USA: Supreme Court bestätigt Verbot geschlechtsverändernder Behandlungen bei Minderjährigen

Am Mittwoch, 18. Juni, hat der Supreme Court in den USA Bundesstaaten den Rücken gestärkt, die gegen geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Minderjährigen vorgehen. Mit sechs zu drei Stimmen hat der Oberste Gerichtshof ein entsprechendes Gesetz des Staates Tennessee aus dem Jahr 2023 für verfassungsgemäß erklärt. Das Urteil in der Sache United States v. Skrmetti enthält Festlegungen, auf die sich nun auch andere Bundesstaaten mit ähnlichen Gesetzen berufen können.
Supreme Court hielt nicht einmal eine strenge Prüfung für angebracht
Das Tennessee-Gesetz SB1 untersagt es medizinischen Fachkräften, Minderjährigen Pubertätsblocker oder gegengeschlechtliche Hormone zu verabreichen. Zudem ist es verboten, chirurgische Eingriffe an ihnen vorzunehmen, wenn diese der Identifikation eines anderen als ihres biologischen Geschlechts dienen.
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Der Gesetzgeber will auf diese Weise der staatlichen Schutzverpflichtung gegenüber Minderjährigen gerecht werden, denen die Reife fehle, langfristige Folgen solcher Eingriffe abzuschätzen. Der Supreme Court begnügte sich bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bereits mit jener des „rational basis“-Standards.
Dies ist der Mindeststandard der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. Um aus Sicht des Supreme Court als unbedenklich zu erscheinen, reicht es dabei aus, dass dieses einen „vernünftigen Bezug zu einem legitimen staatlichen Interesse“ aufweist. Dies wurde im gegenständlichen Fall bejaht. Der Supreme Court sieht mehrheitlich keinen Anlass, anzunehmen, dass eine strengere Prüfung erforderlich wäre.
Mehrheit sieht keine Diskriminierung einer vulnerablen Gruppe
Ein strengerer Prüfungsmaßstab – „intermediate scrutiny“ oder „strict scrutiny“ – wäre erforderlich, wenn ein Gesetz potenziell eine vulnerable Gruppe treffen würde. Maßstäbe dafür sind Faktoren wie eine Geschichte der Diskriminierung, Stereotypisierung, sichtbare Behinderungen oder faktische Machtlosigkeit im politischen Prozess. Auch Maßnahmen, die Grundrechte berühren, fallen unter diesen Maßstab.
Die Mehrheit der Richter sah in der SB1 keine Unterscheidung nach verdächtigen Merkmalen. Das Gesetz differenziere nicht nach Rasse, Herkunft oder Religion und auch nicht nach Geschlecht, sondern nur nach Alter. Chief Justice John Roberts, der die Mehrheitsmeinung verfasste, wies verfassungsmäßige Bedenken zurück. Das Gesetz diskriminiere niemanden aufgrund seines biologischen oder empfundenen Geschlechts. Es beruhe einzig auf medizinischen und entwicklungspsychologischen Überlegungen zum Schutz Minderjähriger.
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Die Bundesregierung in Washington hatte in der Zeit der Präsidentschaft Joe Bidens den Versuch unternommen, die SB1 für verfassungswidrig erklären zu lassen. Dabei berief sie sich auf die Entscheidung des Supreme Court in der Sache Bostock v. Clayton County aus dem Jahr 2020. In dieser hieß es, eine Diskriminierung von Transpersonen am Arbeitsplatz komme einer Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts gleich.
Supreme Court sah keine Analogie zum Bostock-Fall von 2020
Die Mehrheit der Richter am Supreme Court sah die Gleichbehandlungsklausel des 14. Zusatzartikels durch das Gesetz jedoch nicht als berührt an. Bostock beziehe sich ausschließlich auf den Titel VII des Civil Rights Act, der den Arbeitsplatz betreffe.
Gegenmeinungen kamen von den Richterinnen Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson. Sotomayor warf der Mehrheit ihrer Kollegen vor, sich aus der Verantwortung zu stehlen, wo sie eine solche wahrnehmen sollten. Da sich das Gesetz in Tennessee auch am Trans-Status ausrichte, sei eine strengere Prüfung geboten. Durch ihre „logischen Verrenkungen“ bewirke die Mehrheit der Richter einen „tiefgreifenden Schaden“ für die Gleichbehandlung.
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Amy Coney Barrett stimmte mit der Mehrheit. Sie gab jedoch zusätzlich noch die Auffassung zu Papier, dass der Status als Transgender keine geschützte Klasse wie Rasse oder Geschlecht darstelle. Transidentität sei nicht durch ein festes, unveränderliches Merkmal definiert. Das zeige auch der Umstand, dass viele Betroffene im Laufe ihres Lebens „detransitionieren“.
Samuel Alito äußerte, der Begriff „transgender status“ sei juristisch nicht klar genug definiert, um als Grundlage für strengere Prüfmaßstäbe zu taugen.
Signal für die Nation: Weitere Staaten könnten nachziehen
Generalstaatsanwältin Pam Bondi lobte das Urteil. Es ermögliche den Bundesstaaten, Kinder „vor genitaler Verstümmelung und irreversiblen Schäden zu schützen“. Die Regierung selbst hatte vor Gericht am Ende die Position des Justizministeriums unter Joe Biden zurückgezogen. Nach der Amtsübernahme durch Donald Trump vertrat auch sie die Position, die SB1 stelle keine Diskriminierung im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes dar.
Demgegenüber verurteilte der Führer der Demokraten im Senat, Chuck Schumer, die Entscheidung als Teil eines „grausamen Feldzugs“ der Republikaner gegen Trans-Kinder. Damit wollten diese lediglich von größeren Problemen wie der Gesundheitsversorgung ablenken. Auch die American Civil Liberties Union (ACLU) sprach von einer „verheerenden Niederlage für Transmenschen“. Sie wolle jedoch weiter gegen Gesetze dieser Art vorgehen.
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Der Initiator des Gesetzes, State Senator Jack Johnson aus dem Williamson County, zeigte sich „dankbar“ gegenüber dem Supreme Court. Dieser habe sein Gesetz zum „Schutz von Kindern vor irreversibler Körperverstümmelung“ bestätigt:
„Unser Gesetz war der Testlauf für die Nation, und jetzt ist es möglich, im gesamten Land Kinder vor diesen barbarischen Praktiken zu schützen.“
I’m grateful the Supreme Court affirmed the law I passed to protect children from irreversible body mutilation.
Our law was the test case for the nation, and now, children across the nation can be protected from these barbaric practices. pic.twitter.com/aTVrh5q2iZ
— Jack Johnson (@SenJohnson) June 18, 2025
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