21. August: 16.000 Euro wegen Beleidigung | Festnahme zu Nord Stream | AfD klagt gegen „Verdachtsfall“

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Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckhardt rückt unfreiwillig ins Rampenlicht. Eine gegen sie gerichtete Beleidigung auf der Plattform X ist Teil eines Strafbefehls.Foto: Omer Messinger/Getty Images
Epoch Times21. August 2025

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Angriff auf Öl-Pipeline

Ungarn droht, Stromlieferungen an die Ukraine einzustellen. Grund sind ukrainische Drohnenangriffe auf die Druschba-Pipeline in Russland. Dadurch wurde die Ölversorgung nach Ungarn und in die Slowakei zeitweise unterbrochen. Ungarns Außenminister Péter Szijjártó spricht von einem Angriff auf die Souveränität des Landes. Kiew weist die Vorwürfe zurück und mahnt, dass nicht die Ukraine, sondern Russland den Krieg begonnen habe.

Neue Richterkandidatin

Nach dem Rückzug der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat sich die SPD für eine neue Kandidatin für den Richterposten am Bundesverfassungsgericht entschieden. Fraktionschef Matthias Miersch hielt sich bei der Bekanntgabe des Names jedoch zurück. Die SPD wolle sich erst mit dem Koalitionspartner Union und den Oppositionsfraktionen verständigen.

Festnahme zu Nord Stream

Drei Jahre nach der Nord Stream-Sprengung wurde in Italien ein erster Verdächtiger gefasst. Der Ukrainer soll mit einem Team in einer Wassertiefe von etwa 80 Metern drei der vier Ostsee-Gasleitungen gesprengt haben. Das Ereignis im September 2022 sorgte international für Spekulationen. Der 49-jährige Mann wird nun nach Deutschland überführt und dem Richter in Karlsruhe vorgeführt.

16.000 Euro wegen Beleidigung

Das Amtsgericht in Düsseldorf hat einen Mann wegen Beleidigung in drei Fällen zu über 16.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er soll unter anderem die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt auf X mit der Bemerkung „Dürre im Kopf“ beleidigt haben. In einem weiteren Fall nannte er einen ARD-Journalisten „Einfaltspinsel“. Der Verurteilte spricht von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit und kündigte Einspruch gegen den Strafbefehl an.

AfD klagt gegen „Verdachtsfall“

Die AfD hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ihre Einstufung als „Verdachtsfall“ eingelegt. Laut Partei sei diese Beschwerde „umfangreich begründet“ und würde mehrere Grundrechtsverletzungen rügen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juli entschieden, dass die AfD mit ihrer Beschwerde gegen die Einstufung keinen Erfolg hat. Nun will die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht eine mögliche Grundrechtsverletzung prüfen lassen.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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