2.500 Euro Zwangsgeld pro nicht erteiltem Visum: Berlin lenkt ein

In Kürze:
- Die Bundesregierung nimmt das Aufnahmeverfahren für Afghanen in Pakistan wieder auf.
- Das Verwaltungsgericht Berlin setzte mit Eilbeschlüssen eine Frist bis 10. September.
- Über 2.000 Betroffene warten seit bis zu zwei Jahren auf eine Ausreise nach Deutschland.
- Erste Familien sollen in den kommenden Tagen über Dubai oder Istanbul einreisen.
Nach Monaten der Blockade wird die Bundesregierung offenbar mit der Aufnahme von Afghanen beginnen, die trotz einer Aufnahmezusage in Islamabad festsitzen. Die „WELT“ hatte als Erstes darüber berichtet.
Wie viele Personen und wann sie in Deutschland eintreffen werden, ist weiterhin offen. Seit bis zu zwei Jahren halten sich jedoch mehr als 2.000 afghanische Staatsangehörige in Pakistan auf, die mit ihren Familien im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms aufgenommen werden sollten. Im April hatte die Bundesregierung den sofortigen Stopp von weiteren Aufnahmen erklärt. Dieser sollte auch mit Blick auf die bisher nicht zum Abschluss gebrachten Fälle in Pakistan gelten.
Gericht soll Zwangsgeld von 2.500 Euro pro Fall angedroht haben
Einige der Betroffenen sollen bereits seit knapp zwei Jahren auf den Abschluss ihres Aufnahmeprozesses warten. Doch sollen laut „WELT“ in den kommenden Tagen erste Familien nach Deutschland gebracht werden. Wie bereits in der Vergangenheit üblich, soll der Transport der Schutzsuchenden mit Linienflügen über Dubai oder Istanbul erfolgen.
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Den Ausschlag für das Einlenken sollen mehrere Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin gegeben haben. Diese sind in den vergangenen Wochen in mehreren Fällen ergangen, in denen Betroffene geklagt hatten. Die Kläger hatten ihre Anträge darauf gestützt, dass die Bundesrepublik durch ihre bestandskräftigen und nicht widerrufenen Aufnahmezusagen gebunden sei.
Die Bundesregierung wurde angewiesen, den Klägern bis zum 10. September die erforderlichen Visa auszustellen. Andernfalls wurde ein Zwangsgeld von 2.500 Euro angedroht. Das Auswärtige Amt soll zumindest einen Teil seiner anfänglichen Beschwerden gegen die Eilbeschlüsse beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgezogen haben.
Afghanen warten teilweise seit Jahren auf Aufnahme
Bei den afghanischen Staatsangehörigen, die jedoch auf eine Einreise nach Deutschland hoffen dürfen, soll es sich um „besonders gefährdete“ Personen handeln. Als solche gelten unter anderem sogenannte Ortskräfte, die zwischen der US-geführten Invasion 2001 und der Rückkehr der Taliban an die Macht 2021 mit den US-Truppen und ihren Verbündeten wie Deutschland zusammengearbeitet hatten.
Bisher sind laut Bundesregierung Stand April 2024 20.300 Ortskräfte und 33.200 „besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen“ über das Programm eingereist.
Einigen der Afghanen in Islamabad, die bereits über eine Aufnahmezusage, aber noch kein Visum verfügten, drohte zuletzt die Abschiebung in ihr Herkunftsland. Pakistan hatte im November 2023 damit begonnen, afghanische Staatsangehörige zwangsweise zurückzuführen. Seither sollen bereits mehr als 1 Million von ihnen entweder freiwillig oder zwangsweise zurückgekehrt sein.
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Diesen Monat kam es zu Razzien und Festnahmen von Afghanen in Pakistan, die auf ein deutsches Einreisevisum warteten. In mindestens 211 Fällen soll es bereits zu Abschiebungen gekommen sein. Die Regierung in Islamabad forderte Deutschland auch auf, das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige zu beenden. 450 Menschen aus dem Programm sollen von den pakistanischen Behörden festgenommen worden sein, mit dem Ziel der Abschiebung.
Dobrindt rechnete mit Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten
Zuletzt hatte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) Bereitschaft signalisiert, die Aufnahmezusagen für die etwas mehr als 2.000 „abzuarbeiten“. Einschränkend fügte er am 23. August hinzu, dies solle in einer „ordentlichen“ Weise vonstattengehen und könne deshalb einige Monate dauern. Man wolle gewährleisten, dass „wir auch maximale Sicherheit haben darüber, dass wir wissen, wer da kommt, warum er kommt und ob die Aufnahme berechtigt ist“.
Die erforderlichen Prüfungen würden unter Beteiligung des damit vor Ort befassten Personals vonstattengehen.
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Afghanen, die aufgrund des Bundesaufnahmeprogramms Aufnahmezusagen erhalten haben, mussten eigenständig ihre Ausreise nach Pakistan organisieren. An der deutschen Botschaft in Islamabad müssen sie eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Ergibt diese keinen Anlass zur Beanstandung, werden die Visa erteilt. Die Unterbringung der Teilnehmer an dem Aufnahmeprogramm erfolgt in Einrichtungen der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit.
Innenministerium: Es betrifft nur Personen mit noch offenem Verfahren
Auf Nachfrage der Epoch Times hat das Bundesinnenministerium erklärt, dass es grundsätzlich bei der Festlegung des Koalitionsvertrages bleibe. Man werde freiwillige Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich beenden und keine neuen Programme auflegen. Es finde derzeit jedoch bezüglich afghanischer Staatsangehöriger eine Einzelfallprüfung statt, die bereits in der vorangegangenen Wahlperiode im Rahmen eines Aufnahmeprogrammes für eine Aufnahme vorgesehen waren. Dies betreffe auch lediglich noch offene Verfahren.
Die Abläufe unterschieden sich nicht von den bisherigen: Es gehe zunächst um die Klärung der Frage, ob eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage für die Bundesrepublik Deutschland aus der Vergangenheit vorliege. Sei dies der Fall, durchliefen die Personen das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsüberprüfung. Danach könnten Personen im Einzelfall aufgenommen werden. Das Ministerium macht zudem deutlich:
„Wo keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht oder die Sicherheitsüberprüfung negativ verlaufen, wird eine Aufnahme nicht stattfinden.“
Mit einem sehr schnellen Abschluss der Prüfung für alle betroffenen Personen sei nicht zu rechnen, heißt es weiter. Die Ankündigung von Minister Dobrindt, die erforderlichen Prüfungsschritte einzuhalten, bleibe aufrecht. Die betreffenden Personen befänden sich in unterschiedlichen Stadien des Ausreiseverfahrens. Grundsätzlich könnten sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahmezusagen führen könnten.
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