WHO-Pandemievertrag angenommen

Chaotische Zustände wie bei der Corona-Pandemie sollen sich nicht wiederholen. Die WHO-Mitgliedsländer haben sich jetzt auf einen Pandemievertrag geeinigt.
Im Vertrag festgehalten: Die WHO kann keinen Impfzwang oder Lockdowns anordnen.
Im Vertrag festgehalten: Die WHO kann keinen Impfzwang oder Lockdowns anordnen.Foto: Magali Girardin/KEYSTONE/dpa
Epoch Times20. Mai 2025

Die Mitgliedsländer der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben den Pandemievertrag angenommen. Damit soll Panik und Chaos wie während der Corona-Pandemie im Fall einer neuen großen Gesundheitsnotlage verhindert werden.

Bei ihrer Jahresversammlung nahmen die Delegationen der Mitgliedsländer ohne Abstimmung den Vertrag an. Der Konferenzvorsitzende fragte, ob es Vorbehalte gebe. Als sich niemand meldete, erklärte er den Vertrag für angenommen. Im Plenum brach daraufhin Applaus aus.

Bis es zu dieser Abstimmung kam, war es allerdings ein langer Weg. Ihr gingen mehr als drei Jahre Verhandlungen voraus, verbunden mit diversen Änderungen. Wie Epoch Times berichtete, wurde aus dem Entwurf eine Bestimmung gestrichen, wonach die Mitgliedstaaten „die WHO als leitende und koordinierende Behörde für die internationale Reaktion auf die öffentliche Gesundheit anerkennen“. Sie sollten sich zudem verpflichten, die Richtlinien der WHO während eines Gesundheitsnotstands zu befolgen. Die WHO kann also während einer Pandemie keine Lockdowns oder einen Impfzwang anordnen.

Um was geht es?

Er regelt unter anderem eine geordnete Beschaffung von Schutzmaterial im Fall einer Pandemie, bessere Überwachung von Krankheiten bei Tieren und Menschen, einen Technologietransfer, so dass auch in ärmeren Ländern Medikamente und Impfstoffe produziert werden können.

Ein neues System soll zudem sicherstellen, dass Impfstoffe zügig produziert und ärmere Länder fair mit Impfstoffen versorgt werden. Details dafür müssen noch ausgehandelt werden.

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Kern des Abkommens ist der schnelle Austausch über neue Krankheitserreger zwischen Staaten und Pharma-Unternehmen, um die rasche Entwicklung von Gegenmitteln zu ermöglichen.

Die Zusammenarbeit ist freiwillig, das Abkommen verpflichtet kein Land und kein Unternehmen zum Technologietransfer für pandemiebezogene Gesundheitsprodukte, etwa an Entwicklungsländer. Vielmehr wurde in dem Abkommen festgehalten, dass jeglicher Technologietransfer „in beidseitigem Einverständnis“ erfolgen müsse.

60 Staaten müssen es ratifizieren, damit es in Kraft tritt

Für die Zusammenarbeit mit Pharma-Firmen ist ein Vorteilsausgleich vorgesehen. Die teilnehmenden Unternehmen bekommen Zugang zu den Daten über einen neu aufgetretenen Erreger, um schnell Impfstoffe, Medikamente und Tests entwickeln zu können. Im Gegenzug müssen sie der WHO 20 Prozent ihrer pandemierelevanten Gesundheitsprodukte zur Verfügung stellen, davon mindestens die Hälfte als Spende und den Rest zu Vorzugspreisen.

Die technische Umsetzung des Vorteilsausgleichs muss noch von einer Arbeitsgruppe vereinbart werden. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollen voraussichtlich bei der nächsten Weltgesundheitsversammlung 2026 von den WHO-Mitgliedstaaten abgesegnet werden.

Danach kann die Ratifizierung des gesamten Pandemie-Abkommens beginnen. Damit es in Kraft treten kann, muss es von 60 Mitgliedstaaten ratifiziert worden sein.

Die 78. Weltgesundheitsversammlung hatte am Montag in Genf begonnen. Am Abend wurde das Pandemie-Abkommen zunächst von einem wichtigen WHO-Ausschuss einstimmig abgesegnet.

Nun wurde die Vereinbarung, über die mehr als drei Jahre lang verhandelt worden war, auch von der Weltgesundheitsversammlung, dem höchsten Entscheidungsgremium der WHO, angenommen.

Die 78. Weltgesundheitsversammlung hatte am Montag in Genf begonnen. Am Abend wurde das Pandemie-Abkommen zunächst von einem WHO-Ausschuss einstimmig abgesegnet. Am Tag darauf nahm ihn auch das höchste Entscheidungsgremium der WHO, die Weltgesundheitsversammlung, an. (dpa/afp/red)



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