Weitergabe von Daten zu Krankheitserregern: Die zentralen Punkte des WHO-Pandemievertrags

Die 78. Weltgesundheitsversammlung in Genf verabschiedete das globale Pandemie-Abkommen. Die mehr als 190 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatten sich Mitte April nach zähen, dreijährigen Verhandlungen darauf geeinigt.
Nach der Corona-Krise soll die Vereinbarung die Welt besser auf künftige Pandemien und Gesundheitskrisen vorbereiten. Ein Überblick über zentrale Punkte:
Ziel: Pandemien verhindern
Das Abkommen zielt darauf ab, „Pandemien zu verhindern, sich auf sie vorzubereiten und auf sie zu reagieren“. Die Rechte der Mitgliedstaaten sollen dabei in allen Bereichen respektiert werden. Geleitet von den Grundsätzen Gerechtigkeit, Solidarität und Transparenz fordert der Text, dass gesundheitspolitische Entscheidungen basierend auf den „besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen“ zu treffen sind.
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Prävention und Kontrolle
In dem Abkommen werden alle WHO-Mitgliedstaaten aufgerufen, ihre Kapazitäten zur Prävention und Kontrolle von Pandemien auszubauen.
Dazu zählt, Infektionskrankheiten und deren Wiederauftreten systematisch zu überwachen, Maßnahmen zur Früherkennung und Begrenzung von Krankheiten zu stärken, Impfkampagnen auszuweiten und biologische Risiken aus Laboren strikt zu kontrollieren.
Ein besonderes Augenmerk soll auf möglichen Übertragungswegen von Krankheiten zwischen Tieren und Menschen liegen.
Lokale und nachhaltige Produktion
Eine gerechtere geografische Verteilung von medizinischen Produkten ist ein Anliegen. Deshalb soll die weltweite Produktion von pandemiebezogenen Gesundheitsprodukten insgesamt gesteigert und lokaler werden.
Durch den Ausbau weltweiter Produktionskapazitäten, etwa von Impfstoffen, Medikamenten und Tests, könnte in einem pandemiebedingten Notfall die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage geschlossen werden.
Technologietransfer
Uneinigkeit herrschte bis kurz vor Abschluss der Verhandlungen über eine Passage des Abkommens, bei der es um den Technologietransfer für pandemiebezogene Gesundheitsprodukte an Entwicklungsländer geht.
Einige Länder – vor allem Produzenten dieser Produkte – lehnten zunächst jede Verpflichtung zur Weitergabe von Wissen und Technologien ab. Die Differenzen wurden überwunden, indem hinzugefügt wurde, dass jeglicher Technologietransfer „in beidseitigem Einverständnis“ erfolgen müsse. Der Transfer soll maßgeblich in Zentren der WHO stattfinden.
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Weitergabe von Daten zu Krankheitserregern
Kernstück der Vereinbarung ist ein neuer Mechanismus, der die rasche Weitergabe von Daten über Krankheitserreger an Pharmaunternehmen in Kombination mit einem Vorteilsausgleich (PABS) ermöglichen soll.
Mit dem neuen Mechanismus soll die Pharmaindustrie in der Lage sein, möglichst schnell mit der Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten zu beginnen. Die Teilnahme ist für die Pharmafirmen freiwillig.
Die Unternehmen müssen der WHO im Gegenzug 20 Prozent ihrer pandemierelevanten Gesundheitsprodukte zur Verfügung stellen, den sogenannten Vorteilsausgleich. Mindestens die Hälfte davon sind Spenden, der Rest erhält Vorzugspreise.
Für die technische Umsetzung dieses Mechanismus soll bei der Weltgesundheitsversammlung eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die die technischen Details aushandelt.
Lieferketten und Logistik
Das Abkommen sieht zudem ein neues weltweites Netzwerk für den Transport und die Verteilung von medizinischen Produkten vor, um in humanitären Krisensituationen einen gerechteren Zugang zu ermöglichen. Dieses Netzwerk von Lieferketten und Logistik (GSCL) baut die WHO in Partnerschaft mit relevanten Beteiligten auf und koordiniert es.
Inkrafttreten
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur technischen Umsetzung des PABS sollen voraussichtlich bei der nächsten Weltgesundheitsversammlung 2026 von den WHO-Mitgliedstaaten abgesegnet werden. Danach kann die Ratifizierung des gesamten Pandemie-Abkommens beginnen. Damit es in Kraft treten kann, müssen es 60 Mitgliedstaaten ratifizieren. (afp/red)
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