„Absoluter Horror“: Video-Streamer in Frankreich während Live-Übertragung gestorben

In Frankreich ist ein Video-Streamer während einer Liveübertragung im Internet gestorben. Wie die Staatsanwaltschaft in Nizza am Dienstag bestätigte, wurden Ermittlungen zur Todesursache des 46-Jährigen eingeleitet.
Sein Tod sei am Montag im Ort Contes nördlich von Nizza während der Übertragung eines Livestreams festgestellt worden. Der Mann trat französischen Medien zufolge in Internet-Videos unter dem Pseudonym „Jean Pormanove“ alias „JP“ auf.
In den Videos ließ er sich von zwei weiteren Männern auf verschiedene Art und Weise Schmerzen zufügen. In einigen noch verfügbaren Filmen ist zu sehen, wie er sich ohne Schutzausrüstung mit Farbkugeln beschießen oder schlagen ließ. Die Videos wurden auf mehreren Plattformen veröffentlicht, hauptsächlich jedoch auf der australischen Plattform Kick. „JP“ hatte dort zehntausende Abonnenten.
In dem Video, das den toten Streamer zeigt, war zu sehen, wie er unbeweglich unter einer Decke auf einem Bett liegt, berichteten Internetnutzer, die den Clip gesehen hatten. Im Raum sind demnach zwei weitere Männer, von denen einer mit einer kleinen Wasserflasche nach „JP“ wirft.
Einer der beiden weiteren Streamer verkündete am Montag den Tod seines „Mitstreiters“ und „Partners“ und rief dazu auf, das Video, das die Leiche zeigt, nicht zu verbreiten. Der Film war am Dienstag auf Kick nicht mehr verfügbar.
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„Absoluter Horror“
Frankreichs Digitalministerin Clara Chappaz bezeichnete den Fall des verstorbenen Streamers am Dienstag im Onlinedienst X als „absoluten Horror“. Sie habe die Aufsichtsbehörden eingeschaltet und Kick um eine Stellungnahme gebeten.
Kick erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, das Unternehmen sei „tief bestürzt“ über den Tod des Streamers. Die Umstände würden untersucht. Das Unternehmen setze sich entschieden für den Schutz der Streamer ein. Die australische Plattform ist für ihre relativ schwache Moderation von Inhalten bekannt. Streamer erhalten dort einen deutlich höheren Anteil der Einnahmen als bei Konkurrenzplattformen.
Ermittlungen im Januar eingeleitet
Die Videos von „JP“ und seinem Mitstreitern waren einem breiteren Publikum durch einen Artikel in der französischen Enthüllungsplattform „Mediapart“ bekannt geworden. Nach dem Bericht hatte die Polizei im Januar Ermittlungen eingeleitet, unter anderem wegen „vorsätzlicher Gewalt gegen schutzbedürftige Personen“.
Sowohl die Verdächtigen als auch das mutmaßliche Opfer hätten bestritten, das Straftaten begangen worden sein, teilte die Staatsanwaltschaft damals mit, ohne die Namen von „JP“ und seinen Streaming-Partnern zu nennen. (afp/red)
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