287 Fake-Profile: AfD Brandenburg erhebt schwere Vorwürfe gegen Verfassungsschutz

In Brandenburg sorgt der Einsatz von 287 Fake-Accounts durch den Verfassungsschutz für politischen Zündstoff. Die AfD-Fraktion sieht sich möglichen staatlichen Provokationen ausgesetzt und kündigt eine Verfassungsklage an. Hintergrund ist ein bundesweit wachsender Streit über die Transparenz und Kontrolle nachrichtendienstlicher Aktivitäten.
Zwischen AfD und Verfassungsschutz bahnt sich der nächste lange Rechtsstreit an.
Zwischen AfD und Verfassungsschutz bahnt sich der nächste lange Rechtsstreit an.Foto: Carsten Koall/dpa
Von 28. Mai 2025

Die AfD in Brandenburg sieht sich im Visier möglicher Provokateure. Wie das dortige Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der Landtagsfraktion mitteilt, betreibt die Abteilung für Verfassungsschutz insgesamt 287 „Fake-Accounts“ in sozialen Netzwerken. Die Fraktion möchte allerdings noch mehr darüber wissen.

Die Landesregierung hatte zunächst unter Berufung auf das „Staatswohl“ die Auskunft verweigert und erst infolge eines Konfrontationsschreibens die Zahl genannt. Zuvor hatte das Verfassungsgericht in Thüringen der dortigen AfD-Landtagsfraktion teilweise stattgegeben. Auch diese hatte Informationen über das Vorgehen des Verfassungsschutzes erfragt, deren Preisgabe das Innenministerium verweigerte.

Brandenburgs Verfassungsschutz und die AfD

Das Gericht in Erfurt urteilte, dass „nicht alle erfragten Informationen geheimhaltungswürdig“ seien. In Brandenburg gab das Innenministerium die Zahl der Fake-Accounts bekannt. Allerdings wollte es keine Auskunft darüber geben, wie viele davon in welchen Phänomenbereichen betrieben würden – oder in welchen sozialen Medien sie zu finden seien.

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Der Einsatz von Fake-Accounts gehört zu den üblichen nachrichtendienstlichen Mitteln, derer sich Verfassungsschutzbehörden bedienen, wenn sie ihrem Beobachtungsauftrag nachgehen. Die Information, dass dies auch in Brandenburg der Fall sei, kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. Am 14. April hatte der damalige Verfassungsschutzchef Jörg Müller die Einstufung der AfD Brandenburg zur „gesichert rechtsextremistischen“ Bestrebung verfügt.

Diese ist wegen eines anhängigen Rechtsstreits vorerst wieder ausgesetzt. Im Umfeld der Entscheidung kam es auch zu einem Konflikt zwischen Müller und Innenministerin Kathrin Lange. Die Ministerin entließ Müller, weil sie ihm vorwarf, ihn über die Hochstufung nicht rechtzeitig informiert zu haben. Erhärtete Zweifel an dieser Darstellung veranlassten später auch sie zum Rücktritt. Langes Nachfolger, der neue Innenminister René Wilke, hat nun angekündigt, Müller nicht wieder einzusetzen.

Nicht alle Infos geheimhaltungswürdig

Thüringens Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. November 2024 erklärt, dass nicht nur die Anzahl virtueller Accounts, die er nutzt, keinem verfassungsrechtlich anzuerkennenden Auskunftsverweigerungsrecht unterliege. Auch die Anzahl der Chatgruppen, die er erstelle und betreibe, und die Aufschlüsselung seiner Aktivitäten nach Phänomenbereichen sei nicht zwingend geheimhaltungswürdig.

Beides lasse „keine Rückschlüsse zu, die geeignet wären, die Arbeit des Amtes für Verfassungsschutz zu beeinträchtigen“. Dies gelte auch für die Mitteilung der Anzahl der Personen, die im Amt für Verfassungsschutz mit dem Betrieb virtueller Accounts befasst seien. Dennoch weigert sich das Innenministerium, über die bisher übermittelten Informationen hinaus Auskunft zu geben.

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Im Jahr 2022 hatte die „Süddeutsche Zeitung“ in einem Artikel darauf aufmerksam gemacht, dass der Verfassungsschutz auch Chatgruppen beobachte, die den von ihm ausgewerteten Phänomenbereichen zuzuordnen sind. In weiterer Folge hatte die AfD in mehreren Bundesländern parlamentarische Anfragen dazu gestellt. Die Innenministerien zeigten sich wenig auskunftsfreudig und beriefen sich auf den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Verfassungsschutzbehörden.

AfD-Fraktion kündigt Verfassungsklage an

Nun kündigt die AfD-Fraktion im Landtag von Brandenburg eine Verfassungsklage an, um die Übermittlung weiterer Auskünfte durch das Innenministerium zu erzwingen. Der Abgeordnete Jean-Pascal Hohm wittert mögliche „verdeckte Provokateure im Staatsdienst“, mittels derer sich der Verfassungsschutz „ohne jede parlamentarische Kontrolle“ belastende Aussagen schaffen könnte.

Allerdings zeigen Erfahrungen mit Gutachten, die zur Grundlage von Einstufungsentscheidungen herangezogen werden, dass nicht jeder beliebige Account Erwähnung findet. Um eine Einstufung als Beobachtungsobjekt zu rechtfertigen, muss sich der Verfassungsschutz auf Aussagen und Handlungen von Personen stützen, die einer Partei oder Vereinigung ein Gepräge geben. Chatbetreiber oder Teilnehmer ohne jede politische Funktion reichen dazu nicht aus.



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