AfD bringt NGO-Gesetzentwurf in Bundestag ein – Union lehnt ihn „entschieden ab“

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat einen neuen Gesetzentwurf zum „Verbot der Finanzierung von parteinahen Nichtregierungsorganisationen aus öffentlichen Mitteln“ zur Debatte gestellt.
Das Ziel des Vorhabens ist es, „Zuwendungen an Vorfeldorganisationen von politischen Parteien“ durch Steuergelder zu unterbinden. Im Sinne des Gesetzentwurfs ist mit „Vorfeldorganisation“ eine Organisation gemeint, „die im politischen Meinungskampf für oder gegen eine politische Partei auftritt oder wesentliche Forderungen einer politischen Partei zur eigenen Zielsetzung macht“.
Als Begründung verweist die AfD auf das staatliche Neutralitätsgebot, welches verlange, dass sich „die Regierung nicht mit öffentlichen Mitteln, die von der Gesamtheit aller Steuerzahler aufgebracht werden, ein politisches Vorfeld finanzieren darf, das über die Beeinflussung der Wähler die Macht der Regierung sichert“.
Während der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Freitag, 27. Juni 2025, verwies der AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka auf eine der großen Errungenschaften der Demokratie: „Die Existenz eines nichtstaatlichen Gesellschaftsaspekts, frei von Vereinnahmung, Bewertung und in einem gewissen Grad Beeinflussung durch den Staat“.
Allerdings hätten in wachsendem Maße Nichtregierungsorganisationen (NGOs) umfangreiche Verbindungen in die Parteienlandschaft geschaffen und würden von dort finanziell versorgt, so der Vorwurf. Es gehe dabei um Hunderte Millionen Euro in jeder Legislaturperiode.
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Die Sache mit „Demokratie leben!“
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion verwies dabei besonders auf das Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“, das im vergangenen Jahr 182 Millionen Euro vom Familienministerium erhalten hat. Peterka gab als Beispiel die seit 2020 insgesamt mit 2,4 Millionen Euro geförderte Nichtregierungsorganisation Bundesverband Trans (BVT).
Peterka zitierte Medienberichte, laut denen eine ehemals dort für Gewaltschutz zuständige Person in den sozialen Netzwerken verkündet habe: „Der Mord an unverantwortlich reichen Menschen ist nicht nur ethisch vertretbar, sondern gerade geboten.“ Folter sei zudem vollkommen in Ordnung, wie aus Screenshots des Postings hervorgeht (hier und hier).
Der BVT hat mittlerweile auf die „privaten Äußerungen eine*r ehemalige*n Mitarbeiter*in auf Social Media“ reagiert: „Der Bundesverband Trans distanziert sich klar und unmissverständlich von Aussagen, die Gewalt legitimieren oder relativieren, sowie von jeder Form der Gewaltverherrlichung.“
Union lehnt AfD-Gesetzentwurf „entschieden ab“
Lukas Krieger von der Union, stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss, bezeichnete den Gesetzentwurf als zu weitgreifend. Die AfD sei „mit dem groben Knüppel unterwegs, wo ein Skalpell vonnöten wäre“.
Der Rechtsanwalt kündigte an, dass die Regierung das „Programm demokratie leben!“ einer „unabhängigen Überprüfung“ unterziehen werde, so wie es im Koalitionsvertrag beschlossen war.
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Ein Pauschalverbot der Finanzierung von NGOs lehnte Krieger für die Union jedoch „entschieden ab“. Dieses würde nicht nur radikale Gruppen treffen, sondern auch andere. Krieger hatte den auf politisch agierende NGOs ausgerichteten AfD-Antrag ausgelegt, bis zum THW, der Feuerwehr und Ehrenamtlichen in den Fußballvereinen.
Baerbock in ihrem letzten Redebeitrag
Noch weiter vom eigentlichen Gesetzentwurf entfernte sich die anschließende Rednerin, die frühere Außenministerin Annalena Baerbock, in ihrem letzten Redebeitrag im Bundestag vor ihrem Ausscheiden. Es ging um Vertrauen, welches andere Länder Deutschland entgegenbrächten, „weil wir aus unserer Geschichte gelernt haben“. Die AfD sei zwar demokratisch gewählt worden, trage aber „in ihren Zielen etwas anderes“.
