in erster Linie um ein innenpolitisches amerikanisches Steuergesetz. Doch der Teufel liegt im Detail, sodass auch die deutsche Autoindustrie in Teilen betroffen sein könnte. Denn das BBB sieht ein Ende der Steuervergünstigungen für Elektroautos vor.

Diese Neuerung betrifft unmittelbar den E-Auto-Hersteller und Tesla-Chef Elon Musk, bis vor Kurzem noch ein enger Berater Trumps. Er bezeichnete das BBB als „ekelhafte Abscheulichkeit“ und gründete kürzlich eine eigene „Amerika-Partei“, unter anderem um gegen das BBB vorzugehen.

Aus dem BBB geht deutlich hervor, dass es zudem gezielt den Kauf von Fahrzeugen fördert, die in den USA hergestellt werden. Wer einen „amerikanischen“ Neuwagen kauft, kann vom Kaufpreis 10.000 Dollar steuerlich geltend machen. Auch die deutschen Marken Volkswagen, BMW und Mercedes-Benz fallen unter diese Vergünstigung, denn sie produzieren in den USA. Audi hingegen ist eine reine Exportmarke und ist damit von dem neuen Steuergesetz unmittelbar betroffen.



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