AfD Hessen darf als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ beobachtet werden

In Kürze:
- Verwaltungsgerichtshof Kassel segnet Einstufung des AfD-Landesverbands Hessen als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ ab
- AfD-Landesverband darf mit nachrichtlichen Mitteln beobachtet werden
- Vorinstanz in Wiesbaden hatte im Eilverfahren ebenso entschieden
- Landesparteispitze will weiter Rechtsweg beschreiten: Hoffnung auf Hauptsacheverfahren
Der Verfassungsschutz in Hessen darf den AfD-Landesverband als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ einstufen und beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden vom 14. November 2023. Die Beschlüsse seien „im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar“, erklärte der Gerichtshof in einer Pressemitteilung.
Was sagt das Gericht?
Nach Auffassung des 8. Senats des VGH Kassel existieren genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen innerhalb des hessischen AfD-Landesverbands gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO). Damit sei die Voraussetzung für eine Beobachtung erfüllt. Der VGH nannte in seiner Pressemitteilung folgende Anhaltspunkte:
- Der AfD-Landesverband Hessen trete „hinreichenden Aussagen“ zufolge für einen „ethnischen Volksbegriff“ ein.
- Genügend Aussagen aus dem AfD-Landesverband richteten sich gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere von Asylsuchenden.
- Es sei eine „diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund“ festzustellen.
- Es gebe Anhaltspunkte für eine pauschale Herabwürdigung von Muslimen.
- Der AfD-Landesverband biete Grund zu der Annahme, „das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland von Grund auf erschüttern und damit zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung in ihrer Ausprägung als Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip fragwürdig erscheinen lassen“ zu wollen.
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Was sagt die AfD?
Robert Lambrou und Andreas Lichert, die beiden Landessprecher der AfD Hessen, reagierten auf die Beschlüsse mit einer gemeinsamen Presseerklärung, die der Epoch Times vorliegt.
„Wir halten die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend, die AfD als Verdachtsfall einzustufen und werden den Rechtsweg weiter beschreiten“, kündigte die Landesparteispitze darin an. „Nach der Entscheidung im Eilverfahren geht es nun im Hauptsacheverfahren vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden.“
Lambrou und Lichert betonten zudem, dass die AfD Hessen vor dem VGH „in zwei von drei Verfahren“ gewonnen habe: „Das Gericht hat uns Recht gegeben, dass die Einstufung als Verdachtsfall nicht hätte öffentlich bekannt gegeben werden dürfen.“
Hintergrund: Verfassungsschutzbericht Hessen 2021
Nach Angaben der Kasseler Richter hatten die Verfassungsschützer des Landes Hessen am 5. September 2022 im Zuge der Vorstellung ihres Jahresberichts 2021 (PDF) auch eine Pressemitteilung des hessischen Innenministeriums auf ihrer Website veröffentlicht, in der das Ministerium die Beobachtung des AfD-Landesverbands als Verdachtsfall mit geheimdienstlichen Mitteln bekannt gegeben habe.
Die AfD Hessen hatte sich inzwischen allerdings mit einem Eilantrag vor dem VG Wiesbaden gegen ihre Einstufung und Beobachtung sowie mit zwei weiteren Eilanträgen gegen die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung gewehrt.
Die 6. Kammer des VG folgte aber am 14. November 2023, also mehr als ein Jahr später, lediglich der AfD-Auffassung, dass die öffentliche Bekanntgabe unzulässig gewesen sei. Sowohl an der Einstufung des hessischen AfD-Landesverbands zum Verdachtsfall als auch an seiner Beobachtung als solcher hatten die Verwaltungsrichter nichts auszusetzen.
Der AfD-Landesverband und das Land Hessen hätten jedoch beide lieber in allen Punkten recht bekommen. Beide Streitparteien wendeten sich deshalb noch einmal mit Beschwerden an die nächste Instanz, in diesem Fall an den VGH Kassel.
Bislang vier Landesverbände als „gesichert rechtsextremistisch“ eingeordnet
Im August des laufenden Jahres war der bis dato ebenfalls als Verdachtsfall gelistete AfD-Landesverband in Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ hochgestuft worden.
Es handelte sich um den vierten AfD-Landesverband, der offiziell die strengere Zuschreibung bekam: Die Verfassungsschutzämter in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände schon länger in die Kategorie „gesichert rechtsextremistisch“ eingeordnet. Das macht einen noch weitergehenden Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich.
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Zuvor hatte der in Brandenburg als „Verdachtsfall“ gelistete AfD-Landesverband immer wieder darauf gedrängt, Argumente für eine weitere Hochstufung offenzulegen. Das hatte der parteilose Landesinnenminister René Wilke aber stets mit dem Verweis auf einen noch anhängigen AfD-Eilantrag beim Verwaltungsgericht abgelehnt.
Die AfD-Landesspitze um Hans-Christoph Berndt entschied sich schließlich, ihren Eilantrag zurückzuziehen, um den Vermerk in Augenschein nehmen zu können. Der „Preis“ für den Blick in das Dokument bestand dabei darin, dass die AfD in Brandenburg vom dortigen LfV vorläufig wieder als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet und behandelt werden kann.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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