Baerbock zog die „Ziele aller demokratischer Parteien“ heran, die sie wie folgt definierte: „der Schutz der Demokratie, die Würde des Menschen, die Rechtsstaatlichkeit, die Freiheit, der Frieden“ so Baerbock – „weil wir Verfassungspatrioten sind“.
SPD sieht „Zensur durch die Hintertür“
Von der SPD sprach Martin Gerster, ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss, der den AfD-Antrag wie folgt beschrieb: „alles maximal unpräzise, bewußt unscharf und unklar gehalten“.
Das Ziel liege seiner Meinung nach jedoch darin, allen Organisationen, die Geld vom Bund bekommen, bei jeder politischen Äußerung befürchten müssen, dass ihnen der Geldhahn abgedreht werde. Gerster sprach gar von „Zensur durch die Hintertür“.
Die „Stoßrichtung“, für die sich die SPD einsetze, sei jedoch: Jenen den Geldhahn zuzudrehen, „die nicht einwandfrei auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und die als rechtsextrem eingestuft“ seien.
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AfD steht mit Gesetzesantrag alleine da
AfD-Abgeordneter Sebastian Maack sprach von der Neutralitätspflicht des Staates als eine der vier Säulen der Demokratie. Der Regierung sei es verboten, mit Steuergeldern die eigene Parteipolitik zu bewerben. Schaue man sich aber die Liste von „regierungsfinanzierten NGO-Projekten“ an, stoße man auf die „blumigsten Formulierungen“, dahinter gehe es aber um „Hass und Hetze gegen alle Konservativen, insbesondere gegen die AfD“ – was ein klarer Verstoß gegen die Neutralitätspflicht sei.
Als Beispiel brachte Maack den durch „Demokratie leben“ geförderten Verein „Fulda stellt sich quer“, der es sich demnach ganz offen zur Aufgabe gemacht habe, „die AfD kaputtzumachen“.
In der Gesamtheit der Redner ergab sich eine Situation, dass die AfD mit ihrem Gesetzesantrag alleine dasteht – obgleich die Union Handlungsbedarf erkennen ließ, aber kein pauschales Verbot befürwortet.
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6. Juli 2019, Berlin – Solidaritätskundgebung für die Freilassung der deutschen Kapitänin der Sea-Watch 3, Carola Rackete, die am 29. Juni 2019 vor Lampedusa ein italienisches Polizeiboot gerammt hatte. Seit 2022 wurden sogenannte Seenotretter-NGOs mit staatlichen Geldern aus Deutschland bedacht. Die Budgetierung wurde in diesem Jahr beendet. Foto: Omer Messinger/ AFP via Getty Images
AfD sieht Gefahr des Missbrauchs zur Machtsicherung und Wählerbeeinflussung
In dem Gesetzentwurf heißt es unter anderem, dass sogenannte NGOs nach Definition der Bundesregierung Gruppen oder Verbände seien die „gemeinsame Interessen vertreten, nicht gewinnorientiert und nicht von Regierungen oder staatlichen Stellen abhängig sind“.
Eine staatliche (Teil-)Finanzierung sei problematisch, „weil sich die jeweilige Regierung auf Kosten der Steuerzahler ein politisches Vorfeld zur eigenen Machtsicherung schaffen kann“, steht in dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion.
Zudem sei es in hohem Maße bedenklich, dass durch solche staatlich (mit-)finanzierten Organisationen die Wähler beeinflusst würden. Der Entwurf verweist dazu auch auf die Demonstrationen gegen die CDU/CSU im Vorfeld der Bundestagswahl.
Im Februar stellte die Unionsfraktion noch als Oppositionspartei eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, um nach den Brandmauer-Demonstrationen Licht in den Förderdschungel von 551 NGOs mit politischen Ansätzen zu bringen. Im März kam die Antwort der zu diesem Zeitpunkt noch amtierenden Restampel-Regierung, wobei keine Anhaltspunkte für eine „Schattenstruktur“ hinter geförderten NGOs offengelegt wurden.
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