Österreich ist gegen die Umverteilung von Migranten

Der erste EU-Migrationsbericht steht bevor, auf dessen Basis entschieden werden soll, welche Länder die nächsten Migranten aufnehmen müssen. Vor der Veröffentlichung am Mittwoch äußert sich Österreich dazu.
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Asylunterkunft (Archiv)Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times11. Oktober 2025

Österreich lehnt eine Umverteilung von Migranten, eine sogenannte „Relocation“, innerhalb Europas strikt ab.

„Österreich war und wird immer gegen eine Umverteilung sein, weil es in der Praxis schon in der Vergangenheit nicht funktioniert hat“, sagte Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) der „Welt am Sonntag“.

Das sagt Karner nur wenige Tage vor dem Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg (Dienstag) und vor Veröffentlichung des „Europäischen Asyl- und Migrationsberichts“ durch die EU-Kommission (Mittwoch).

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Zudem forderte Karner Brüssel auf, bei der geplanten Umverteilung nicht nur die aktuellen Entwicklungen, sondern auch die Vergangenheit zu berücksichtigen.

„Unser Land hat in den letzten Jahrzehnten schon sehr viel an Solidarität geleistet und viel an Vorleistung erbracht. Die EU-Kommission muss berücksichtigen, wie viele Menschen ein Mitgliedstaat wie Österreich in der Vergangenheit bereits aufgenommen hat.“

Umverteilung durch Solidaritätsmechanismus

Hintergrund: Die EU-Kommission wird am kommenden Mittwoch erstmalig ihren jährlichen „Europäischen Asyl- und Migrationsbericht“ vorstellen. Darin wird festgestellt, wie stark die einzelnen Mitgliedstaaten durch Migration belastet sind.

Weiterhin soll auf Basis der aktuellen Migrationsströme festgelegt werden, wie viele Umverteilungen innerhalb der EU im Rahmen des sogenannten Solidaritätsmechanismus notwendig sind und wie groß der sogenannte Jährliche Solidaritätspool damit sein soll.

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Die endgültige Festlegung der Verteilungsquoten für die einzelnen EU-Länder, die darüber entscheiden, welche Länder entlastet werden und welche Länder wie viele Migranten aus anderen EU-Staaten aufnehmen müssen, erfolgt dann durch den Europäischen Rat (Summe der 27 EU-Regierungen) bis Ende des Jahres.

Der Solidaritätsmechanismus ist ein zentrales Element des reformierten „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). Die GEAS-Reform tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase. (dts/red)



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