AfD reicht Verfassungsbeschwerde im „Verdachtsfall“-Verfahren ein

Die AfD hat am 21. August 2025 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen ihre Einstufung als sogenannter „Verdachtsfall“ durch den Bundesverfassungsschutz eingereicht.
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Die Co-Vorsitzenden der AfD, Tino Chrupalla (l) und Alice Weidel, am 5. Juli 2025 in Berlin.Foto: John MacDougall/AFP via Getty Images
Epoch Times21. August 2025

Die AfD hat am Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen die „Verdachtsfall“-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingereicht.

Der Antrag an das Bundesverfassungsgericht sei „umfangreich begründet“, teilte die AfD mit. Gerügt würden „mehrere Grundrechtsverletzungen, aber auch die Verletzung elementarer rechtsstaatlicher Verfassungsvorgaben wie des Rechts auf den gesetzlichen Richter“, hieß es.

Mit einem am 22. Juli verkündeten Beschluss hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es im Verfahren um die Einstufung der AfD als sogenannter „Verdachtsfall“ der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abhelfen werde (BVerwG 6 B 23.24).

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Ursprünglich ging es dabei um eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW mit Sitz in Münster.

„Die Entscheidung des OVG NRW in Münster kann in einem Rechtsstaat keinen Bestand haben, zumal sie letztlich selbst einen erheblichen Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit unserer Mitglieder bedeutet und legale Äußerungen als angeblich verfassungsfeindlich sanktionierte“,

hieß es in einer schriftlichen Erklärung der AfD-Chefs Tino Chrupalla und Alice Weidel am Donnerstag.

„Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht abgeholfen hat, ist nun der Weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten.“

Die AfD werde „alle ihr in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und vor allem ihre Mitglieder vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen“, hieß es in der Mitteilung der AfD-Spitze. (dts/red)



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