13.000 Euro plus Zuschläge: Baerbocks neues Leben in New York zahlt Deutschland

Annalena Baerbock ist zur Präsidentin der UN-Generalversammlung gewählt worden. Ihr neues Amt bringt nicht nur internationale Verantwortung, sondern auch erhebliche Kosten mit sich – getragen von deutschen Steuerzahlern. Während die Öffentlichkeit über das diplomatische Prestige diskutiert, lohnt sich ein Blick auf Gehalt, Zuschläge und Hintergründe der Besetzung.
Baerbock kennt ihren designierten neuen Arbeitsplatz noch als Außenministerin. (Archivbild)
Baerbock kennt ihren designierten neuen Arbeitsplatz noch als Außenministerin. (Archivbild)Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 7. Juni 2025

Am Montag, 2. Juni, hat die UNO-Generalversammlung die frühere deutsche Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zu ihrer Präsidentin gewählt. Ab September wird sie dieses Gremium für die Dauer eines Jahres leiten und dafür ihren Lebensmittelpunkt nach New York verlegen.

Bereits die Umstände ihrer Bestellung hatten in Deutschland und auch international für Diskussionen gesorgt. Immerhin wäre ursprünglich die erfahrene Diplomatin Helga Schmid für diesen Posten vorgesehen gewesen. Erst nach der vorgezogenen Bundestagswahl hatten sich die scheidende Regierung von Olaf Scholz und die Koalitionsverhandler von Union und SPD auf Baerbock als Kandidatin geeinigt. Fragen tauchen nun jedoch auch mit Blick auf die finanziellen Konsequenzen dieses Karriereschritts auf.

Was Baerbock aus den Mitteln der UNO erhält

Die Präsidentin der UNO-Generalversammlung wird, obwohl es sich um ein Amt der Vereinten Nationen handelt, nicht von diesen selbst bezahlt. Die UNO, die 2025 mit einem Gesamtetat von 3,75 Milliarden US-Dollar ausgestattet ist, von denen 5,69 Prozent aus Deutschland stammen, übernimmt lediglich die sogenannten Protokollkosten.

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Zu diesen zählen die Bereitstellung und Ausstattung eines Büros im Hauptquartier der UNO in New York und die Finanzierung eines Sekretariats und Mitarbeiterstabes. Die Vereinten Nationen kommen auch für die Kosten offizieller Reisen im Rahmen der Tätigkeit auf und für die Organisation von Sitzungen und Veranstaltungen.

Baerbock stehen auch UN-Mittel für Übersetzungs- und Dolmetscherdienste während offizieller Termine und Aufwandsersatz für protokollarische Geschenke und Repräsentationsausgaben zu. Für offizielle Anlässe stellt die UNO auch Dienstfahrzeuge und Fahrdienste zur Verfügung.

Monatsbezüge von knapp 25.000 Euro in der Zeit als Außenministerin

Dass das Herkunftsland das Gehalt für die von ihm gestellte Präsidentin der UN-Generalversammlung zahlt, entspricht den diplomatischen Gepflogenheiten. Es gilt als Ausdruck der Diplomatie als nationalstaatliche Repräsentation, die ursprünglich auch im Bereich der Vereinten Nationen eine erhebliche Bedeutung hatte.

In ihrer neuen Funktion ist Baerbock nach der deutschen Besoldungsgruppe B9 eingestuft. In diese Fallen unter anderem Botschafter oder Staatssekretäre. Das Grundgehalt liegt dort im Moment bei monatlich rund 13.000 Euro. Das ist deutlich weniger als das Gehalt, das die Grünen-Politikerin in ihrer Zeit als Bundesaußenministerin bezogen hatte.

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Als solche hatte Baerbock ein Ministergehalt von etwa 15.500 Euro im Monat bezogen. Dazu kamen eine pauschale Aufwandsentschädigung von rund 310 Euro im Monat und ein Ortszuschlag von knapp 1.100 Euro. Da die Politikerin gleichzeitig aber auch noch Bundestagsabgeordnete war, erhielt sie zusätzlich eine um 50 Prozent reduzierte Abgeordnetenentschädigung und eine um ein Viertel reduzierte Aufwandspauschale. In Summe belief sich dies auf etwa 8.600 Euro – was insgesamt monatliche Bezüge von fast 25.000 Euro ergab.

Baerbock kann mit erheblichen weiteren Zuschlägen rechnen

In New York kommen zum Grundgehalt von etwa 13.000 Euro jedoch ebenfalls noch Zuschläge hinzu. Diese werden ebenfalls vom deutschen Staat bezahlt, weil es sich um Ansprüche entsandter Beamter handelt. Die hohen Wohnkosten in New York für Baerbock selbst und für zwei Töchter, die mitkommen, werden durch einen noch nicht exakt zu beziffernden Mietzuschuss flankiert.

Dazu kommen Familienzuschläge, Schulgeldzuschläge für eine internationale Bildungseinrichtung zugunsten der Kinder und Umzugskosten. Es ist auch davon auszugehen, dass ein Zuschuss für eine Haushaltshilfe bewilligt wird. Die genauen Zahlen dazu werden erst absehbar sein, wenn die familiären und wohnlichen Gegebenheiten vor Ort geordnet sind. Bis dato bleiben sie hinter verschlossenen Türen. Von Zuschlägen in Höhe von mehreren tausend Euro ist jedoch auszugehen.

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Nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt hätte Baerbock für die ersten drei Monate einen Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von etwa 18.000 Euro gehabt. Anschließend wären ihr über maximal zwei Jahre noch 9.000 Euro zugestanden – insgesamt bis zu 240.000 Euro. Diese sind auf der Grundlage ihres Ministergehalts errechnet, ein gesonderter Anspruch aus der Abgeordnetentätigkeit besteht nicht mehr.

Anspruch auf Übergangsgeld lebt nach Ende der UNO-Tätigkeit wieder auf

Allerdings müssen sich Bezugsberechtigte von Übergangsgeld Einkünfte, die sie in dieser Zeit beziehen, auf dieses anrechnen lassen. Baerbocks Einkünfte inklusive der Zuschläge ab September werden deutlich höher als die ihr noch zustehenden 9.000 Euro. Das führt zu einem vollständigen Entfall des Anspruchs auf noch zustehende Übergangsleistungen.

Sobald die Amtszeit als Präsidentin der UNO-Generalversammlung beendet ist, lebt der Anspruch auf Übergangsgeld für Baerbock für den noch offenen Rest der Anspruchsdauer wieder auf. Auch hier gilt jedoch, dass allfällige eigene Einkünfte wieder in Abzug zu bringen sind. Dienstgeber der früheren Ministerin bleibt in der Zeit der Tätigkeit in New York weiter das Auswärtige Amt.



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