AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Rheinland-Pfalz rudert zurück

Nach Kritik von Verfassungsrechtlern und juristischer Prüfung nimmt Rheinland-Pfalz Abstand von einem pauschalen Ausschluss von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst. Das Innenministerium betont nun, dass jeder Einzelfall geprüft werde. Damit korrigiert das Land eine ursprünglich deutlich härtere Linie.
Titelbild
Das Landtagsgebäude in Rheinland-Pfalz.Foto: ollo/iStock
Von 15. Juli 2025

Das Land Rheinland-Pfalz wird kein pauschales Verbot der Einstellung von Mitgliedern der AfD im Staatsdienst anstreben. Das hat das Innenministerium in Mainz gegenüber dem SWR auf Anfrage klargestellt.

Damit ist die Behörde von einer Darstellung abgerückt, die sie am vergangenen Freitag, 11. Juli, kommuniziert hatte. Dieser zufolge sei eine Einstellung von Bewerbern, die aktuell Mitglieder der AfD seien, künftig ausgeschlossen.

Rheinland-Pfalz setzt AfD auf Extremismusliste

Innenminister Michael Ebling (SPD) hatte mitgeteilt, dass dies sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gelten sollte, was Polizisten und Lehrer einschließt. Das Land habe die AfD demzufolge in eine Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen aufgenommen.

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Wer einer aktuell angehöre oder in den vergangenen fünf Jahren angehört habe, sei von einem Eintritt in den Staatsdienst ausgeschlossen. Bewerber müssten ihre Verfassungstreue schriftlich in einer Selbstauskunft bestätigen. Dabei werde auch die Zugehörigkeit zu Organisationen auf der Extremismusliste abgefragt.

Wer die Erklärung verweigere und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen könne, werde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, so Ebling. Dass dies bei AfD-Mitgliedern bereits aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit der Fall sei, habe der Minister dem SWR am Freitag auf Anfrage schriftlich bestätigt.

Verfassungsrechtler schlagen Alarm: Grundgesetz lässt pauschalen Ausschluss nicht zu

Mittlerweile heißt es, jeder Fall werde einzeln geprüft. Dies entspricht auch der bisherigen Praxis in Bundes- und Landesbehörden sowie der EU-Rechtsprechung. Verfassungsrechtler Joachim Wieland von der Universität Speyer äußerte gegenüber dem SWR, ein pauschaler Ausschluss von AfD-Mitgliedern von der Einzelfallprüfung sei unzulässig, da er gegen das Grundgesetz verstoße.

Sein Kollege Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg sieht das ebenso. Der Bewerber sei zwar verpflichtet, über seine Mitgliedschaft wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, allerdings müsse der Dienstherr ein Gespräch mit dem Bewerber führen und diesem Gelegenheit geben, zu verfassungsrechtlich problematischen Positionen seiner Partei Stellung zu beziehen.

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Zudem müsse in dem Gespräch geklärt werden, welche Funktion der Bewerber in der Partei habe, ob er aktives oder passives Mitglied sei oder warum er sich dort engagiere. Es komme darauf an, zu prüfen, ob der Bewerber selbst die jederzeitige Gewähr für ein Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung biete. Dabei könne auch herauskommen, dass „jemand Mitglied der AfD ist und trotzdem deutlich machen kann, dass er fest auf dem Boden der Verfassung steht“.

AfD-Beobachtung auf Urteil für Bundesebene gestützt

Der Verfassungsschutz im Land Rheinland-Pfalz kennt keine Kategorien wie „Prüffall“, „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistisch“. Im aktuellen Bericht über das Jahr 2024 werden nur die Mitglieder der auf Bundesebene als „gesichert extremistisch“ eingestuften – und mittlerweile aufgelösten – „Jungen Alternative“ zum „rechtsextremistischen Personenpotenzial“ gerechnet.

Auf die Mitglieder der AfD selbst trifft das nicht zu. Allerdings führt der Landesverfassungsschutz die Partei in seinem Bericht auf. Er stützt dieses Vorgehen auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 13. Mai 2024. Dieses hatte Rechtsmittel der AfD gegen eine Einstufung als Verdachtsfall in zweiter Instanz zurückgewiesen.

In der Begründung hieß es, das Gericht sehe hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen gerichtet sind. Zudem gebe es bei der AfD auch Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen.

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Bundesregierung hält sich mit Aussagen zu Rheinland-Pfalz zurück

Aus dem Mainzer Innenministerium heißt es nun, die Einzelfallprüfung sei auch in der geplanten neuen Verwaltungsvorschrift exakt so vorgesehen gewesen. Könne ein AfD-Mitglied seine Verfassungstreue beweisen, sei eine Einstellung in den öffentlichen Dienst möglich. In der Kommunikation sei dies jedoch möglicherweise nicht hinreichend zum Ausdruck gekommen, so der SWR.

Landtagsfraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hatte am Freitag eine Pressemitteilung verschickt. Diese trug den Titel „Kein Platz für Verfassungsfeinde im Staatsdienst – Verwaltungsvorschriften für den öffentlichen Dienst verschärft“. Darin war die Rede von einer obligatorischen Erklärung, ob man einer extremistischen Organisation angehöre. Zudem davon, dass, wer eine solche Erklärung nicht abgeben könne, „nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden“ dürfe. Von Einzelfallprüfungen war nicht die Rede.

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In der Bundespressekonferenz war am Montag der Umgang mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst Thema. Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Britta Beylage-Haarmann, wollte sich namens des Ministers nicht zur Ankündigung aus Rheinland-Pfalz äußern. Ihr seien derzeit auch keine detaillierten Pläne bekannt.

Forderungen aus Niedersachsen, ein mögliches Vorgehen zu koordinieren, seien zudem für Regierungssprecher Stefan Kornelius zurzeit noch kein Thema. Dies sei „auch eine Frage der Abstimmung innerhalb der Bundesländer“, äußerte er auf Nachfrage. Insofern sei dies „vielleicht auch eine Frage, die an die Länderkoordinierung gerichtet sein müsste“.



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