Urlaub in Österreich könnte teuer werden: Automatische Zufahrtskontrollen ab 2026
In Kürze:
- Ab Mai 2026 sollen in Österreich Städte sensible Zufahrtszonen per Kamera überwachen dürfen.
- Eine Kennzeichenerfassung mit einem automatischen Datenbankabgleich soll Bußgelder ermöglichen.
- Auch ausländische Fahrzeuge sind betroffen, mit grenzüberschreitender Vollstreckung.
- Kritik am System: Der Autofahrerverband ARBÖ bezeichnet es als „bürokratisches Monster“ mit technischen Schwächen.
In Österreich plant das Verkehrsministerium, ab Mai 2026 ein neues System zur Verkehrsüberwachung einzuführen. So sollen Städte die Möglichkeit bekommen, sensible Zufahrtszonen automatisch per Kamera zu überwachen. Gemeint sind damit unter anderem verkehrsberuhigte Zonen oder solche, in denen zu bestimmten Zeiten Fahrverbote gelten. In Wien könnte die gesamte Innenstadt betroffen sein.
Soll Lebensqualität in Städten verbessern
Die dazu erforderliche Novelle der Straßenverkehrsordnung hat das Ministerium bereits im Kabinett präsentiert. Eine endgültige Verabschiedung ist laut dem österreichischen Monatsmagazin „KOSMO“ für nächstes Jahr geplant. Fahrzeuge wären dann nur noch berechtigt, in die entsprechenden Zonen einzufahren, wenn sie über eine elektronische Berechtigung verfügen.
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Dabei soll die kamerabasierte Kennzeichenerfassung einen automatischen Abgleich mit einer zentralen Datenbank herbeiführen. Tritt auf diese Weise zutage, dass es an einer Zufahrtsberechtigung fehlt, drohen Bußgelder von bis zu 150 EUR. Das zumindest wäre der Normalfall. Theoretisch wäre gemäß Paragraf 99 der österreichischen StVO eine Geldstrafe von bis zu 726 EUR möglich – bis zu 2.180 Euro im Wiederholungsfall.
Das neue System soll nicht mehr nur für Fahrer mit österreichischen Kennzeichen gelten. Diese werden nur schneller erfasst, weil der Abgleich automatisch über das Zulassungsregister erfolgt. Bei ausländischen Kennzeichen ist eine manuelle Nachbearbeitung erforderlich, da es eine Echtzeitabfrage bisher nicht auf EU-Ebene gibt.
Grenzüberschreitende Vollstreckung kein Problem
Der österreichischen Verkehrsverwaltung zufolge ist ein technischer Abgleich mit anderen europäischen Fahrzeugregistern jedoch ohne größere Probleme möglich. Wie bereits bei anderen Verkehrsübertretungen üblich, müssen Autofahrer aus anderen EU-Staaten auch hier mit grenzüberschreitenden Zahlungsaufforderungen rechnen. Die Übermittlung wird voraussichtlich nur etwas länger dauern als bei österreichischen Fahrzeugbesitzern.
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Immerhin müssen die Zonen, um eine Zahlungsverpflichtung auslösen zu können, gut erkennbar ausgewiesen sein. Dies soll durch neue Verkehrsschilder mit Kamerasymbol und entsprechende Bodenmarkierungen erfolgen. Passieren dürfen registrierte Fahrzeuge wie jene von Anwohnern, Lieferdiensten oder Einsatzkräften.
ARBÖ: Gesetzentwurf unausgegoren
Derzeit befindet sich der Entwurf noch in der Begutachtungsphase. Interessensgruppen können noch Anmerkungen und Stellungnahmen übermitteln. Es wird auch Pilotstädte geben, die jedoch noch ihrer Bestimmung harren. Den Städtebund zufolge haben Wien, Graz, Linz, St. Pölten und Leoben Interesse gezeigt. Sollte der Termin Mai 2026 bezüglich des Inkrafttretens eingehalten werden können, ist ab Sommer 2026 mit den ersten Testprojekten zu rechnen.
Einer Machbarkeitsstudie in Wien zufolge ließen sich durch die Neuregelung allein im 1. Bezirk täglich bis zu 15.700 Einfahrten vermeiden. Dies solle Lebensqualität schaffen und Platz für Verkehrsberuhigung und Begrünung bieten.
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Kritisch sieht der SPÖ-nahe Autofahrerverband ARBÖ das Gesetzesvorhaben. Wie „KOSMO“ berichtet, ist dort von einem „bürokratischen Monster“ mit erheblichen praktischen Schwächen die Rede. So fehlten bislang nachvollziehbare Regelungen zum Umgang mit Fehlererkennungen. Auch sei unklar, wie Mietwagen oder Besitzer von Wechselkennzeichen zu behandeln wären.
Motorräder bis auf Weiteres ausgenommen
Besonders kritisch sieht man die zumindest vorläufige Ausnahme von Motorrädern von der Erfassung. Diese seien zwar tendenziell besonders lärmintensiv. Die Regierung sieht jedoch technische Schwierigkeiten bei der rückseitigen Erkennung der Kennzeichen. Konsequenz davon könne sein, dass gerade diese weiterhin ungehindert in den verkehrsberuhigten Zonen fahren könnten.
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